Bozen (lpa) - Das Land Südtirol, genauer die In-House-Gesellschaft "Südtiroler Einzugsdienste
AG", übernimmt in Kürze die Zwangseintreibungen auf Landesebene, nachdem die einhebungsbeauftragte
Gesellschaft Equitalia diesen Dienst nicht mehr ausführt. Die Landesregierung genehmigte am 12.05. die Verordnung
über die Zwangseintreibung und schuf damit die Voraussetzungen für die Übernahme dieser Aufgabe.
"Die Zwangseintreibung ist ein Instrument, das möglichst zu vermeiden wäre", so Landeshauptmann
Arno Kompatscher nach der Regierungssitzung. Zwangseintreibungen werden durchgeführt, wenn Einzugsverfahren
leer ausgegangen sind. In Südtirol wird diese Aufgabe ab kommendem Juli nicht mehr von staatlichen Organen,
sondern von einer landeseigenen Stelle übernommen, und zwar von der "Südtiroler Einzugsdienste AG".
"Equitalia hat ihre Aufgaben nicht immer zu unserer Zufriedenheit wahrgenommen", erklärte der Landeshauptmann
heute, "daher hat nun die Südtiroler Einzugsdienste AG den Auftrag, die Betroffenen als Kunden zu sehen
und zu behandeln. Das bedeutet, dass die Verfahren für den Kunden fair und möglichst günstig abgewickelt
werden."
Die 2013 gegründete "Südtiroler Einzugsdienste AG" wird nicht bezahlte Steuern, Beiträge,
Abgaben und andere Einnahmen, die den örtlichen Körperschaften in Südtirol geschuldet sind, eintreiben.
Eine Voraussetzung, um ab Juli diese Aufgabe übernehmen zu können, hat heute die Landesregierung geschaffen.
Sie genehmigte die Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen. In dieser Verordnung werden die Anwendungsbereiche
definiert, die Struktur und die Verantwortlichkeiten vorgegeben und die Verfahrensabläufe festgelegt, beispielsweise
die Einhebungsmodalitäten, die Ratenzahlungen, die zu bezahlenden Zinsen oder der Pfändungen. Der Direktor
der Südtiroler Einzugsdienste, Marco Balduzzo, weist in diesem Zusammenhang auf den vergleichsweise günstigen
Zinssatz hin: "Wir wenden derzeit einen Verzugszinssatz von 2,5 Prozent an, während Equitalia derzeit
5,14 Prozent berechnet."
Eine wichtige Rolle spielt bei der Übernahme dieser Zuständigkeit die Lastenliste, in der alle säumigen
Schuldner angeführt sind. Verantwortlich für das Verfahren zur Einleitung der Zwangseintreibung der Einnahmen
und somit für den Forderungsanspruch und die Genehmigung der an die Gesellschaft zu übermittelnden Lastenlisten
ist der Direktor der Landesabteilung Finanzen, der diese Befugnis delegieren kann. Die heute von der Landesregierung
genehmigte Verordnung wird am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region rechtswirksam.
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