Stellungnahmen der westlichen Bundesländer weisen auf notwendigen
Korrekturbedarf im Begutachtungsentwurf der Steuerreform hin
Salzburg (lk) - "Salzburg, Tirol und Vorarlberg eint der Einsatz für gute Rahmenbedingungen für
die Wirtschaft - insbesondere natürlich für die Tourismuswirtschaft und den Mittelstand. Alle drei Länder
betonen weiters ausdrücklich, dass die Übergabe von Grundstücken für Betriebe und Familien
auch in Westösterreich leistbar bleiben muss", so die Landeshauptleute Dr. Wilfried Haslauer, Günther
Platter und Mag. Markus Wallner am 07.06. unisono. Besonders in den Bereichen der Grunderwerbssteuer, der Abschreibungen
und der Mehrwertsteuer bestehe aus Sicht Westösterreichs konkreter Handlungsbedarf. Dies habe man in den aktuellen
Stellungnahmen zum Entwurf Steuerreform noch einmal deutlich gemacht. "Wir fordern mit Nachdruck ein, dass
die in diesen Punkten zugesagten Verbesserungen nun klar in einen haltbaren rechtlichen Rahmen gegossen werden
und nicht etwa durch allfällige andere Bestimmungen konterkariert werden", unterstrichen die Landeshauptleute.
Grunderwerbssteuer – Übergaben müssen leistbar bleiben
Die Landeshauptleute von Salzburg, Tirol und Vorarlberg gehen davon aus, dass, wie zugesagt,
- der Immobilienpreisspiegel als Grundlage für die Grunderwerbssteuer heran
genommen wird (mit einem 30%-igen Abschlag), sowie
- im betrieblichen Bereich in 2 Optionen vorgegangen werden kann (entweder Freibetrag
900.000 Euro - und dann Stufenmodell oder Begrenzung mit 0,5 % des Verkehrswertes) und
- es bezüglich der Eintragungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz)
zu einer Entlastung kommen wird.
Zudem fordern die Landeshauptleute, dass bei unentgeltlichen Liegenschaftsübertragungen mitübernommene
Lasten nicht mit dem Höchststeuersatz zu belasten sind. Dies gilt sinngemäß auch für den Privatbereich
im Zusammenhang mit der Übernahme von Wohnrechten, die als Belastung ebenfalls zum höchsten Grunderwerbsteuersatz
zu versteuern wären. Dies wäre sowohl aus Sicht der Wirtschaft, – gerade im Tourismus sind die Gebäude
aufgrund des hohen Investitionsdrucks oft stark belastet – als auch aufgrund der hohen Grundstückspreise in
Westösterreich für private Familien eine unzumutbare Belastung. "Eine Benachteiligung darf es nicht
geben, wenn innerhalb einer Familie ein Wohnrecht eingeräumt wird - dies ist gerade in unseren Bundesländern
gängige Praxis", erklärten Haslauer, Platter und Wallner.
Umsatzsteuergesetz – Nachschärfungen notwendig
Im Bereich der Umsatzsteuer sehen die Landeshauptleute die Notwendigkeit von Nachschärfungen in der Frage
des Mehrwertsteuersatzes von 13 Prozent im Bereich der Beherbergung. Salzburg, Tirol und Vorarlberg fordern, dass
die Zusage eingehalten wird, einen bestimmten Anteil des Zimmerpreises z.B. im Bereich Halb- oder Vollpension auf
den Bereich Verpflegung (USt-Satz 10%) anzurechnen. Die entsprechende Verordnung müsse hier Klarheit schaffen.
Abschreibungen – realistische Nutzungsdauern zugrunde legen
Die Landeshauptleute fordern außerdem die Einhaltung der Zusagen ein, dass die Möglichkeit geschaffen
wird, in der jene beweglichen Gegenstände, die bisher durch Einbau als mit dem Gebäude fest verbunden
und daher als unbeweglich behandelt wurden, nunmehr nach der betriebsüblichen Nutzungsdauer abgeschrieben
werden können. Dies soll für sanitäre Einrichtungen, Bäder, Bodenbeläge, Vertäfelungen,
etc. gelten. Auch hier brauche es Klarstellungen in der entsprechenden Richtlinie.
"Grundsätzlich begrüßen wir die Entlastung für breite Bevölkerungsgruppen, die durch
die Steuerreform erreicht wird. Umso wichtiger ist es, dass die erwähnten Nachbesserungen für die Betriebe
– und hier insbesondere für Tourismusbetriebe und den Mittelstand insgesamt – sowie Familien umgesetzt werden.
Darüber herrscht in Salzburg, Tirol und Vorarlberg Konsens", schlossen die Landeshauptleute Haslauer,
Platter und Wallner.
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