Weitere Stellungnahmen zum Regierungseschluß der Steuerreform

 

erstellt am
17. 06. 15
11.00 MEZ

Westliche Landeshauptleute beurteilen Nachbesserungen bei Steuerreform positiv
Haslauer, Platter und Wallner: Wichtige Etappe geschafft, Verbesserungen müssen aber noch ins Ziel gebracht werden
Innsbruck/Bregenz/Salzburg (lk) - Vorsichtig positiv beurteilen die drei Landeshauptleute Günther Platter (Tirol), Mag. Markus Wallner (Vorarlberg) und Dr. Wilfried Haslauer (Salzburg) die vom Ministerrat beschlossenen geänderten Bestimmungen in der Steuerreform. In harten aber fairen Verhandlungen mit der Bundesregierung haben die Forderungen der drei westlichen Bundesländer weitestgehend Berücksichtigung gefunden. "Der Einsatz in Wien hat vorläufig Früchte getragen. Damit haben wir eine wichtige Etappe geschafft, aber es gilt, weiter konzentriert darauf zu achten, dass diese Vorlage nun auch ins Ziel kommt", weisen die Landeshauptleute von Tirol, Salzburg und Vorarlberg darauf hin, dass der endgültige Beschluss im Parlament noch ausständig ist.

"Die Minister Mitterlehner und Schelling haben unsere berechtigten Einwände aufgegriffen und bei den Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt. Es wurde erreicht, dass übertriebene Härten bzw. Ungleichbehandlungen in der Grunderwerbssteuer, gerade bei der Übergabe von Immobilien im betrieblichen und privaten Bereich vermieden werden", betonten Platter, Wallner und Haslauer unisono. So ist jetzt in der Gesetzesvorlage verankert, dass bei der Übertragung im Familienverband Gegenleistungen wie Wohnrechte oder Erbauszahlungsverpflichtungen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen eingerechnet werden. Das gilt auch für betriebliche Übergaben im Familienverband. Dadurch kommen innerhalb der Familie die günstigeren Steuersätze voll zur Anwendung und bei den Betrieben greift der Freibetrag von 900.000 Euro beziehungsweise der pauschale Steuersatz von 0,5 Prozent. "Damit bleiben innerfamiliäre Übergaben von Eigenheimen und Betrieben leistbar und eine ungerechtfertigte Belastung wurde beseitigt“, zeigten sich die Landeshauptleute zufrieden.

Aus dem Finanzministerium kam zudem die Bestätigung, dass in der Frage der Mehrwertsteuer wie gefordert ein Splitting vorgesehen ist, bei dem der Bereich Verpflegung weiterhin nur mit zehn Prozent verrechnet wird. Für Pauschalangebote (Zimmer mit Frühstück, Halbpension) soll gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich ein praktikabler Aufteilungsschlüssel erarbeitet werden. Ähnliches gilt auch für das Thema der Abschreibungen.

Beschluss im Nationalrat steht noch aus
"Die wichtigsten Giftzähne wurden aus unserer Sicht gezogen", beurteilten die drei Landeshauptleute die Regierungsvorlage. Damit sei eine wichtige Hürde genommen worden, aber man werde jedenfalls im parlamentarischen Prozess darauf achten, dass die Vereinbarungen tatsächlich entsprechend umgesetzt werden. "Die letzten Meter sind jetzt noch besonders wichtig", so Haslauer, Platter und Wallner abschließend.


 

Leitl: Beachtliche Fortschritte erreicht, aber noch weiterer Handlungsbedarf
In der parlamentarischen Behandlung sind Verbesserungen bei Konten-Einsicht, Registrierkassen und Abschreibungen nötig – Betriebe brauchen Investitionsanreize
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat in der Begutachtung der Steuerreform vor allem an den geplanten Gegenfinanzierungen Kritik geübt. Nach harten Verhandlungen in den vergangenen Wochen konnten in einigen Punkten Verbesserungen für die Betriebe erreicht werden, betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl zum vorliegenden Regierungsbeschluss. Jetzt brauche es aber zusätzliche positive Signale für den Wirtschaftsstandort. So bleiben notwendige Strukturreformen etwa bei der Verwaltung oder im Pensionssystem ebenso auf der Tagesordnung wie Wachstums- und Investitionsanreize für Österreichs Betriebe: "Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Wer die Arbeitslosenzahlen senken will, muss Betriebe etwa durch eine Lohnnebenkostensenkung entlasten. "

