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Weitere Stellungnahmen zum Regierungseschluß der Steuerreform
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erstellt am
17. 06. 15
11.00 MEZ
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Westliche Landeshauptleute beurteilen Nachbesserungen bei Steuerreform positiv
Haslauer, Platter und Wallner: Wichtige Etappe geschafft, Verbesserungen müssen aber
noch ins Ziel gebracht werden
Innsbruck/Bregenz/Salzburg (lk) - Vorsichtig positiv beurteilen die drei Landeshauptleute Günther Platter
(Tirol), Mag. Markus Wallner (Vorarlberg) und Dr. Wilfried Haslauer (Salzburg) die vom Ministerrat beschlossenen
geänderten Bestimmungen in der Steuerreform. In harten aber fairen Verhandlungen mit der Bundesregierung haben
die Forderungen der drei westlichen Bundesländer weitestgehend Berücksichtigung gefunden. "Der Einsatz
in Wien hat vorläufig Früchte getragen. Damit haben wir eine wichtige Etappe geschafft, aber es gilt,
weiter konzentriert darauf zu achten, dass diese Vorlage nun auch ins Ziel kommt", weisen die Landeshauptleute
von Tirol, Salzburg und Vorarlberg darauf hin, dass der endgültige Beschluss im Parlament noch ausständig
ist.
"Die Minister Mitterlehner und Schelling haben unsere berechtigten Einwände aufgegriffen und bei den
Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt. Es wurde erreicht, dass übertriebene Härten
bzw. Ungleichbehandlungen in der Grunderwerbssteuer, gerade bei der Übergabe von Immobilien im betrieblichen
und privaten Bereich vermieden werden", betonten Platter, Wallner und Haslauer unisono. So ist jetzt in der
Gesetzesvorlage verankert, dass bei der Übertragung im Familienverband Gegenleistungen wie Wohnrechte oder
Erbauszahlungsverpflichtungen bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen
eingerechnet werden. Das gilt auch für betriebliche Übergaben im Familienverband. Dadurch kommen innerhalb
der Familie die günstigeren Steuersätze voll zur Anwendung und bei den Betrieben greift der Freibetrag
von 900.000 Euro beziehungsweise der pauschale Steuersatz von 0,5 Prozent. "Damit bleiben innerfamiliäre
Übergaben von Eigenheimen und Betrieben leistbar und eine ungerechtfertigte Belastung wurde beseitigt“, zeigten
sich die Landeshauptleute zufrieden.
Aus dem Finanzministerium kam zudem die Bestätigung, dass in der Frage der Mehrwertsteuer wie gefordert ein
Splitting vorgesehen ist, bei dem der Bereich Verpflegung weiterhin nur mit zehn Prozent verrechnet wird. Für
Pauschalangebote (Zimmer mit Frühstück, Halbpension) soll gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich
ein praktikabler Aufteilungsschlüssel erarbeitet werden. Ähnliches gilt auch für das Thema der Abschreibungen.
Beschluss im Nationalrat steht noch aus
"Die wichtigsten Giftzähne wurden aus unserer Sicht gezogen", beurteilten die drei Landeshauptleute
die Regierungsvorlage. Damit sei eine wichtige Hürde genommen worden, aber man werde jedenfalls im parlamentarischen
Prozess darauf achten, dass die Vereinbarungen tatsächlich entsprechend umgesetzt werden. "Die letzten
Meter sind jetzt noch besonders wichtig", so Haslauer, Platter und Wallner abschließend.
