?Tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft, Verzugszinsen in der Sozialversicherung
halbiert - Entlastung von 44 Millionen Euro pro Jahr
Wien (bmwfw) - Die Bundesregierung hat am 12.05. im Ministerrat eine Novelle des Meldepflicht-Änderungsgesetzes
beschlossen, welches wichtige Weichen in der Sozialversicherung stellt und insbesondere die Unternehmen ab 2017
spürbar entlastet. "Mit der Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze und der Halbierung
der Verzugszinsen in der Sozialversicherung erleichtern wir das Wirtschaften und entlasten die Unternehmen. Die
Ersparnis durch diese beiden Maßnahmen wird bei rund 44 Millionen Euro pro Jahr liegen", betont Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner.
"Die künftige Aufhebung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze bringt mehrere Vorteile. Der Arbeitgeber
spart Lohnnebenkosten, hat weniger Verwaltungsaufwand und kann vor allem kurzfristige Aushilfen leichter einstellen,
was insbesondere im Tourismus Vorteile bringt. Und der Arbeitnehmer erhält unterm Strich mehr netto vom brutto",
sagt Mitterlehner. Zudem unterstütze diese Maßnahme den Kampf gegen Schwarzarbeit.
Eine finanziell noch deutlich stärkere Entlastung für Unternehmen bringt die Halbierung der Verzugszinsen
in der Sozialversicherung auf vier Prozent plus Basiszinssatz. "Damit sparen sich die Unternehmen ab 2017
rund 42 Millionen Euro pro Jahr an Zahlungen an die Sozialversicherung. Vor allem Klein- und Mittelbetriebe werden
profitieren, was wiederum Arbeitsplätze sichert", hebt Mitterlehner hervor. Derzeit liegt der entsprechende
Zinssatz bei acht Prozent plus Basiszins.
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