Leitl: "Vor allem die ursprünglich geplanten Änderungen bei der Grunderwerbssteuer sind unseren Mitgliedern sauer aufgestoßen. Wir konnten nun sicherstellen, dass Betriebsübergaben bei Familienbetrieben auch in Zukunft leistbar sind. Das ist ein echter Erfolg." Vorgesehen ist nun ein Freibetrag von 900.000 Euro samt Staffelung bzw. alternativ eine Deckelung von 0,5 Prozent. Durch die wahlweise Verwendung etwa eines Immobilienpreisspiegels bei der Berechnungsmethode können kostspielige Gutachten vermieden werden. Vorgesehen ist auch das Ausblenden von Schulden bei der Übergabe im Familienverband.

Was den Tourismus betrifft, wurden bei den Mehrwertsteuersätzen notwendige Vereinfachungen geschaffen. So wird bei Pauschalangeboten das Frühstück mit 10 Prozent Mehrwertsteuer belastet, was nun gesetzlich geregelt ist. Leitl: "Das ist zumindest eine kleine Erleichterung für die Beherbergungsbetriebe." Die prozentuelle Aufteilung der Kostensätze bei Halb- und Vollpension wird noch nach weiteren Gesprächen mit der Tourismusbranche in Richtlinien geregelt.

Die Gewährung von Mitarbeiter-Rabatten wurde deutlich verbessert. Die Steuerbefreiung wurde von bis zu 500 auf maximal 1000 Euro verdoppelt. Auch die Steuerbelastung bei Dienstfahrzeugen wurde entschärft.

Ein Erfolg konnte in der gewerblichen Sozialversicherung mit der Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige in der Krankenversicherung erzielt werden.
Gewerbliche Unternehmer mit geringen Einkünften müssen derzeit Krankenversicherungsbeiträge von einer Mindestbeitragsgrundlage, die bei 724,02 Euro monatlich liegt, entrichten. Das entspricht monatlichen Mindestbeiträgen in der Krankenversicherung von 55,39 Euro. Ab 1.1.2016 wird die Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze bei Arbeitnehmern gesenkt, die derzeit 405,98 Euro monatlich beträgt. Dadurch werden geringverdienende Selbständige nur noch knapp über 30 Euro monatlich an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen - und das bei gleicher Leistung. Das entspricht einer jährlichen Ersparnis von bis zu ca. 290 Euro. Gesamt bedeutet dies eine jährliche Entlastung von 40 Millionen Euro für Österreichs Selbständige.

Was die Errichtung eines Kontoregisters betrifft, zeigt sich Leitl erfreut über die breite Unterstützung der Wirtschaftspositionen. "Es ist uns gemeinsam mit etlichen anderen politischen Vertretern gelungen, einen ersten Rechtsschutzanspruch bei einer geplanten Konteneinsicht im Gesetz zu verankern. Das ist ein substantieller Fortschritt gegenüber den bisherigen Plänen, aber wir haben hier im Parlament noch weiteren Handlungsbedarf, um die Bürger und Betriebe vor Willkürakten zu schützen."

Kritisch äußert sich Leitl zu den derzeit vorgesehenen Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude: "Hier ist sicherzustellen, dass Investitionen durch unflexible verlängerte Abschreibungsdauern nicht verhindert werden." Und auch die nun vorliegende Regelung zu den Registrierkassen ist nach wie vor nicht praxistauglich. Erste Verbesserungen gibt es aber: Neuanschaffungen und Umrüstungen von Kassensystemen sind nun im ersten Jahr voll abzugsfähig. Neu gibt es eine Zertifizierungsmöglichkeit bei Kassensystemen in größeren Betrieben. Leitl: "In den parlamentarischen Verhandlungen werden wir massive Anstrengungen unternehmen, um offenkundige Widersinnigkeiten noch zu beseitigen."