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Leitl: Beachtliche Fortschritte erreicht, aber noch weiterer Handlungsbedarf
In der parlamentarischen Behandlung sind Verbesserungen bei Konten-Einsicht, Registrierkassen
und Abschreibungen nötig – Betriebe brauchen Investitionsanreize
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat in der Begutachtung der Steuerreform vor
allem an den geplanten Gegenfinanzierungen Kritik geübt. Nach harten Verhandlungen in den vergangenen Wochen
konnten in einigen Punkten Verbesserungen für die Betriebe erreicht werden, betont WKÖ-Präsident
Christoph Leitl zum vorliegenden Regierungsbeschluss. Jetzt brauche es aber zusätzliche positive Signale für
den Wirtschaftsstandort. So bleiben notwendige Strukturreformen etwa bei der Verwaltung oder im Pensionssystem
ebenso auf der Tagesordnung wie Wachstums- und Investitionsanreize für Österreichs Betriebe: "Hier
besteht akuter Handlungsbedarf. Wer die Arbeitslosenzahlen senken will, muss Betriebe etwa durch eine Lohnnebenkostensenkung
entlasten. "
Leitl: "Vor allem die ursprünglich geplanten Änderungen bei der Grunderwerbssteuer sind unseren
Mitgliedern sauer aufgestoßen. Wir konnten nun sicherstellen, dass Betriebsübergaben bei Familienbetrieben
auch in Zukunft leistbar sind. Das ist ein echter Erfolg." Vorgesehen ist nun ein Freibetrag von 900.000 Euro
samt Staffelung bzw. alternativ eine Deckelung von 0,5 Prozent. Durch die wahlweise Verwendung etwa eines Immobilienpreisspiegels
bei der Berechnungsmethode können kostspielige Gutachten vermieden werden. Vorgesehen ist auch das Ausblenden
von Schulden bei der Übergabe im Familienverband.
Was den Tourismus betrifft, wurden bei den Mehrwertsteuersätzen notwendige Vereinfachungen geschaffen. So
wird bei Pauschalangeboten das Frühstück mit 10 Prozent Mehrwertsteuer belastet, was nun gesetzlich geregelt
ist. Leitl: "Das ist zumindest eine kleine Erleichterung für die Beherbergungsbetriebe." Die prozentuelle
Aufteilung der Kostensätze bei Halb- und Vollpension wird noch nach weiteren Gesprächen mit der Tourismusbranche
in Richtlinien geregelt.
Die Gewährung von Mitarbeiter-Rabatten wurde deutlich verbessert. Die Steuerbefreiung wurde von bis zu 500
auf maximal 1000 Euro verdoppelt. Auch die Steuerbelastung bei Dienstfahrzeugen wurde entschärft.
Ein Erfolg konnte in der gewerblichen Sozialversicherung mit der Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für
Selbständige in der Krankenversicherung erzielt werden.
Gewerbliche Unternehmer mit geringen Einkünften müssen derzeit Krankenversicherungsbeiträge von
einer Mindestbeitragsgrundlage, die bei 724,02 Euro monatlich liegt, entrichten. Das entspricht monatlichen Mindestbeiträgen
in der Krankenversicherung von 55,39 Euro. Ab 1.1.2016 wird die Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze
bei Arbeitnehmern gesenkt, die derzeit 405,98 Euro monatlich beträgt. Dadurch werden geringverdienende Selbständige
nur noch knapp über 30 Euro monatlich an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen - und das bei gleicher
Leistung. Das entspricht einer jährlichen Ersparnis von bis zu ca. 290 Euro. Gesamt bedeutet dies eine jährliche
Entlastung von 40 Millionen Euro für Österreichs Selbständige.
Was die Errichtung eines Kontoregisters betrifft, zeigt sich Leitl erfreut über die breite Unterstützung
der Wirtschaftspositionen. "Es ist uns gemeinsam mit etlichen anderen politischen Vertretern gelungen, einen
ersten Rechtsschutzanspruch bei einer geplanten Konteneinsicht im Gesetz zu verankern. Das ist ein substantieller
Fortschritt gegenüber den bisherigen Plänen, aber wir haben hier im Parlament noch weiteren Handlungsbedarf,
um die Bürger und Betriebe vor Willkürakten zu schützen."
Kritisch äußert sich Leitl zu den derzeit vorgesehenen Abschreibungsmöglichkeiten für Gebäude:
"Hier ist sicherzustellen, dass Investitionen durch unflexible verlängerte Abschreibungsdauern nicht
verhindert werden." Und auch die nun vorliegende Regelung zu den Registrierkassen ist nach wie vor nicht praxistauglich.
Erste Verbesserungen gibt es aber: Neuanschaffungen und Umrüstungen von Kassensystemen sind nun im ersten
Jahr voll abzugsfähig. Neu gibt es eine Zertifizierungsmöglichkeit bei Kassensystemen in größeren
Betrieben. Leitl: "In den parlamentarischen Verhandlungen werden wir massive Anstrengungen unternehmen, um
offenkundige Widersinnigkeiten noch zu beseitigen."
