Deutlicher Anstieg der Beschwerden über mobile Contentdienste ? BMVIT plant Regelung im
Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Herbst
Wien (bmvit) - Der aktuelle Bericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) verdeutlicht den Regulierungsbedarf
bei mobilen "Contentdiensten". Beim Download von Apps und anderen Inhalten aus dem Internet können
KundInnen ohne deren Wissen Kosten entstehen, die über die Handyrechnung bezahlt werden müssen. 1400
Beschwerden - allein im Jahr 2014 - bezogen sich auf diese kostenpflichtigen Dienste, bei denen oft schon durch
einfaches Anklicken ein Bezahlvorgang ausgelöst wird. "Die Nutzerinnen und Nutzer erkennen oft nicht,
dass sie etwas kaufen bzw. dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen", erklärt Technologieminister
Alois Stöger und kündigt gesetzliche Änderungen bereits für den Herbst an.
Im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden die Anregungen der RTR aufgegriffen. "Damit
schaffen wir die rechtliche Grundlage zur Regulierung der Contentdienste und stellen sicher, dass der Konsumentenschutz
auch in diesem Bereich gestärkt wird", betont Stöger. Neben spezifischen Schutzmaßnahmen,
wie einem Kostenlimit, soll die Transparenz für die VerbraucherInnen auch durch die klare und einheitliche
Ausweisung der Contentdienste auf der Rechnung erhöht werden.
|