KonsumentenpolitikerInnen tagen zu Basiskonto,
 Schlichtungsstellen und digitalem Markt

 

erstellt am
13. 05. 15
11.00 MEZ

Konsumentenpolitisches Forum heuer zum 10. Mal unter der Schirmherrschaft des Sozialministeriums
Wien (bmask) - Das Konsumentenpolitische Forum (KPF) kann heuer auf eine 10jährige Geschichte zurückblicken - über 20 verbraucherrelevante Institutionen diskutieren seit gestern in Wien aktuelle konsumentenpolitische Fragen. Sozial- und Konsumentenschutz- minister Rudolf Hundstorfer zog bei der Eröffnung am 12.05. eine positive Bilanz und resümierte überzeugt: "Die Zusammenarbeit der für den Konsumentenschutz zentralen Einrichtungen hat sich bewährt. Austausch und Auseinandersetzung haben sich im konsumentenpolitischen Alltag als wirksames und konstruktives Instrument der Weiterentwicklung erwiesen."

Recht auf Basiskonto - der letzte Schritt zur Einführung
Kontinuität zeigt sich heuer auch inhaltlich bei wesentlichen Verbrauchervorhaben. Der vom Sozialministerium vorgestellte Entwurf zur Umsetzung der EU Richtlinie, der in großer Runde erstmals Ende Mai diskutiert werden wird, sieht vor, dass alle KonsumentInnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union ein Basiskonto beanspruchen können. Klar definiert sind auch Ablehnungsgründe, z.B. ein bereits vorhandenes Konto. Das Entgelt für das Basiskonto darf lt. Entwurf 80 Euro nicht übersteigen, wobei dies durch VO für Bedürftige auf 40 Euro reduziert werden kann. Das KPF begrüßte den Entwurf und dessen Spielräume zugunsten der KonsumentInnen, die seitens des Sozialministeriums genützt wurden, sodass der Zugang zum Basiskonto möglichst niederschwellig ist.

Österreichweites Angebot von Schlichtungsstellen ab Jänner 2016
Der letzte Woche unter der Federführung des Sozialministeriums versandte Begutachtungsentwurf zur Etablierung von Schlichtungsstellen übernimmt die große Flexibilität der EU-Richtlinie und berücksichtigt damit auch, dass bereits einige gut funktionierende Stellen in Österreich existieren. Klar legt der Entwurf jedoch fest, dass, soweit gesetzlich nicht anders vorgesehen, der Grundsatz der Freiwilligkeit gilt. Unternehmen können daher entscheiden, ob sie sich am Verfahren beteiligen wollen und ob sie das Schlichtungsergebnis akzeptieren. Zentrales Anliegen des Entwurfs ist ein übersichtliches System an Schlichtungsstellen, damit der Zugang für KonsumentInnen und auch Unternehmen erleichtert wird. Im Entwurf sind 8 konkrete Schlichtungsstellen vorgesehen, die seit ca. eineinhalb Jahren eingerichtete Pilotschlichtung wird dabei als Auffangschlichtungsstelle zuständig sein. Durch den Entwurf kann ein Wildwuchs an Stellen vermieden werden.

Herausforderungen des digitalen Marktes
Der digitale Markt bleibt ebenfalls ein kontinuierliches Thema für die Verbraucherpolitik, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten. Neben der allgemeinen Diskussion über die letzte Woche verabschiedete Strategie der Europäischen Kommission über den digitalen Markt ging es auch um einige konkrete Probleme und Positionen, darunter:

  • Grundsatz der Netzneutralität im Sinne der BürgerInnen und für eine innovative Wirtschaft
  • Gesetzlicher Handlungsbedarf gegen Fallen beim Bezahlen mit dem Handy
  • Das "gläserne Auto" (Verknüpfung von Autos mit div. Computeranwendungen)


Sozialminister Hundstorfer beglückwünschte das Konsumentenpolitische Forum abschließend für die Breite und Aktualität an Themen, die auch 2015 auf der Tagesordnung standen. Dies zeige, dass die Konsumentenpolitik mit einer Fülle von Herausforderungen konfrontiert sei, die es gemeinsam zu lösen gelte.

 

 

 

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