EU informiert zu Rechtsschutz bei Verbraucherkrediten

 

erstellt am
29. 05. 15
11.00 MEZ

EU-Kommission startet Informationskampagne „SIE HABEN RECHTE“ zu Konsumentenrechten bei Verbraucherkrediten.
Brüssel/Wien (ec) - Bei der Aufnahme von Verbraucherkrediten haben Konsumenten viele Rechte, die durch europäische Normen garantiert werden. Drei davon - das Recht auf vorvertragliche Information, das Recht auf Rücktritt binnen 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung sowie das Recht auf vorzeitige Rückzahlung - stehen im Zentrum der am 28.05. im Haus der Europäischen Union in Wien gestarteten EU- Informationskampagne "SIE HABEN RECHTE".

Die Motivation für die Kampagne bildet eine EU-Studie, in der österreichische Konsumenten zu ihrem Wissensstand, ihren Einstellungen und ihren Erwartungen zum Thema Verbraucherkredite befragt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass es ein Informationsdefizit gibt und dass die Auswahl von passenden Kreditprodukten als sehr schwierig empfunden wird. Das Anliegen der EU-Kommission im Zusammenhang mit der Kampagne ist es, in den nächsten Monaten die genannten Konsumentenrechte im Zuge einer Informationsoffensive bei den Österreichern besser zu verankern.

"Die Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich müssen wissen, dass sie vor und nach der Aufnahme von Krediten über bestimmte Rechte verfügen, und wir wollen, dass sie von diesen Rechten auch Gebrauch machen. Finanzielle Entscheidungen müssen wohlüberlegt sein. Mit unserer Kampagne wollen wir bei den Menschen Bewusstsein für ihre Rechte in der EU schaffen und ihnen helfen, gut durchdachte Entscheidungen zu treffen.", erklärte die für Konsumentenschutz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourová.

Johann Sollgruber, Leiter der Vertretung der EU-Kommission a.i. fügte hinzu: "Konsumentenschutz ist für die EU-Kommission ein wichtiges Anliegen. Eine aktuelle EU-Studie belegt, dass sich 65 Prozent der ÖsterreicherInnen zum Thema Kreditrechte nicht ausreichend informiert fühlen. Rund 40 Prozent trauen sich nicht zu, das für sie passende Produkt auszuwählen. Dieses Informationsdefizit sehen wir als Auftrag: Mit dieser EU-Kampagne über Verbraucherkreditrechte wollen wir Konsumenten dabei unterstützen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sie ermutigen, Angebote kritisch zu vergleichen."

Die Informationsoffensive die sich vor allem an junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren richtet, konzentriert sich auf drei Kernrechte:

  • Das Recht auf vorvertragliche Informationen in standardisierter Form (Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite): Um Konsumenten Vergleiche von Kreditangeboten zu erleichtern, gibt es das EU-Informationsblatt "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite". Dieses enthält die wichtigsten Informationen in einem klaren, standardisierten Format und muss vom Kreditanbieter vor Unterzeichnung des Vertrags vorgelegt werden.
  • Das Recht auf Rücktritt binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrags: Jeder Konsument kann von einem Kredit innerhalb von zwei Wochen ab Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Konsument muss in diesem Fall die Kreditsumme plus bereits angefallener Zinsen zurückzahlen. Der Kreditanbieter behält alle Gebühren ein, die nicht rückerstattbar sind.
  • Das Recht auf vorzeitige Rückzahlung von Verbraucherkrediten: Das Kreditrecht schützt Konsumenten während der gesamten Kreditlaufzeit und gibt die Möglichkeit, Schulden jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen. Der Kreditgeber hat dabei nur in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Entschädigung für entgangene Einnahmen (max. 1 % des vorzeitig zurückbezahlten Betrages).

Enge Zusammenarbeit mit Konsumentenschützern
Die Kampagne erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem österreichischen Sozialministerium und Konsumentenschutz-Organisationen.

Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer Wien erklärte bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Verbraucherrechte Kampagne der EU-Kommission: "Wir plädieren generell für eine Stärkung der Konsum- und Finanzkompetenz der Konsumenten schon in der Schule: Menschen sollten schon früh lernen, Kaufentscheidungen abzuwägen und sich ihrer Rechte bewusst zu sein. In Hinblick auf den Konsumentenschutz sind dank der starken EU-Kreditgesetzgebung sicherlich schon gute Voraussetzungen gegeben. Aber es gibt immer noch zahlreiche Schwachstellen und der Konsument ist gerade bei der Kreditaufnahme oft aufgrund von komplizierten Bedingungen oder Angeboten einfach überfordert. Die Hälfte der Befragten stimmt zwar voll und ganz zu, dass man beim Vergleichen von Kreditangeboten viel Geld sparen kann, gleichzeitig empfinden diese einen Vergleich als schwierig und zeitaufwendig. Das ist auch unsere Erfahrung in der Konsumentenberatung. Finanzielle Fehlentscheidungen haben weitreichende Konsequenzen. EU-Informationskampagnen wie diese können wir nur begrüßen und die Arbeiterkammer ist daher auch gerne aktiv als Partner dabei."

Bernd Lausecker, Finanzexperte des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) fügte hinzu: "Standardisierte und klare Informationen, wie sie die EU-Gesetze vorsehen, können hier sicherlich etwas mehr Vertrauen schaffen und Schutz für die Konsumenten bieten. Generell ist ein faires Miteinander zwischen Banken und Konsumenten das Um und Auf für mehr Kundenvertrauen. Denn oft sind die Konsumenten im Prozess der Kreditaufnahme überfordert und kommen erst nach Vertragsabschluss darauf, dass sie sich die Raten gar nicht leisten können, insbesondere wenn sich die Verhältnisse am Kapitalmarkt, also das Zinsgefüge, ändert. Wir können daher auch gar nicht oft genug auf das Rücktrittsrecht aufmerksam machen, das jeder Konsument 14 Tage lang hat, wenn er sich z.B. über finanzielle Konsequenzen klar wird. Wichtig ist auch, dass die Banken ganz klar auf eine umfassende und verständliche Beratung der Kunden und nicht auf den Verkaufsabschluss fokussiert sind."

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://ec.europa.eu/verbraucherkredit

 

 

 

 

 

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