Ein Landesgesetz statt zehn Berufsrechtsgesetze
Innsbruck (lk) - „Ein neues Landesgesetz führt zusammen, was bisher auf zehn Berufsrechtsgesetze und
drei Dienstrechtsgesetze verteilt ist“, so kommentiert LH Günther Platter die von der Landesregierung beschlossene
Vorlage für das Tiroler EU-Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz.
In Abstimmung mit einer EU-Richtlinie wird die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für die vom Landesrecht
erfassten Berufe wie BergsportführerIn, SkilehrerIn oder aus den Bereichen der Kinderbildung und -betreuung
geregelt. Davon erfasst sind auch die öffentlich-rechtlich Bediensteten des Landes, der Gemeinden und der
Gemeindeverbände. „Das neue Gesetz reduziert den legistischen Aufwand bei den immer wieder notwendig werdenden
Novellierungen und gestaltet überhaupt das Thema der verschiedenen Berufsqualifikation viel übersichtlicher
und somit bürgernäher“, freut sich LH Platter.
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