 

Foglar: Steuerreform bringt wichtige Entlastung
Wien (ögb) - Als "wirkliche Entlastung" für die österreichischen ArbeitnehmerInnen bezeichnet ÖGB-Präsident Erich Foglar die Steuerreform, die vom Ministerrat verabschiedet wurde: "Mit der Steuerreform sind einige maßgebliche Verbesserungen verbunden. Erfreulich ist natürlich der Umstand, dass es überhaupt eine Steuerreform gibt, was der ÖGB/AK-Kampagne, den mehr als 882.000 UnterstützerInnen und auch der Regierungsmannschaft zu verdanken ist. Das Gesamtvolumen von 5 Milliarden Euro, das den ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen, aber auch vielen Selbstständigen und Ein-Personen-Unternehmen zugutekommt, ist zu begrüßen. Weitere Meilensteine seien die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Änderung der Tarifstufen, sie tragen dazu bei, dass den Menschen künftig spürbar mehr netto vom brutto bleibt.

Mehr Geld für NiedrigverdienerInnen
Besonders erfreut zeigt sich Foglar über die Durchsetzung der vorgezogenen Steuergutschrift für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen sowie die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung: "Damit werden jene, die sehr wenig Geld zur Verfügung haben, eine deutliche Entlastung spüren - und das bereits schneller als geplant".

Beitrag zu mehr Gerechtigkeit
Die Gewerkschaft habe von Anfang an betont, dass die ArbeitnehmerInnen sich die Steuerreform, etwa durch Kürzungen bei Zulagen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sicher nicht selber bezahlen werden, und genau das konnte auch erreicht werden.

Foglar abschließend: "Vom Ministerrat wurde heute die größte Steuerreform seit 40 Jahren beschlossen. Die Gegenfinanzierungsmaßnahmen, etwa das Paket zur besseren Durchsetzung der Steuerpflicht, sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit".


 

 Kaske: Mehr Geld für Arbeitnehmer
Senkung der Lohnsteuer wird privaten Konsum ankurbeln
Wien (ak) - "Jetzt ist es fix. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird mehr netto im Geldbörsel bleiben", sagt AK Präsident Rudi Kaske zur Steuerreform-Einigung im Ministerrat. "Jetzt, wo die Konjunktur ins Stottern geraten ist, ist der richtige Zeit-punkt, um den privaten Konsum als Stütze der Wirtschaft zu beleben." Positiv hebt der AK Präsident auch die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung für niedrige Einkommen sowie die Negativsteuer für PensionistInnen hervor. Davon profitieren vor allem BezieherInnen niedriger Einkommen. "Es ist gelungen, die Negativsteuer und die automatische Arbeitnehmerveranlagung bereits früher als ursprünglich geplant, wirksam werden zu lassen", so Kaske. "Das Thema vermögensbezogene Steuern, also Vermögens- und Erbschaftssteuern, bleibt am Tisch, da werden wir nicht locker lassen."

AK und ÖGB haben lange für eine Senkung der Lohnsteuer gekämpft. Der Eingangssteuersatz wird spürbar gesenkt und die Steuertarifstufen deutlich verändert - künftig sind es sechs Tarifstufen. Positiv bewertet die AK auch die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung sowie die Negativsteuer für PensionistInnen und WenigverdienerInnen, die nun früher als ursprünglich geplant, kommt. "Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich freuen, aber auch Beschäftigte und Pensionisten, die aufgrund ihres geringen Einkommens oder ihrer geringen Pension keine Lohnsteuer zahlen, kommen in den Genuss der Entlastung", so Kaske. 


 

 Blecha: Erstmals Negativsteuer auch für Pensionisten
Pensionisten profitieren wesentlich von Steuerentlastung
Wien (öpv) - Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha begrüßte in einer ersten Stellungnahme die heutige Einigung der Steuerreform: "Der Pensionistenverband hat als erste Massenorganisation bereits 2011 eine Steuerentlastung gefordert, hat eine Kampagne unter dem Motto ‚Mehr Geld im Börsel‘ ins Leben gerufen und eine Unterschriftenaktion gestartet. Es hat sich ausgezahlt! Lohnsteuer-pflichtige Pensionisten profitieren von der Reduktion der Steuersätze, zahlen ab 2016 weniger Lohnsteuer und bekommen damit spürbar mehr Geld ins Börsel. Der verbieterisch hohe Einstiegssteuersatz wird von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt!"