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Foglar: Steuerreform bringt wichtige Entlastung
Wien (ögb) - Als "wirkliche Entlastung" für die österreichischen ArbeitnehmerInnen
bezeichnet ÖGB-Präsident Erich Foglar die Steuerreform, die vom Ministerrat verabschiedet wurde: "Mit
der Steuerreform sind einige maßgebliche Verbesserungen verbunden. Erfreulich ist natürlich der Umstand,
dass es überhaupt eine Steuerreform gibt, was der ÖGB/AK-Kampagne, den mehr als 882.000 UnterstützerInnen
und auch der Regierungsmannschaft zu verdanken ist. Das Gesamtvolumen von 5 Milliarden Euro, das den ArbeitnehmerInnen,
PensionistInnen, aber auch vielen Selbstständigen und Ein-Personen-Unternehmen zugutekommt, ist zu begrüßen.
Weitere Meilensteine seien die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Änderung der Tarifstufen, sie tragen
dazu bei, dass den Menschen künftig spürbar mehr netto vom brutto bleibt.
Mehr Geld für NiedrigverdienerInnen
Besonders erfreut zeigt sich Foglar über die Durchsetzung der vorgezogenen Steuergutschrift für ArbeitnehmerInnen
und PensionistInnen sowie die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung: "Damit werden jene, die sehr wenig
Geld zur Verfügung haben, eine deutliche Entlastung spüren - und das bereits schneller als geplant".
Beitrag zu mehr Gerechtigkeit
Die Gewerkschaft habe von Anfang an betont, dass die ArbeitnehmerInnen sich die Steuerreform, etwa durch Kürzungen
bei Zulagen oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sicher nicht selber bezahlen werden, und genau das konnte auch erreicht
werden.
Foglar abschließend: "Vom Ministerrat wurde heute die größte Steuerreform seit 40 Jahren
beschlossen. Die Gegenfinanzierungsmaßnahmen, etwa das Paket zur besseren Durchsetzung der Steuerpflicht,
sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit".
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Kaske:
Mehr Geld für Arbeitnehmer
Senkung der Lohnsteuer wird privaten Konsum ankurbeln
Wien (ak) - "Jetzt ist es fix. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird mehr netto im Geldbörsel
bleiben", sagt AK Präsident Rudi Kaske zur Steuerreform-Einigung im Ministerrat. "Jetzt, wo die
Konjunktur ins Stottern geraten ist, ist der richtige Zeit-punkt, um den privaten Konsum als Stütze der Wirtschaft
zu beleben." Positiv hebt der AK Präsident auch die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung für
niedrige Einkommen sowie die Negativsteuer für PensionistInnen hervor. Davon profitieren vor allem BezieherInnen
niedriger Einkommen. "Es ist gelungen, die Negativsteuer und die automatische Arbeitnehmerveranlagung bereits
früher als ursprünglich geplant, wirksam werden zu lassen", so Kaske. "Das Thema vermögensbezogene
Steuern, also Vermögens- und Erbschaftssteuern, bleibt am Tisch, da werden wir nicht locker lassen."
AK und ÖGB haben lange für eine Senkung der Lohnsteuer gekämpft. Der Eingangssteuersatz wird spürbar
gesenkt und die Steuertarifstufen deutlich verändert - künftig sind es sechs Tarifstufen. Positiv bewertet
die AK auch die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung sowie die Negativsteuer für PensionistInnen und
WenigverdienerInnen, die nun früher als ursprünglich geplant, kommt. "Die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer dürfen sich freuen, aber auch Beschäftigte und Pensionisten, die aufgrund ihres geringen
Einkommens oder ihrer geringen Pension keine Lohnsteuer zahlen, kommen in den Genuss der Entlastung", so Kaske.
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Blecha:
Erstmals Negativsteuer auch für Pensionisten
Pensionisten profitieren wesentlich von Steuerentlastung
Wien (öpv) - Pensionistenverbands-Präsident Karl Blecha begrüßte in einer ersten Stellungnahme
die heutige Einigung der Steuerreform: "Der Pensionistenverband hat als erste Massenorganisation bereits 2011
eine Steuerentlastung gefordert, hat eine Kampagne unter dem Motto ‚Mehr Geld im Börsel‘ ins Leben gerufen
und eine Unterschriftenaktion gestartet. Es hat sich ausgezahlt! Lohnsteuer-pflichtige Pensionisten profitieren
von der Reduktion der Steuersätze, zahlen ab 2016 weniger Lohnsteuer und bekommen damit spürbar mehr
Geld ins Börsel. Der verbieterisch hohe Einstiegssteuersatz wird von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt!"
