Gegen Steuervergehen und Terrorfinanzierung
Brüssel (europarl) - Die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts sollen in öffentliche EU-Register
aufgenommen werden, die Behörden und Personen mit "berechtigtem Interesse", wie zum Beispiel investigative
Journalisten, einsehen dürfen. Einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Rat haben die Abgeordneten am 20.05.
zugestimmt. Mit dieser neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie sollen Terrorismusfinanzierung und Steuerstraftaten
wirksamer bekämpft werden.
Neue Vorschriften für eine bessere Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers wurden ebenfalls verabschiedet.
Mit der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie werden die EU-Mitglieder erstmals dazu verpflichtet, zentrale Register
mit Angaben zu den Nutznießern ("wirtschaftlich Berechtigte") von Unternehmen, Trusts und anderen
Rechtspersonen einzurichten. Die Abgeordneten konnten diese Vorschrift, die in dem ursprünglichen Vorschlag
der Kommission nicht enthalten war, in den Verhandlungen mit dem Rat erfolgreich durchsetzen.
Der Gesetzentwurf enthält auch besondere Berichtspflichten für Banken, Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte,
Immobilienmakler oder Spielcasinos (unter anderem) hinsichtlich "verdächtiger Transaktionen" ihrer
Kunden.
"Legitimes Interesse" Voraussetzung für den Zugang zu den Registern
Die zentralen Register müssen für die zuständigen Behörden und die zentralen Meldestellen,
für "Verpflichtete" (wie z.B. Banken im Rahmen der Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber
Kunden) und alle Personen oder Organisationen, die ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können
(kann allerdings einer Online-Registrierung und der Zahlung einer Gebühr unterliegen), ohne Einschränkung
zugänglich sein.
Um Zugang zu einem Register zu erhalten, muss eine Person oder Organisation (z.B. investigative Journalisten oder
Nichtregierungsorganisationen) ein legitimes Interesse im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung
und damit zusammenhängende Vortaten - wie Bestechung, Steuerstraftaten und Betrug - nachweisen können.
Diese Personen oder Organisationen haben Zugang mindestens zum Namen, Monat und Jahr der Geburt, der Staatsangehörigkeit
und dem Wohnsitzland des wirtschaftlichen Eigentümers sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.
Auf der Grundlage "einer Einzelfallprüfung unter außergewöhnlichen Umständen" kann
der Zugang zu den Informationen verwehrt werden.
Im Fall von Trusts bleiben die Informationen eines Zentralregisters den Behörden und den "Verpflichteten"
vorbehalten.
Sondermaßnahmen für "politisch exponierte" Personen
Der Text enthält auch klarere Regeln bezüglich "politisch exponierter" Personen, bei denen
aufgrund der Ämter, die sie bekleiden, ein erhöhtes Korruptionsrisiko besteht, wie beispielsweise Staats-
und Regierungschefs, Regierungsmitglieder, hohe Richter, Parlamentsabgeordnete sowie ihre Familienmitglieder.
Bei risikoreichen Geschäftsbeziehungen mit erwähnten Personen können angemessene Maßnahmen
ergriffen werden, um die Herkunft des Vermögens und der eingesetzten Gelder zu bestimmen.
Mehr Transparenz bei Geldtransfers
Die Abgeordneten haben auch über die "Geldtransfer-Verordnung" abgestimmt, mit der die Rückverfolgbarkeit
von Zahlern und Empfängern sowie ihrer Vermögenswerte verbessert werden soll.
Die nächsten Schritte
Die Mitgliedstaaten müssen die Geldwäsche-Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Die Geldtransfer-Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in allen Mitgliedstaaten
in Kraft.
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