Blecha: "Der Pensionistenverband hat mit seiner Kampagne wesentliche Forderungen durchgesetzt, die niemand für möglich gehalten hat: Erstmals bekommen auch Pensionisten unter der Steuerfreigrenze, rund eine Million Menschen, eine Gutschrift in Höhe von bis zu 110 Euro!"

Und Blecha weiter: Wir konnten dabei sogar eine Vorziehung durchsetzen. 55 Euro werden - bezogen auf 2015 - bereits im Sommer 2016 zur Auszahlung gelangen. "Wir haben dabei immer eine automatische Auszahlung dieser ‚Negativsteuer‘ genannten Gutschrift verlangt. Auch das wird kommen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sind wir immer noch der Ansicht, dass dies durch die Pensionsversicherungen einfacher abzuwickeln wäre und setzen uns nach wie vor in den parlamentarischen Verhandlungen dafür ein. Derzeit ist der Vollzug über automatische Steuerveranlagungen der Finanzbehörden geplant.

Blecha abschließend: "Wir haben uns in den letzten Tagen rund um die Uhr eingeschaltet und verhandelt. Wir tun dies weiter, einige Punkte sind noch zu klären und wir werden dafür den parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess nützen."


 

 Khol: Seniorenbund setzt sich mit ÖVP gemeinsam durch!
Mehr Netto vom Brutto. Erbschafts- und Vermögenssteuern verhindert – Vier von fünf Seniorenbund-Forderungen durchgesetzt: Automatische Steuerveranlagung, frühere Auszahlung der 110,- Euro, Schutz der Familien bei Grunderwerb
Wien (sb) - Zur im Ministerrat beschlossenen Einigung auf die Steuerreform hält Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, fest: "Heute ist ein guter Tag für Österreichs Seniorinnen und Senioren. Der Seniorenbund hat sich gemeinsam mit der ÖVP durchgesetzt: Alle Steuerzahlenden - auch Seniorinnen und Senioren - haben ab 1.1.2016 mehr Netto vom Brutto. Und die von der SPÖ begehrte Einführung von Erbschafts- und Eigentumssteuern wurde erfolgreich verhindert. Ich danke ÖVP-Obmann Vizekanzler Dr. Mitterlehner und Finanzminister Dr. Schelling, sowie dem gesamten engagierten ÖVP-Verhandlungsteam, für die umfassende Einbeziehung der Seniorinnen und Senioren und den erfolgreichen Einsatz für die Anliegen der älteren Generationen Österreichs!"

Seniorenbund setzt vier von fünf Forderungen um!
Khol erklärt zu den wichtigsten Senioren-Punkten im umfassenden Paket: "Durch diesen gemeinsamen Einsatz konnte der Seniorenbund vier seiner fünf wichtigen Senioren-Forderungen durchsetzen:

  • Der viel zu hohe Eingangssteuersatz ist Geschichte! Alle Seniorinnen und Senioren mit einer Brutto-Monatspension von mehr als 1.067,- Euro profitieren durch die Absenkung dieses Steuersatzes von 36,5 Prozent auf nunmehr 25 Prozent. Ein wichtiger Schritt für die mehr als eineinhalb Millionen steuerpflichtigen Seniorinnen und Senioren, die zuletzt schon fast sieben Milliarden an Einkommenssteuern zu zahlen hatten!
  • Erstmals werden, wie vom Seniorenbund lange gefordert, auch Seniorinnen und Senioren mit Brutto-Monatspensionen von unter 1.067,-Euro von der so genannten "Negativsteuer" in der Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer Krankenversicherungsbeiträge (maximal 110,- Euro pro Jahr) profitieren. Hier ist es in den letzten Verhandlungsstunden gelungen, ein Vorziehen der ersten Auszahlung zu erreichen: Senioren müssen auf diese Auszahlung nicht bis 2017 warten, sondern werden ebenfalls schon 2016 die Hälfte des Betrages, also 55,- Euro in ihrem Börserl haben! Betroffen ist davon rund eine Million Menschen - hier ist ein Meilenstein gelungen!
  • Die automatische Steuerveranlagung kommt - damit sparen sich Seniorinnen und Senioren mit Standard-Steuerfällen (Anm.: das ist die überwiegende Mehrheit) ab 2017 das mühsame Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung. So kommt das Geld direkt zu den Menschen, anstatt irgendwo liegen zu bleiben. Damit wird unser Grundsatz "Sparen an der Verwaltung - nicht an den Menschen!" konsequent umgesetzt!
  • Gelungen ist auch der Schutz der Familien im Rahmen der neuen Grunderwerbssteuer: So gilt die Steuerbefreiung für Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis) durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partner hinsichtlich des Hauptwohnsitzes, soweit 150 m2 Wohnnutzfläche nicht überschritten werden. Damit wurde der bisherige Schutz von Hinterbliebenen in ihrem Hauptwohnsitz unverändert beibehalten - ein besonders wichtiger Punkt für Österreichs Seniorinnen und Senioren!

Details werden nun geprüft. Durchsetzung der fünften Forderung im demokratischen Weg der parlamentarischen Behandlung!

Khol hält abschließend zur weiteren Vorgangsweise des Seniorenbundes fest: "Wie bei allen Gesetzesmaterien üblich, werden die Expertinnen und Experten des Seniorenbundes die umfassenden Unterlagen in den kommenden Tagen und Wochen auf Punkt und Beistrich prüfen, um mögliche Fehler oder Fallen noch zu korrigieren. Von unserer weiter offenen Forderung, dass auch die rund 230.000 Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage von der Steuergutschrift in der Höhe von 110,- Euro jährlich unbedingt profitieren müssen, werden wir keinen Millimeter abrücken. Dies, weil diese Ausnahme a) eine Diskriminierung der hauptsächlich betroffenen Frauen wäre, weil diese Gruppe b) genauso Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, an der diese Regelung ja anknüpft und weil dies c) aufgrund der sozialen Situation der Betroffenen dringend geboten ist. Gelingt die Durchsetzung dieser Forderung nicht auf dem demokratischen Weg der parlamentarischen Behandlung, so werden sich in der Folge Verfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof damit zu beschäftigen haben. Wir stehen für die Verhandlungen zu diesem letzten offenen Punkt gerne zur Verfügung!"


 

 Neumayer: Steuerreform als Startschuss für Strukturreformen nutzen
Steuerreform mit ausgabenseitigen Strukturreformen nachhaltig und wachstumsfördernd finanzieren – Entscheidung für Lohnnebenkostensenkung jetzt
Wien (pdi) - "So sehr wir die breite Entlastung aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Maßnahmen der Forschungsförderung begrüßen, so dringend sind nun auch Impulse für neue Arbeitsplätze notwendig. Und diese werden durch Unternehmen geschaffen. Die Politik muss eine standortpolitische Trendumkehr herbeiführen, durch einen Beschluss zur substanziellen Reduktion der Lohnnebenkosten, die Senkung muss rasch erfolgen und nicht erst in ein paar Jahren", betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Mag. Christoph Neumayer anlässlich der beschlossenen Regierungsvorlage zur Steuerreform. Zwar hätten einige der im Begutachtungsentwurf vorgesehenen neuen bürokratischen Belastungen noch abgewendet werden können, dringend notwendige Impulse für Wachstum und neue Arbeitsplätze vermisse man aber auch in der Regierungsvorlage nach wie vor. "Die Steuerreform wird leider nur minimalste positive Auswirkungen auf das Wachstum haben."