Blecha: "Der Pensionistenverband hat mit seiner Kampagne wesentliche Forderungen durchgesetzt, die niemand
für möglich gehalten hat: Erstmals bekommen auch Pensionisten unter der Steuerfreigrenze, rund eine Million
Menschen, eine Gutschrift in Höhe von bis zu 110 Euro!"
Und Blecha weiter: Wir konnten dabei sogar eine Vorziehung durchsetzen. 55 Euro werden - bezogen auf 2015 - bereits
im Sommer 2016 zur Auszahlung gelangen. "Wir haben dabei immer eine automatische Auszahlung dieser ‚Negativsteuer‘
genannten Gutschrift verlangt. Auch das wird kommen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sind wir immer
noch der Ansicht, dass dies durch die Pensionsversicherungen einfacher abzuwickeln wäre und setzen uns nach
wie vor in den parlamentarischen Verhandlungen dafür ein. Derzeit ist der Vollzug über automatische Steuerveranlagungen
der Finanzbehörden geplant.
Blecha abschließend: "Wir haben uns in den letzten Tagen rund um die Uhr eingeschaltet und verhandelt.
Wir tun dies weiter, einige Punkte sind noch zu klären und wir werden dafür den parlamentarischen Gesetzwerdungsprozess
nützen."
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Khol:
Seniorenbund setzt sich mit ÖVP gemeinsam durch!
Mehr Netto vom Brutto. Erbschafts- und Vermögenssteuern verhindert – Vier von fünf
Seniorenbund-Forderungen durchgesetzt: Automatische Steuerveranlagung, frühere Auszahlung der 110,- Euro,
Schutz der Familien bei Grunderwerb
Wien (sb) - Zur im Ministerrat beschlossenen Einigung auf die Steuerreform hält Univ.-Prof. Dr. Andreas
Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, fest: "Heute ist ein guter Tag für Österreichs
Seniorinnen und Senioren. Der Seniorenbund hat sich gemeinsam mit der ÖVP durchgesetzt: Alle Steuerzahlenden
- auch Seniorinnen und Senioren - haben ab 1.1.2016 mehr Netto vom Brutto. Und die von der SPÖ begehrte Einführung
von Erbschafts- und Eigentumssteuern wurde erfolgreich verhindert. Ich danke ÖVP-Obmann Vizekanzler Dr. Mitterlehner
und Finanzminister Dr. Schelling, sowie dem gesamten engagierten ÖVP-Verhandlungsteam, für die umfassende
Einbeziehung der Seniorinnen und Senioren und den erfolgreichen Einsatz für die Anliegen der älteren
Generationen Österreichs!"
Seniorenbund setzt vier von fünf Forderungen um!
Khol erklärt zu den wichtigsten Senioren-Punkten im umfassenden Paket: "Durch diesen gemeinsamen
Einsatz konnte der Seniorenbund vier seiner fünf wichtigen Senioren-Forderungen durchsetzen:
- Der viel zu hohe Eingangssteuersatz ist Geschichte! Alle Seniorinnen und Senioren
mit einer Brutto-Monatspension von mehr als 1.067,- Euro profitieren durch die Absenkung dieses Steuersatzes von
36,5 Prozent auf nunmehr 25 Prozent. Ein wichtiger Schritt für die mehr als eineinhalb Millionen steuerpflichtigen
Seniorinnen und Senioren, die zuletzt schon fast sieben Milliarden an Einkommenssteuern zu zahlen hatten!
- Erstmals werden, wie vom Seniorenbund lange gefordert, auch Seniorinnen und Senioren
mit Brutto-Monatspensionen von unter 1.067,-Euro von der so genannten "Negativsteuer" in der Höhe
von bis zu 50 Prozent ihrer Krankenversicherungsbeiträge (maximal 110,- Euro pro Jahr) profitieren. Hier ist
es in den letzten Verhandlungsstunden gelungen, ein Vorziehen der ersten Auszahlung zu erreichen: Senioren müssen
auf diese Auszahlung nicht bis 2017 warten, sondern werden ebenfalls schon 2016 die Hälfte des Betrages, also
55,- Euro in ihrem Börserl haben! Betroffen ist davon rund eine Million Menschen - hier ist ein Meilenstein
gelungen!
