Brüssel (ec) - Im Kollegium der Kommissionsmitglieder fand am 27.05. eine Orientierungsaussprache über
Maßnahmen für eine gerechtere, wachstumsfreundlichere und transparentere Unternehmensbesteuerung statt.
Es herrschte Einvernehmen darüber, dass ein neues Konzept der EU für die Unternehmensbesteuerung erforderlich
ist, um erfolgreich gegen missbräuchliche Steuerpraktiken vorzugehen, nachhaltige Einnahmen sicherzustellen
und die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern.
Vizepräsident Valdis Dombrovskis, für den Euro und den sozialen Dialog zuständiges Mitglied der
Kommission, erklärte hierzu: „Wir möchten eine gerechte und wachstumsfreundliche Unternehmensbesteuerung.
Jedes Unternehmen, gleich ob klein oder groß, muss an dem Ort, an dem es seine Gewinne erwirtschaftet, seinen
Anteil an den Steuern zahlen. Für die Besteuerung der Unternehmen sind die Mitgliedstaaten zuständig,
die EU muss jedoch einen eindeutigen neuen Rahmen für eine gerechte und wettbewerbsfreundliche Unternehmensbesteuerung
schaffen.“
Pierre Moscovici, für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständiges Mitglied der
Kommission, sagte: „Unser derzeitiges Konzept für die Unternehmensbesteuerung wird der Realität nicht
mehr gerecht. Wir können die Herausforderungen einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft nicht länger
mit veralteten Mitteln und einseitigen Maßnahmen bewältigen. Für ein faireres Steuersystem und
einen einheitlicheren Binnenmarkt muss der Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der EU gründlich
überprüft werden. Große, kleine und mittelgroße Unternehmen sollten den Binnenmarkt gleichermaßen
nutzen können.“
Für Präsident Juncker ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung ein vorrangiges
politisches Ziel der Kommission. Das wichtigste Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Unternehmen dort besteuert
werden, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, und zu verhindern, dass sie durch aggressive Steuerplanung einer angemessenen
Besteuerung entgehen.
Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung wurde im März 2015 unternommen, als die Kommission ein Paket
von Maßnahmen zur Förderung der Steuertransparenz in der EU vorstellte.
Am 27.05. hat sich das Kollegium auf ein umfassenderes Konzept zur Verbesserung der Unternehmensbesteuerung in
der EU verständigt, bei dem auch die derzeitigen internationalen Reformen auf diesem Gebiet berücksichtigt
werden. Die heutige Orientierungsaussprache wird im Juni in einen Aktionsplan einfließen, der eine Strategie
für die Neubelebung der Arbeiten zur Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
(GKKB) auf EU-Ebene, für die Umsetzung von Maßnahmen gegen Steuervermeidung, die zurzeit auf internationaler
Ebene in der OECD entwickelt werden, sowie zur weiteren Verstärkung der steuerlichen Transparenz umfassen
soll, wobei der Notwendigkeit Rechnung getragen wird, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen im
Binnenmarkt zu verbessern.
Hintergrund
In seinen im Juli 2014 verkündeten Politischen Leitlinien erklärte Präsident Juncker: „Wir brauchen
mehr Fairness in unserem Binnenmarkt. Während wir die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre
Steuersysteme anerkennen, sollten wir unsere Anstrengungen im Kampf gegen Steuerumgehung und Steuerbetrug verstärken,
damit alle ihren gerechten Teil beitragen.“
Die Kommission lässt den Ankündigungen in ihrem Arbeitsprogramm, entschieden gegen Steuerhinterziehung
und Steuerumgehung vorzugehen und sicherzustellen, dass Unternehmen dort Steuern bezahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften,
umgehend auch Taten folgen.
Am 18. März legte die Kommission ein Paket zur Steuertransparenz vor, um mehr Offenheit und Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten in Fragen der Unternehmensbesteuerung zu erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil des
Pakets ist ein Vorschlag für den automatischen Austausch von Informationen über verbindliche Steuerauskünfte.
Dieser Vorschlag erhielt auf der informellen Tagung des Rates Wirtschaft und Finanzen im April in Riga die einstimmige
politische Unterstützung der Finanzminister. Die Mitgliedstaaten erörtern ihn derzeit auf fachlicher
Ebene mit dem Ziel, bis Ende des Jahres eine Einigung zu erzielen.
Im Paket zur Steuertransparenz kündigte die Kommission ferner an, noch vor dem Sommer einen detaillierten
Aktionsplan zur Unternehmensbesteuerung vorzulegen, in dem sie „ihre Sicht einer fairen, effizienten Unternehmensbesteuerung
in der EU darlegen und Überlegungen anstellen wird, wie sich dieses Ziel erreichen lässt.“
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