Salzburg: Bezirkshauptmannschaften aufwerten

 

erstellt am
07. 05. 15
11.00 MEZ

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Bei der Ausschusssitzung des Salzburger Landtags am 06.05. befasste sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss unter dem Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl (ÖVP) mit einem SPÖ-Antrag zur Aufwertung der Bezirkshauptmannschaften. Beschlossen wurde zu diesem Tagesordnungspunkt einstimmig ein Fünf-Parteien-Antrag, in dem die Landesregierung ersucht wird, bei der Aufgaben- und Verwaltungsreform zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie eine Stärkung und Aufwertung der Bezirkshauptmannschaften als Kompetenzzentren erreicht werden kann und dem Landtag bis Ende 2015 zu berichten.

LAbg. Mag. Karl Schmidlechner (SPÖ) betonte, dass eine Verlagerung im Sinne einer verstärkten Bürgernähe zu sehen sei. Es gehe darum, vorhandene räumliche Infrastruktur in den Regionen zu nützen und nicht darum, neue Amtsgebäude zu errichten. LAbg. Dr. Josef Schöchl (ÖVP) signalisierte Zustimmung und sprach davon, dass der Föderalismus nicht an der Landesgrenze enden dürfe. FPÖ-Klubobmann LAbg. Dr. Karl Schnell signalisierte Zustimmung, sprach sich aber dafür aus, eine grundsätzliche Zielrichtung – nicht nur für die Bezirkshauptmannschaften - festzulegen, wie die Verwaltung noch bürgernäher werden könne.

Bezirkshauptmann Mag. Reinhold Mayer erklärte, dass Bezirkshauptmannschaften grundsätzlich keine Beratungsbehörden seien. Zu den räumlichen Voraussetzungen sagte er, dass es in den Bezirkshauptmannschaften zum großen Teil keine Probleme geben würde. Was die personelle Komponente betreffe, so Mayer, sei man ein "gebranntes Kind". Mit dem bestehenden Personalstand könne man ausnahmslos in keiner Bezirkshauptmannschaft zusätzliche Beratungsangebote übernehmen. SPÖ-Klubvorsitzender LAbg. Walter Steidl betonte, dass die personellen Voraussetzungen jedenfalls geschaffen werden müssten.

Sozialreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn sprach von einem konkreten Ansatz, dass man Aufgaben in einer Hand bündeln wolle. Zum Beispiel könnten Angelegenheiten der Wohnbeihilfe künftig jene Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Bezirkshauptmannschaften übernehmen, die auch für die Mindestsicherung zuständig sind.

Personalreferent Landesrat Dipl.-Ing. Dr. Josef Schwaiger bezeichnete das Vorhaben als sinnvoll. Wo man Verwaltung näher an die Bürgerinnen und Bürger bringen könne, solle man dies tun.

 

 

 

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