Novelle des Oö. Wettgesetzes

 

erstellt am
22. 05. 15
11.00 MEZ

Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer: "Neuregelung bringt besseren Jugend- und Spielerschutz sowie strengere Richtlinien für Wettanbieter" - Vorlage an den Landtag zur Beschlussfassung
Linz (lk) - Nach der bereits erfolgten Novellierung des Oö. Glückspielgesetzes wurde unter der Verantwortung von Landeshauptmann-Stv. Ing. Reinhold Entholzer nun auch eine Neuregelung des Oö. Wettgesetzes auf den Weg gebracht, welche dem Landtag in seiner Sitzung vom 21.05. zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurde. „Ähnlich wie schon beim Glückspiel wurden die Regelungen zum Jugend- und Spielerschutz, insbesondere durch die Einführung einer personenbezogenen Wettkundenkarte, deutlich ausgeweitet und verbessert. Wir wissen, dass auch Wetten – beispielsweise Sportwetten – ein hohes Suchtpotential aufweisen, was uns auch das Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung bestätigt hat“, begründet Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer die in der Novelle vorgesehene Nachschärfung der gesetzlichen Bestimmungen.

„Die Wettkundenkarte ist ab einem Wetteinsatz von über 70 Euro auszustellen. Der entsprechende Wettvorgang ist zusätzlich in einem vom Betreiber zu führenden Wettbuch zu dokumentieren. Die Wettunternehmen werden dazu verpflichtet den Behörden ein Konzept für den Spielerschutz insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Suchtprävention vorzulegen“, geht Landeshauptmann-Stv. Reinhold Entholzer auf die Details der Novelle ein. Neu im Gesetz findet sich auch eine Regelung, welche die Einholung einer Stellungnahme der Standortgemeinde im Zuge des Bewilligungsverfahrens vorschreibt.

„Es ist Aufgabe der Landespolitik in ihrem Wirkungsbereich die bestmöglichen Regelungen für ein geordnetes Wettwesen zu beschließen. Die Überwachung und Normierung des wachsenden Online-Wettwesens kann das Land Oberösterreich jedoch nicht alleine leisten, daher begrüße ich auch den im heutigen Landtag eingebrachten Initiativantrag, der die Bundesregierung auffordert, im Interesse des Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung bundesweit einheitliche Regelungen zum Wettwesen und Glückspiel zu erlassen und dabei auch Onlinewetten zu regeln“, so Entholzer. „In diesem Hinblick erhoffe ich mir die Unterstützung aus den anderen Bundesländern, um möglichst rasch zu einer notwendigen Reglementierung des Onlinebereichs zu gelangen“, wie Entholzer abschließend betont.

Derzeit sind in Oberösterreich insgesamt 23 Bewilligungen an Wettunternehmen nach dem Oö. Spielapparate- und Wettgesetz erteilt worden. Von diesen Unternehmen werden insgesamt 1.217 Wettannahmestellen betrieben. Die TIPP 3 – Österreichische Sportwetten GmbH betreibt 549 Annahmestellen ohne Wettterminals überwiegend in Trafiken, Postämtern und dergleichen. Die Anzahl der angezeigten Selbstbedienungs-Wettterminals beträgt 1.213 Stück.

 

 

 

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