Tirol regelt Anerkennung von Berufsqualifikationen

 

erstellt am
08. 06. 15
11.00 MEZ

Ein Landesgesetz statt zehn Berufsrechtsgesetze
Innsbruck (lk) - „Ein neues Landesgesetz führt zusammen, was bisher auf zehn Berufsrechtsgesetze und drei Dienstrechtsgesetze verteilt ist“, so kommentiert LH Günther Platter die von der Landesregierung beschlossene Vorlage für das Tiroler EU-Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz.

In Abstimmung mit einer EU-Richtlinie wird die Anerkennung beruflicher Qualifikationen für die vom Landesrecht erfassten Berufe wie BergsportführerIn, SkilehrerIn oder aus den Bereichen der Kinderbildung und -betreuung geregelt. Davon erfasst sind auch die öffentlich-rechtlich Bediensteten des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. „Das neue Gesetz reduziert den legistischen Aufwand bei den immer wieder notwendig werdenden Novellierungen und gestaltet überhaupt das Thema der verschiedenen Berufsqualifikation viel übersichtlicher und somit bürgernäher“, freut sich LH Platter.

 

 

 

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