- Die automatische Steuerveranlagung kommt - damit sparen sich Seniorinnen und
Senioren mit Standard-Steuerfällen (Anm.: das ist die überwiegende Mehrheit) ab 2017 das mühsame
Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung. So kommt das Geld direkt zu den Menschen, anstatt irgendwo liegen zu
bleiben. Damit wird unser Grundsatz "Sparen an der Verwaltung - nicht an den Menschen!" konsequent umgesetzt!
- Gelungen ist auch der Schutz der Familien im Rahmen der neuen Grunderwerbssteuer:
So gilt die Steuerbefreiung für Erwerbe von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis) durch den überlebenden
Ehegatten oder eingetragenen Partner hinsichtlich des Hauptwohnsitzes, soweit 150 m2 Wohnnutzfläche nicht
überschritten werden. Damit wurde der bisherige Schutz von Hinterbliebenen in ihrem Hauptwohnsitz unverändert
beibehalten - ein besonders wichtiger Punkt für Österreichs Seniorinnen und Senioren!
Details werden nun geprüft. Durchsetzung der fünften Forderung im demokratischen Weg der parlamentarischen
Behandlung!
Khol hält abschließend zur weiteren Vorgangsweise des Seniorenbundes fest: "Wie bei allen Gesetzesmaterien
üblich, werden die Expertinnen und Experten des Seniorenbundes die umfassenden Unterlagen in den kommenden
Tagen und Wochen auf Punkt und Beistrich prüfen, um mögliche Fehler oder Fallen noch zu korrigieren.
Von unserer weiter offenen Forderung, dass auch die rund 230.000 Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage
von der Steuergutschrift in der Höhe von 110,- Euro jährlich unbedingt profitieren müssen, werden
wir keinen Millimeter abrücken. Dies, weil diese Ausnahme a) eine Diskriminierung der hauptsächlich betroffenen
Frauen wäre, weil diese Gruppe b) genauso Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, an der diese Regelung
ja anknüpft und weil dies c) aufgrund der sozialen Situation der Betroffenen dringend geboten ist. Gelingt
die Durchsetzung dieser Forderung nicht auf dem demokratischen Weg der parlamentarischen Behandlung, so werden
sich in der Folge Verfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof damit zu beschäftigen haben. Wir stehen
für die Verhandlungen zu diesem letzten offenen Punkt gerne zur Verfügung!"
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Neumayer:
Steuerreform als Startschuss für Strukturreformen nutzen
Steuerreform mit ausgabenseitigen Strukturreformen nachhaltig und wachstumsfördernd
finanzieren – Entscheidung für Lohnnebenkostensenkung jetzt
Wien (pdi) - "So sehr wir die breite Entlastung aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Maßnahmen
der Forschungsförderung begrüßen, so dringend sind nun auch Impulse für neue Arbeitsplätze
notwendig. Und diese werden durch Unternehmen geschaffen. Die Politik muss eine standortpolitische Trendumkehr
herbeiführen, durch einen Beschluss zur substanziellen Reduktion der Lohnnebenkosten, die Senkung muss rasch
erfolgen und nicht erst in ein paar Jahren", betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung
(IV) Mag. Christoph Neumayer anlässlich der beschlossenen Regierungsvorlage zur Steuerreform. Zwar hätten
einige der im Begutachtungsentwurf vorgesehenen neuen bürokratischen Belastungen noch abgewendet werden können,
dringend notwendige Impulse für Wachstum und neue Arbeitsplätze vermisse man aber auch in der Regierungsvorlage
nach wie vor. "Die Steuerreform wird leider nur minimalste positive Auswirkungen auf das Wachstum haben."
