Scheinfirmen können leichter aufgedeckt und zurückgedrängt und Missbräuche
von Krankenstand und E-Cards besser bekämpft werden
Wien (bmask) - "Mit dem Gesetzespaket zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geht heute ein Maßnahmenmix
in Begutachtung, wodurch es vor allem im Baubereich wesentlich schwieriger wird, betrügerische Praktiken auf
dem Rücken der Allgemeinheit zu begehen", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 06.05., nachdem
das Gesetzespaket in Begutachtung gegangen ist. "Mit diesem Paket wird nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz
und dem gerade in Begutachtung befindlichen Vergaberecht ein weiterer wichtiger Schritt für faire Wettbewerbsbedingungen
in Österreich gesetzt", so der Minister. Als wesentliche Inhalte des Sozialbetrugsbekämpfungspakets
nennt Hundstorfer das Aufdecken und Zurückdrängen von Scheinfirmen wie auch des sogenannten Anmeldekaufs.
Ein wichtiger Punkt dabei ist die verbesserte Zusammenarbeit der Behörden und der damit verbundene rasche
Datenaustausch. Die Verfahren sollen beschleunigt werden, wenn der Verdacht hinsichtlich eines Scheinunternehmens
vorliegt. Außerdem soll durch Mystery Shopping bei Ärzten ein Missbrauch von Krankenständen stärker
unterbunden sowie Sanktionen verstärkt werden, wenn Kontrollen zur Unterbindung von E-Card Missbräuche
nicht ausreichend erfolgen. Die Begutachtungsfrist wird vier Wochen betragen, Mitte Juni soll das Paket im Ministerrat,
im Juli dann im Nationalrat beschlossen werden.
Die verstärkte Zusammenarbeit der Behörden soll nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden; davon
erwartet sich der Sozialminister deutliche Fortschritte beim Kampf gegen Scheinfirmen. So soll ein Verdacht auf
Sozialbetrug so rasch wie möglich innerhalb der unterschiedlichen Behörden weitergeleitet werden. Informationen
über den Stand von Ermittlungen sollen regelmäßig ausgetauscht werden; österreichweit setzen
die Krankenkassen das Risikoanalyse-Tool RAD ein, wodurch rasch und treffsicher verdächtige Unternehmen gefunden
werden können. In Oberösterreich ist dieses Tool bereits erfolgreich in Anwendung. Die Ermittlungen und
Amtshandlungen sollen koordiniert und aufeinander abgestimmt werden, informierte der Sozialminister. Den Trägern
der Krankenversicherung und den Abgabenbehörden werden in den anhängigen Sozialbetrugsverfahren vor Gericht
Privatbeteiligungsrechte eingeräumt, um leichter Sozialversicherungsbeträge und Steuern einbringlich
zu machen. Liegt ein Verdacht über ein Scheinunternehmen vor, wird ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren
eingeleitet. Die Finanzpolizei hat dabei alle relevanten Behörden sofort davon zu informieren und den Unternehmer
vorzuladen, der dann Gelegenheit bekommt, diesen Verdacht zu widerlegen. Erscheint der Unternehmer binnen einer
Woche nicht vor der Behörde hat die Finanzpolizei festzustellen, dass ein Scheinunternehmen vorliegt. Erscheint
der Unternehmen und widerspricht dem Verdacht hat die Finanzpolizei ein ordentliches Ermittlungsverfahren einzuleiten
und festzustellen, ob ein Scheinunternehmen vorliegt oder nicht.
Nach Feststellung eines Scheinunternehmens erfolgt ein Anmeldestopp, sodass dieses Unternehmen keine Anmeldung
mehr bei den Gebietskrankenkassen vornehmen kann. Alle Arbeitnehmer werden verständigt, dass sie bei einem
Scheinunternehmen beschäftigt sind und müssen innerhalb von sechs Wochen vor der Gebietskrankenkasse
erscheinen. Kommen die Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erlischt ihre Versicherung. Kommt ein Arbeitnehmer
und kann nachweisen, dass er Arbeitsleistungen erbracht hat, hat die GKK den wahren Dienstgeber zu ermitteln. Kann
sie diesen nicht ermitteln, wird dieser Arbeitnehmer jenem auftraggebenden Unternehmen zugerechnet, das wusste
oder wissen hätte müssen, dass es sich beim auftragnehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen handeln
muss. Ist auch das nicht möglich, endet die Versicherung für diese Person.
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