Ministerrat beschließt größte Verwaltungsreform seit Einführung des Pensionskontos
Wien (bmj) - "Mit dem Meldepflicht-Änderungsgesetz, das heute den Ministerrat passiert hat, wird
das komplizierte Meldewesen zwischen der Sozialversicherung und Unternehmen auf neue Beine gestellt", so Sozialminister
Rudolf Hundstorfer am 12.05. In Zukunft kommuniziert die monatliche Lohnverrechnung mit der Sozialversicherung.
Das Einkommen der Beschäftigten soll in Zukunft ebenso monatlich bei der Sozialversicherung erfasst werden.
"Dadurch ergibt sich die größte Verwaltungsreform seit Einführung des Pensionskontos",
unterstrich Hundstorfer. Von der Reform profitieren über 3,6 Mio. Beschäftigte und hunderttausende Unternehmer.
Das Meldepflicht-Änderungsgesetz tritt am 1.1.2017 in Kraft.
Derzeit wird das Einkommen der Beschäftigten nur einmal pro Jahr von der Sozialversicherung erfasst. "Der
Arbeitsmarkt wird jedoch immer schnelllebiger und Unternehmen melden immer häufiger Änderungen, die ihre
Beschäftigten betreffen", erläutert Hundstorfer. So muss beispielsweise ein Versicherter zum Erhalt
des Krankengeldbezuges keine Arbeits- und Entgeltbestätigung bei den Krankenkassen persönlich vorlegen
und auch Arbeitgeber müssen solche nicht ausstellen. In Zukunft geht dies vollautomatisiert und auf Knopfdruck.
Dies gilt auch für andere Leistungen aus der Sozialversicherung wie etwa Wochengeld, Rehageld, aber auch Pensionen.
Im Zuge des Meldepflicht-Änderungsgesetzes wird auch die tägliche Geringfügigkeitsgrenze von derzeit
31,17 Euro abgeschafft. Das bedeutet, dass nur noch eine Wertgrenze gilt, nämlich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze
von rund 406 Euro. Für die ArbeitnehmerInnen bedeutet das größere Flexibilität, für die
Unternehmen weniger Bürokratie. Die Verzugszinsen werden halbiert. Derzeit fallen, wenn Beiträge zu spät
an die Sozialversicherung abgeführt werden, rund 8 Prozent Verzugszinsen an. In Zukunft betragen die Verzugszinsen
nur mehr rund 4 Prozent.
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