Wehsely: 90 Millionen Euro für bessere
 Arbeitsbedingungen der Wiener ÄrztInnen

 

erstellt am
01. 06. 15
11.00 MEZ

Wien (rk) - Ausgeruhte MedizinerInnen bedeuten zufriedene Wiener PatientInnen, diesem Grundsatz folgt die Stadt Wien bei der Umsetzung der neuen Ärztearbeitszeitrichtlinie. "Die Stadt Wien stellt für die Wiener ÄrztInnen in den Gemeindespitälern, dem AKH und den Wiener Ordensspitälern ab 2016 insgesamt 90 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln des Bundes profitieren die Wiener ÄrztInnen ab 2016 pro Jahr von zusätzlich insgesamt 116 Millionen Euro", erläutert die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely.

Wiener ÄrztInnen in KAV, AKH und Ordensspitälern profitieren
Das Paket der Stadt Wien für die 3.200 KAV-ÄrztInnen ist 67 Millionen Euro schwer. 47 Millionen Euro werden umgeschichtet - aber auch hier haben die ArbeitnehmerInnen konkrete Vorteile: die ÄrztInnen erhalten zum Beispiel die frühere Nachtdienstzulagen nun im Grundgehalt ausbezahlt, ohne dass sie tatsächlich einen Nachtdienst leisten. Das bedeutet mehr Geld für weniger Arbeitsstunden. Zusätzliche 20 Millionen Euro sind frisches Geld. Die Grundgehälter steigen in zwei Schritten um bis zu 30 Prozent, die maximale Wochenarbeitszeit sinkt auf 48 Stunden.

Das Paket für die AKH ÄrztInnen ist insgesamt 29 Millionen Euro schwer, 26 Millionen Euro davon stammen aus Budgetmitteln des Bundes. 3 Millionen Euro stellt die Stadt Wien darüber hinaus zur Verfügung. Im AKH treten die Gehaltserhöhungen mit 1.1.2016 in Kraft. Die Stadt Wien investiert knapp drei Millionen Euro in eine bessere administrative Unterstützung der ÄrztInnen und stellt 85 neue Posten dafür zur Verfügung.

Die Stadt Wien stellt für die Wiener Ordensspitäler 2015 und 2016 bis zu 30 Millionen Euro frisches Geld für die Personalausgaben der ÄrztInnen zur Verfügung. Die Stadt wird 2015 die bestehende Subvention von 41,8 Millionen Euro um 10 Millionen Euro erhöhen, 2016 betragen die zusätzlichen Mittel maximal 20 Mio. Euro. Der Abschluss liegt nicht über dem des Wiener Krankenanstaltenverbundes, wurde aber von der Ärztekammer begrüßt und weder einer Kurien- noch einer Urabstimmung unterzogen.

Neuerliche Mehrforderung der Ärztekammer sachlich nicht gerechtfertigt
"Die in der letzten Gesprächsrunde geäußerte Forderung der Ärztekammer nach noch höheren KAV-Zulagen für Nachtdienste, vor allem an Sonn- und Feiertagen, entspricht einer 50 prozentigen Gehaltserhöhung und würde nochmals 25 Millionen Euro kosten", rechnet Wehsely vor. Das Budget für Zulagen wurde gerade auf Wunsch der Ärztekammer in die Grundgehälter umgeschichtet, die dafür ab 1. Juli 2015 stufenweise um bis zu 30 Prozent erhöht werden. Erfüllt der KAV nun diese Nachforderung der ÄK, würde jeder KAV Arzt bzw. jede Ärztin pro Jahr nochmals zusätzlich durchschnittlich 10.000 Euro dazu verdienen.

"Die Forderung ist im Vergleich zu den Abschlüssen in den Ordensspitälern und im AKH sachlich nicht gerechtfertigt. Gleiches gilt im Bundesländervergleich. Die nun nochmals geforderten zusätzlichen 25 Millionen Euro sind mehr als das doppelte Volumen des Gesamtabschlusses in Salzburg und mehr als das in Oberösterreich frisch zur Verfügung gestellte Budget", stellt Wehsely klar. Würde Wien diesen neuen Forderungen nachkommen, würden die in den anderen Bundesländern bereits geschnürten Pakete wieder aufgemacht und neu verhandelt werden müssen. Gemessen an dem Anteil, den Wien an der gesamtösterreichischen Gesundheitsversorgung hat, müssten die anderen Bundesländer zusätzlich 100 Millionen Euro auf den Tisch legen, um das Wiener Niveau zu erreichen.

Ebenso würde das Zulagengefüge in der gesamten Stadt Wien in Frage gestellt werden. Auch andere MitarbeiterInnen des Magistrates sind am Wochenende und in der Nacht für die WienerInnen im Einsatz und müssten zu Recht gleich behandelt werden.

Appell an die Wiener Ärztekammer
Es gibt keinen sachlichen Grund, das nun vorgelegte und zweimal nachgebesserte Angebot abzulehnen. "Bei einer neuerlichen Ablehnung durch die Ärztekammer ginge es nicht um Inhalte, nicht um die PatientInnen und nicht um das Gesundheitssystem. Die Abschlüsse in den vergangenen Wochen zwischen der Stadt und den Ordensspitälern und im AKH - die die Ärztekammer beide angenommen und begrüßt hat - haben gezeigt, dass beide Seiten nach durchaus harten Verhandlungen und mit unterschiedlichen Interessen zu einer guten Lösung für die PatientInnen kommen können. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum sich die Ärztekammer nun beim KAV nicht auch lösungsorientiert verhalten sollte", ist Wehsely überzeugt.

Die Gesundheitsstadträtin appelliert daher an die Ärztekammer, sich konstruktiv an der Umsetzung der neuen Arbeitszeitmodelle zu beteiligen. "Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, weil das Ärztearbeitszeitgesetz mit 1. Juli 25015 in Kraft tritt. Nur durch diese fristgerechte Vorbereitung verhindert der KAV ab 1. Juli 2015 Einkommensverluste der Ärzteschaft", betont Wehsely. Die Vorbereitungen laufen gut, die neuen Dienstpläne sind in Arbeit. 470 KAV ÄrztInnen plus die örtlichen Personalvertretungen und die Gewerkschaft sind in die Vorbereitungen eingebunden.

 

 

 

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