Strassburg/Brüssel (europarl) - Notrufgeräte, die Rettungsdienste bei Autounfällen automatisch
benachrichtigen, müssen bis zum 31. März 2018 in allen neuen Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen
installiert sein, so ein Gesetzentwurf, über den das Parlament am Dienstag angenommen hat. Im vergangenen
Jahr kamen bei Verkehrsunfällen 25.700 Menschen ums Leben. Mit dem eCall-Notrufsystem könnte die Zahl
der Unfalltoten um 10% pro Jahr verringert werden.
"Der EU-weite Einsatz des bordeigenen eCall-Notrufsystems, das die einheitliche Notrufnummer 112 nutzt, wird
dazu beitragen, die Verkehrssicherheit in allen 28 Mitgliedstaaten zu verbessern. Das Europäische Parlament
hat wiederholt betont, dass die Verringerung der Todesfälle sowie der Schwere der Verletzungen im Straßenverkehr
eine Priorität ist. eCall, als öffentliche Dienstleistung, kostenlos für alle Bürger und unabhängig
von der Art des Fahrzeugs oder dessen Kaufpreis, wird zu diesem gemeinsamen Ziel beitragen", sagte die Berichterstatterin
Olga Sehnalová (S&D, CZ).
Das bordeigene eCall-Notrufsystem nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer 112, um die Rettungsdienste
automatisch zu schweren Verkehrsunfällen zu lotsen. So können diese ohne Verzögerungen über
Art und Umfang der Rettung entscheiden, was ihnen hilft, schneller vor Ort zu sein, die Zahl der Todesopfer wie
auch die Schwere der Verletzungen zu verringern und die Kosten zu reduzieren, die aufgrund von unfallbedingten
Staus entstehen.
Datenschutz: Keine Fahrzeugüberwachung
Die Abgeordneten haben die Datenschutzklausel im Gesetzentwurf verschärft, um zu gewährleisten, dass
die Fahrzeuge nicht aufgrund der eCall-Technologie ständig verfolgbar sind, bevor ein Unfall passiert. Die
vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum
Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten.
Nach den neuen Regeln dürfen die von den Notdiensten und ihren Dienstleistungspartnern gesammelten Daten ohne
die ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Hersteller
müssen gewährleisten, dass die eCall-Technologie die vollständige und dauerhafte Löschung aller
gesammelten Daten erlaubt.
eCall in Autos ab Frühling 2018
Alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen müssen bis zum 31. März 2018 mit dem eCall-System
ausgestattet sein. Die Abgeordneten konnten durchsetzen, dass die EU-Kommission in den auf dieses Datum folgenden
drei Jahren bewerten muss, ob das System auch in anderen Fahrzeugen wie zum Beispiel Bussen oder Lastkraftwagen
eingebaut werden muss.
Die neuen Vorschriften enthalten Verpflichtungen für Autohersteller. Die davon getrennten Regeln zur dazugehörigen
eCall-Infrastruktur, die die Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2017 einrichten müssen, sind Ende Juni 2014
in Kraft getreten.
Nächster Schritt
Mit der Abstimmung im Parlament ist das Verfahren beendet. Die Verordnung wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung
im Amtsblatt der EU in Kraft treten.
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