Lohnnebenkosten spürbar senken um Wachstum anzukurbeln
"Im internationalen Standortwettbewerb zeigen viele Staaten, wie man mit einer erfolgreichen Steuerpolitik
Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Österreich beschreitet hier seit dem Abgabenänderungsgesetz
2014 kontinuierlich den falschen Weg", so der IV-Generalsekretär, der hervorhob: "Im sich verschärfenden
internationalen Standortwettbewerb ist weder für ein Abzugsverbot für Entgelte über 500.000 Euro,
noch für standortschädliche nationale Alleingänge wie bei der Nicht-Absetzbarkeit von Lizenzzahlungen
Platz." Nach der Steuerreform schramme man nun auch beim Spitzensteuersatz nur knapp am Podest vorbei. "Es
gibt bloß drei Länder weltweit, die einen noch höheren Spitzensteuersatz haben, während sich
Länder wie die Slowakei mit einem Spitzensteuersatz von nur 25 Prozent in unmittelbarer Nähe befinden",
hob Neumayer hervor.
Fatal ist, dass die Steuerreform eine weitere Erhöhung der Lohnnebenkosten für die Unternehmen mit sich
bringt, anstatt der versprochenen Entlastung. So wirke etwa die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage höchst
kontraproduktiv. "Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit gehen wir mit dieser Maßnahme in die völlig
falsche Richtung. Die Senkung der Lohnnebenkosten darf daher nicht mehr weiter aufgeschoben, sondern muss unverzüglich
in Angriff genommen werden", so Neumayer.
Entschärfungen bei Bürokratie und Verwaltungsaufwand
Gegenüber dem Begutachtungsentwurf konnten einige Verbesserungen erreicht werden. Der komplexe und bürokratische
Anwendungsvorrang für Gewinnausschüttungen bei der Einlagenrückzahlung hätte für die Unternehmen
einen ebenso hohen Verwaltungsaufwand bedeutet, wie die Anwendbarkeit der Verlustverrechnungsbremse im Körperschaftsteuergesetz.
"In beiden Fällen hatte man zunächst weit über das eigentliche Ziel hinausgeschossen und den
Unternehmen unnötigen Verwaltungsaufwand aufgebürdet", so Neumayer. Einige Bestimmungen würden
den begrüßenswerten Grundgedanken der Vereinfachung jedoch nach wie vor konterkarieren. Sehr verwaltungsaufwändig
sei etwa die Anwendbarkeit der neuen Verteilungs- und Abschreibungsregeln für Immobilien auch für Altbestand.
"Hier wird zum wiederholten Mal in bestehende Investitionen eingegriffen. Das damit wachsende Misstrauen in
die Standortpolitik ist Gift für das Wirtschaftswachstum", hob der IV-Generalsekretär hervor.
In der aktuellen Situation benötige man das genaue Gegenteil. "Wir brauchen Planbarkeit und Rechtssicherheit
für die Unternehmen. Zudem müssen wird jetzt dringend Schritte in Richtung Vereinfachung und Entbürokratisierung
setzen", appellierte Neumayer an die Politik.
Neue Anteilsvereinigungstatbestände bei der Grunderwerbsteuer problematisch
Die mangelnde Planbarkeit in Österreich werde besonders durch die zweite grundlegende Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes innerhalb weniger Monate vor Augen geführt. "Durch die neuen Anteilsvereinigungstatbestände
betreffend Personengesellschaften und Unternehmensgruppen werden viele Betriebsstrukturen versteinert. Es ist bedenklich,
wenn eine drohende Steuerbelastung eine Anpassung an betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten unterbindet. Bei der
Grunderwerbsteuer stimmt die Richtung definitiv nicht mehr", so der IV-Generalsekretär. Dass die Begünstigung
der altersbedingten Betriebsübergabe nun zumindest auf verschuldete Betriebe ausgedehnt werden soll, werde
aber ausdrücklich begrüßt. "Es ist nicht einzusehen, warum innerhalb einer Familie die Übergabe
eines verschuldeten Betriebes gegenüber der Übergabe eines kaum fremdfinanzierten Betriebes schlechter
gestellt sein sollte", so Neumayer.
Echter Rechtsschutz bei der Kontensicht notwendig
"Bei der Kontenöffnung ist ein echter Rechtschutz wichtig. Ein Rechtsschutzbeauftragter, der im Nachhinein
die Unrechtsmäßigkeit einer Einsichtnahme feststellt, hilft demjenigen, der von der missbräuchlichen
Einsichtnahme betroffen ist nicht weiter", so Neumayer.
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