Lohnnebenkosten spürbar senken um Wachstum anzukurbeln
"Im internationalen Standortwettbewerb zeigen viele Staaten, wie man mit einer erfolgreichen Steuerpolitik Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Österreich beschreitet hier seit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 kontinuierlich den falschen Weg", so der IV-Generalsekretär, der hervorhob: "Im sich verschärfenden internationalen Standortwettbewerb ist weder für ein Abzugsverbot für Entgelte über 500.000 Euro, noch für standortschädliche nationale Alleingänge wie bei der Nicht-Absetzbarkeit von Lizenzzahlungen Platz." Nach der Steuerreform schramme man nun auch beim Spitzensteuersatz nur knapp am Podest vorbei. "Es gibt bloß drei Länder weltweit, die einen noch höheren Spitzensteuersatz haben, während sich Länder wie die Slowakei mit einem Spitzensteuersatz von nur 25 Prozent in unmittelbarer Nähe befinden", hob Neumayer hervor.

Fatal ist, dass die Steuerreform eine weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten für die Unternehmen mit sich bringt, anstatt der versprochenen Entlastung. So wirke etwa die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage höchst kontraproduktiv. "Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit gehen wir mit dieser Maßnahme in die völlig falsche Richtung. Die Senkung der Lohnnebenkosten darf daher nicht mehr weiter aufgeschoben, sondern muss unverzüglich in Angriff genommen werden", so Neumayer.

Entschärfungen bei Bürokratie und Verwaltungsaufwand
Gegenüber dem Begutachtungsentwurf konnten einige Verbesserungen erreicht werden. Der komplexe und bürokratische Anwendungsvorrang für Gewinnausschüttungen bei der Einlagenrückzahlung hätte für die Unternehmen einen ebenso hohen Verwaltungsaufwand bedeutet, wie die Anwendbarkeit der Verlustverrechnungsbremse im Körperschaftsteuergesetz. "In beiden Fällen hatte man zunächst weit über das eigentliche Ziel hinausgeschossen und den Unternehmen unnötigen Verwaltungsaufwand aufgebürdet", so Neumayer. Einige Bestimmungen würden den begrüßenswerten Grundgedanken der Vereinfachung jedoch nach wie vor konterkarieren. Sehr verwaltungsaufwändig sei etwa die Anwendbarkeit der neuen Verteilungs- und Abschreibungsregeln für Immobilien auch für Altbestand. "Hier wird zum wiederholten Mal in bestehende Investitionen eingegriffen. Das damit wachsende Misstrauen in die Standortpolitik ist Gift für das Wirtschaftswachstum", hob der IV-Generalsekretär hervor.

In der aktuellen Situation benötige man das genaue Gegenteil. "Wir brauchen Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Unternehmen. Zudem müssen wird jetzt dringend Schritte in Richtung Vereinfachung und Entbürokratisierung setzen", appellierte Neumayer an die Politik.

Neue Anteilsvereinigungstatbestände bei der Grunderwerbsteuer problematisch
Die mangelnde Planbarkeit in Österreich werde besonders durch die zweite grundlegende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes innerhalb weniger Monate vor Augen geführt. "Durch die neuen Anteilsvereinigungstatbestände betreffend Personengesellschaften und Unternehmensgruppen werden viele Betriebsstrukturen versteinert. Es ist bedenklich, wenn eine drohende Steuerbelastung eine Anpassung an betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten unterbindet. Bei der Grunderwerbsteuer stimmt die Richtung definitiv nicht mehr", so der IV-Generalsekretär. Dass die Begünstigung der altersbedingten Betriebsübergabe nun zumindest auf verschuldete Betriebe ausgedehnt werden soll, werde aber ausdrücklich begrüßt. "Es ist nicht einzusehen, warum innerhalb einer Familie die Übergabe eines verschuldeten Betriebes gegenüber der Übergabe eines kaum fremdfinanzierten Betriebes schlechter gestellt sein sollte", so Neumayer.

Echter Rechtsschutz bei der Kontensicht notwendig
"Bei der Kontenöffnung ist ein echter Rechtschutz wichtig. Ein Rechtsschutzbeauftragter, der im Nachhinein die Unrechtsmäßigkeit einer Einsichtnahme feststellt, hilft demjenigen, der von der missbräuchlichen Einsichtnahme betroffen ist nicht weiter", so Neumayer.

Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.

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