Die Täuschung der Zutrittskontrolle durch Unbefugte oder Kriminelle wird ab 15. Juni 2015
durch die Einführung eines Handvenen-Scans definitiv ausgeschlossen.
Wien (viennaairport) - Ab 15. Juni 2015 ist für Zugangsberechtigte bzw. Beschäftigte der Flughafen
Wien AG und anderer wichtiger Unternehmen am Standort – etwa Fluglinien oder Sicherheitsfirmen - der Zugang in
den Sicherheitsbereich nur mehr nach Überprüfung durch Handvenenscan möglich. Eine Täuschung
über die Identität der eintretenden Person ist durch diese Einrichtung künftig technisch ausgeschlossen.
Der Handvenenscan bringt das derzeit höchste erreichbare Sicherheitsniveau bei der eindeutigen Identifizierung
einer Person und ist auch als wirksame Abschreckung gegen jedweden Manipulationsversuch zu sehen.
Die Einführung dieses Systems ist seit langem geplant und steht nicht mit dem aktuellen Missbrauch von Zutrittskarten
durch Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Zusammenhang. Sie wird solche Malversationen in Zukunft aber ausschließen.
Um in die Bereiche nach der Grenzkontrolle oder der Sicherheitskontrolle zu gelangen, wird künftig die Handfläche
des Mitarbeiters biometrisch gescannt und überprüft, ob für diese Person der Zutritt zu diesen Gebäudebereichen
vorgesehen ist. Ein Zutritt durch Unbefugte ist dadurch ausgeschlossen.
Unabhängig davon muss - wie schon bisher - jede Person durch die Sicherheitskontrolle, um in den Sicherheitsbereich
zu gelangen, also jenen Bereich, der den Zugang zu den Luftfahrzeugen ermöglicht. Das gilt auch für alle
Beschäftigten oder Beauftragten am Standort. Damit wird verhindert, dass sie gefährliche oder verbotene
Gegenstände bzw. Flüssigkeiten mit sich führen können.
Die technischen Anlagen für die biometrischen Zugangskontrollen wurden in den vergangenen 12 Monaten bereits
eingerichtet, die Kosten beliefen sich auf etwa eine Million Euro. Nach Prüfung aller datenschutzrechtlichen
Bedingungen können die Scanner nun mit 15. Juni 2015 in Betrieb genommen werden.
Parallel dazu wird über Initiative der Flughafen Wien AG eine ständige Arbeitsgruppe mit den wichtigsten
beteiligten Unternehmen, insbesondere Fluglinien und Sicherheitsdienstleister, eingerichtet, die die Zutrittsverfahren
laufend evaluieren und etwaige sinnvolle Verbesserungen in der Prozesskette diskutieren und entscheiden soll.
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