Strukturreformen könnten notwendiges Wachstum schaffen
Wien (ec wien) - Am 15.05. erläuterten Dr. Johann Sollgruber, Leiter der Vertretung der Europäischen
Kommission ad interim, sowie Dipl. Kfm. Marc Fähndrich, Berater für wirtschaftspolitische Koordinierung
und Europäisches Semester die am 13.05. in Brüssel veröffentlichten "Länderspezifischen
Empfehlungen" für Österreich.
Sollgruber: Probleme verschärfen sich wenn jetzt nicht gegengesteuert wird
"Die schwachen Wachstumszahlen (nur 0,3% für 2014 und 0,8% für 2015) hängen zum Teil auch mit
einer nachlassenden Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zusammenhängen." analysierte Sollgruber
und ging auf den Wachstumsrückstand Österreichs gegenüber Deutschland ein:
"Bemerkenswert ist die Abkoppelung beim Wachstum von Deutschland, welches mit 1,6% in 2014 und 1,9% in 2015
deutlich besser dasteht. Die makroökonomischen Analysen zeigen, dass sich die Probleme verschärfen, wenn
jetzt nicht gegengesteuert wird. Die EU wartet auf Details der Steuerreform und deren Gegenfinanzierung."
Fähndrich: Reformen im Pensionsbereich und eine bessere qualitative Einbindung von Frauen in den Arbeitsmarkt
Die Notwendigkeit umfassender Reformen sieht die Europäische Kommission auch im Pensionsbereich:" Reformen
im Pensionsbereich und eine bessere qualitative Einbindung von Frauen in den Arbeitsmarkt schaffen Wachstumspotential
für Österreich." sagte Diplomkaufmann Marc Fähndrich, Berater für wirtschaftspolitische
Koordinierung und Europäisches Semester.
Die Empfehlungen im Detail
Die Europäische Kommission empfiehlt dass Österreich 2015 und 2016:
1. Maßnahmen trifft, um eine Abweichung vom mittelfristigen Ziel in den Jahren 2015 und 2016 zu vermeiden;
die Budgetneutralität der Steuerreform, mit der die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit verringert werden
soll, sicherstellt; der Inkongruenz zwischen der Finanzierung der verschiedenen staatlichen Ebenen und deren Ausgaben
ein Ende setzt; Maßnahmen trifft, um die langfristige Tragfähigkeit des Pensionssystems sicherzustellen,
und zu diesem Zweck u. a. das gesetzliche Pensionsalter für Frauen und Männer früher harmonisiert
und das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung koppelt;
2. die Maßnahmen zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitnehmern und Frauen verstärkt
und zu diesem Zweck u. a. verstärkt Kinderbetreuungs- und Langzeitpflegedienste bereitstellt; Maßnahmen
trifft, um die Bildungsergebnisse benachteiligter junger Menschen zu verbessern;
3. unverhältnismäßige Schranken für Dienstleistungsanbieter und Hindernisse für die Gründung
interdisziplinärer Unternehmen beseitigt;
4. die durch ausländische Risikopositionen und unzureichende Aktiva-Qualität bedingte potenzielle Anfälligkeit
des Finanzsektors mindert.
Das Europäische Semester dient der wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der EU. Es dient der Identifkation
von wachstumsfördernden Strukturreformen. Alle EU-Länder haben sich zur Verwirklichung der Ziele von
Europa 2020 verpflichtet und diese in nationale Ziele und wachstumsfördernde Strategien umzusetzen. Die gewünschten
Wachstumseffekte können sich besser entfalten, wenn individuelle Anstrengungen der Mitgliedsstaaten koordiniert
werden. Aus diesem Grund nimmt die EU-Kommission jedes Jahr eine eingehende Analyse der Wirtschafts- und Strukturreformprogramme
der EU-Länder vor und gibt Empfehlungen, welche im Wesentlichen in den nächsten 12 bis 18 Monaten umgesetzt
werden sollten.
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