Wien (rk) - Ausgeruhte MedizinerInnen bedeuten zufriedene Wiener PatientInnen, diesem Grundsatz folgt die Stadt
Wien bei der Umsetzung der neuen Ärztearbeitszeitrichtlinie. "Die Stadt Wien stellt für die Wiener
ÄrztInnen in den Gemeindespitälern, dem AKH und den Wiener Ordensspitälern ab 2016 insgesamt 90
Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln des Bundes profitieren die Wiener
ÄrztInnen ab 2016 pro Jahr von zusätzlich insgesamt 116 Millionen Euro", erläutert die Wiener
Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely.
Wiener ÄrztInnen in KAV, AKH und Ordensspitälern profitieren
Das Paket der Stadt Wien für die 3.200 KAV-ÄrztInnen ist 67 Millionen Euro schwer. 47 Millionen Euro
werden umgeschichtet - aber auch hier haben die ArbeitnehmerInnen konkrete Vorteile: die ÄrztInnen erhalten
zum Beispiel die frühere Nachtdienstzulagen nun im Grundgehalt ausbezahlt, ohne dass sie tatsächlich
einen Nachtdienst leisten. Das bedeutet mehr Geld für weniger Arbeitsstunden. Zusätzliche 20 Millionen
Euro sind frisches Geld. Die Grundgehälter steigen in zwei Schritten um bis zu 30 Prozent, die maximale Wochenarbeitszeit
sinkt auf 48 Stunden.
Das Paket für die AKH ÄrztInnen ist insgesamt 29 Millionen Euro schwer, 26 Millionen Euro davon stammen
aus Budgetmitteln des Bundes. 3 Millionen Euro stellt die Stadt Wien darüber hinaus zur Verfügung. Im
AKH treten die Gehaltserhöhungen mit 1.1.2016 in Kraft. Die Stadt Wien investiert knapp drei Millionen Euro
in eine bessere administrative Unterstützung der ÄrztInnen und stellt 85 neue Posten dafür zur Verfügung.
Die Stadt Wien stellt für die Wiener Ordensspitäler 2015 und 2016 bis zu 30 Millionen Euro frisches Geld
für die Personalausgaben der ÄrztInnen zur Verfügung. Die Stadt wird 2015 die bestehende Subvention
von 41,8 Millionen Euro um 10 Millionen Euro erhöhen, 2016 betragen die zusätzlichen Mittel maximal 20
Mio. Euro. Der Abschluss liegt nicht über dem des Wiener Krankenanstaltenverbundes, wurde aber von der Ärztekammer
begrüßt und weder einer Kurien- noch einer Urabstimmung unterzogen.
Neuerliche Mehrforderung der Ärztekammer sachlich nicht gerechtfertigt
"Die in der letzten Gesprächsrunde geäußerte Forderung der Ärztekammer nach noch
höheren KAV-Zulagen für Nachtdienste, vor allem an Sonn- und Feiertagen, entspricht einer 50 prozentigen
Gehaltserhöhung und würde nochmals 25 Millionen Euro kosten", rechnet Wehsely vor. Das Budget für
Zulagen wurde gerade auf Wunsch der Ärztekammer in die Grundgehälter umgeschichtet, die dafür ab
1. Juli 2015 stufenweise um bis zu 30 Prozent erhöht werden. Erfüllt der KAV nun diese Nachforderung
der ÄK, würde jeder KAV Arzt bzw. jede Ärztin pro Jahr nochmals zusätzlich durchschnittlich
10.000 Euro dazu verdienen.
"Die Forderung ist im Vergleich zu den Abschlüssen in den Ordensspitälern und im AKH sachlich nicht
gerechtfertigt. Gleiches gilt im Bundesländervergleich. Die nun nochmals geforderten zusätzlichen 25
Millionen Euro sind mehr als das doppelte Volumen des Gesamtabschlusses in Salzburg und mehr als das in Oberösterreich
frisch zur Verfügung gestellte Budget", stellt Wehsely klar. Würde Wien diesen neuen Forderungen
nachkommen, würden die in den anderen Bundesländern bereits geschnürten Pakete wieder aufgemacht
und neu verhandelt werden müssen. Gemessen an dem Anteil, den Wien an der gesamtösterreichischen Gesundheitsversorgung
hat, müssten die anderen Bundesländer zusätzlich 100 Millionen Euro auf den Tisch legen, um das
Wiener Niveau zu erreichen.
Ebenso würde das Zulagengefüge in der gesamten Stadt Wien in Frage gestellt werden. Auch andere MitarbeiterInnen
des Magistrates sind am Wochenende und in der Nacht für die WienerInnen im Einsatz und müssten zu Recht
gleich behandelt werden.
Appell an die Wiener Ärztekammer
Es gibt keinen sachlichen Grund, das nun vorgelegte und zweimal nachgebesserte Angebot abzulehnen. "Bei
einer neuerlichen Ablehnung durch die Ärztekammer ginge es nicht um Inhalte, nicht um die PatientInnen und
nicht um das Gesundheitssystem. Die Abschlüsse in den vergangenen Wochen zwischen der Stadt und den Ordensspitälern
und im AKH - die die Ärztekammer beide angenommen und begrüßt hat - haben gezeigt, dass beide Seiten
nach durchaus harten Verhandlungen und mit unterschiedlichen Interessen zu einer guten Lösung für die
PatientInnen kommen können. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum sich die Ärztekammer nun beim KAV
nicht auch lösungsorientiert verhalten sollte", ist Wehsely überzeugt.
Die Gesundheitsstadträtin appelliert daher an die Ärztekammer, sich konstruktiv an der Umsetzung der
neuen Arbeitszeitmodelle zu beteiligen. "Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, weil das Ärztearbeitszeitgesetz
mit 1. Juli 25015 in Kraft tritt. Nur durch diese fristgerechte Vorbereitung verhindert der KAV ab 1. Juli 2015
Einkommensverluste der Ärzteschaft", betont Wehsely. Die Vorbereitungen laufen gut, die neuen Dienstpläne
sind in Arbeit. 470 KAV ÄrztInnen plus die örtlichen Personalvertretungen und die Gewerkschaft sind in
die Vorbereitungen eingebunden.
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