Themen: Europäische Staatsanwaltschaft und Verfahrensgarantien in Strafsachen
Wien (bmj) - Am 18.05. diskutierten Justizminister Wolfgang Brandstetter und sein luxemburgischer Amtskollege
Felix Braz in Wien über die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft und die Verfahrensgarantien
in Strafsachen. Brandstetter sprach sich dabei erneut klar für die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft
aus: „Wir brauchen eine gemeinsame, effektive Einheit zur Verfolgung von Fördergelder-Missbrauch innerhalb
der EU. Immerhin sind davon auch österreichische Steuergelder betroffen“, so Brandstetter. Ziel der EU-Kommission
ist es, eine europäische Strafverfolgungsbehörde einzurichten, die auf die Bekämpfung von Straftaten
zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU fokussiert ist.
Auch das Thema „Verfahrensgarantien in Strafsachen“ wird Thema sein: Österreich begrüßt hier den
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Prozesskostenhilfe. Diese soll möglichst rasch gewährt
werden und sicherstellen, dass verdächtigte oder beschuldigte Personen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten.
Zusätzlich wird der Vorschlag vom Europäischen Parlament und Rat zur Einführung einheitlicher Strafverfahren-Standards
für Kinder und Jugendliche in der EU thematisiert. So soll der Freiheitsentzug für Jugendliche möglichst
kurz gehalten werden, und sie sollen in Haft von erwachsenen Insassen getrennt werden. Zusätzlich soll das
neue Recht auf individuelle Begutachtung eingeführt werden. Dieses entspricht den Jugenderhebungen, die in
Österreich schon durchgeführt werden. „In Österreich gibt es bereits jetzt besondere Regelungen
bei Jugendlichen. Daher setze ich mich auch auf europäischer Ebene für die Einführung hoher Standards
ein“, so Justizminister Brandstetter.
Luxemburg übernimmt ab Juli die Ratspräsidentschaft in der EU und das Gespräch dient daher auch
zur Vorbereitung der wichtigsten Themen und Herausforderungen für das zweite Halbjahr 2015.
|