Städtebund: Verkehrsplanung muss
 Stadtgrenzen überschreitend sein!

 

erstellt am
07. 05. 15
11.00 MEZ

Bundesminister Alois Stöger als Gast beim 100. Verkehrsausschuss des Österreichischen Städtebundes in Linz
Linz/Wien (rk) - Bundeminister Alois Stöger, selbst Oberösterreicher, ist am 06.05. in Linz zu Gast beim 100. Ausschuss für Verkehrsangelegenheiten des Österreichischen Städtebundes, das ist das Treffen der städtischen VerkehrsplanerInnen und VerkehrspolitikerInnen aus ganz Österreich.

"Wir freuen uns sehr, dass der Herr Bundesminister den 100. Verkehrsausschuss zum Anlass genommen hat, sich persönlich über die Anliegen der Städte im Verkehrsbereich zu informieren. Das ist ein sehr deutliches Zeichen, dass die Städte verstärkt wahrgenommen werden," freut sich die Linzer Vizebürgermeisterin Karin Hörzing, die auch Vorsitzende des Fachausschusses ist. "Wir sind wichtige Aufgabenträger im Öffentlichen Verkehr und befördern in den 10 großen Österreichischen Stadtregionen 60 Prozent der Fahrgäste mit Öffis" -so Karin Hörzing weiter.

"Die österreichischen Städte zahlen, bestellen und betreiben Öffentlichen Verkehr. Aus diesem Grund ist eines unserer zentralen Anliegen, bei Entscheidungen auf gleicher Augenhöhe mit Ländern und Bund zu verhandeln. Das muss in den betreffenden Gesetzen endlich klar geregelt werden. Derzeit planen Bund und Länder leider zu oft an den Städten vorbei." sagt Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes.

Auch Vizebürgermeisterin Karin Hörzing unterstreicht dies: "Gerade, wenn es um ÖV-Planungen über die Stadtgrenze hinaus geht, gehören die Städte mit an den Tisch. Hier ist es notwendig, dass schon in den frühen Planungsphasen eine Koordination erfolgt, um Projekte ,aus einem Guss‘ zu ermöglichen."

"Von Bundesminister Stöger erhoffen wir uns, dass das Thema Öffentlicher Verkehr in seiner Bedeutung entsprechend wahrgenommen und seine Bedeutung auch gegenüber dem Finanzministerium unterstrichen wird. Schließlich befinden wir uns gerade am Beginn einer Periode zur Verhandlung des nächsten Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Bestenfalls gelingt es, dass BMVIT, Länder und Städte gemeinsam mehr Geld für den Öffentlichen Verkehr heraus verhandeln" so Thomas Weninger weiter.

Nach einem Bericht des Rechnungshofes tragen die Städte über ihre städtischen Verkehrsunternehmen schon jetzt ein Drittel zur gesamten ÖV-Finanzierung z.B. des Landes Salzburg bei. Der Nettofinanzbedarf der Gemeinden - also jener Teil, den die Städte selbst stemmen müssen - ist dabei in den Jahren 2006-2013 um 16 Prozent gestiegen und belief sich 2013 bereits auf 180 Mio. Euro, wie aus einer Untersuchung des KDZ von 14 der 18 Städte mit mehr als 30.000 EW hervor geht. Waren vor dem EU-Beitritt Quersubventionierungen aus den gewinnträchtigen städtischen Energieunternehmen möglich, so müssen die Städte den ÖV heutzutage direkt aus den Budgets bzw. teilweise durch Fremdmittelaufnahmen finanzieren. Denn die Ticketerlöse decken nur ca. 64 Prozent der tatsächlichen Kosten. Somit finanzieren die Städte auch die ÖV-Nutzung der BewohnerInnen des Stadtumlandes erheblich mit - und die PendlerInnenströme sind auch weiterhin im Steigen begriffen. Bis 2025 erwarten z.B. Wien und Linz eine Zunahme des Binnenverkehrs um 30 Prozent und bei den EinpenderInnen einen Anstieg um 50 Prozent. Das stellt die Städte gerade im Bereich des Ausbaus des Stadtgrenzen überschreitenden öffentlichen Verkehrs vor große Herausforderungen.

"Wir sind froh, dass Bund und Länder das Thema "Stadtgrenzen überschreitender ÖV" endlich aufgreifen," konstatiert Thomas Weninger. "Denn es geht letztlich immer um die Verbindung zwischen städtischem und ländlichen Raum. Wenn die Pendler und Pendlerinnen ein gutes Angebot vorfinden, werden sie auch auf den öffentlichen Verkehr umsteigen."

Eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene (AG ÖV) wird in der nächsten Zeit das Thema Stadtumlandverkehre hinsichtlich Planung, Standards und Struktur genauer unter die Lupe nehmen und dazu Lösungsvorschläge unterbreiten. Das ist das Ergebnis einer Städtebund-Intervention, die es bis zu einen Beschluss im Rahmen der Landesverkehrsreferentenkonferenz am 30. April 2015 geschafft hat.

 

 

 

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