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Budgetpfad Österreichs vor dem |
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Wien (fiskalrat) - Der Bericht des Fiskalrates (FISK) über die Einhaltung der Fiskalregeln 2014 bis 2019 evaluiert den Budgetpfad der Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2019. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Überwachung der Einhaltung der mehrdimensionalen EU-Fiskalregeln für den Gesamtstaat (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger laut Europäischem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen). Der Budgetpfad der Bundesregierung (Stabilitätsprogramm 2014 bis 2019) zeigt eine Rückführung des Maastricht-Budgetsaldos in den Jahren 2015 und 2016, die im Wesentlichen durch den zunehmenden Wegfall von belastenden Sondereffekten (Bankenhilfsmaßnahmen) und durch die Verbesserung der konjunkturellen Rahmenbedingungen, aber kaum durch strukturelle Konsolidierungen getragen wird. Der strukturelle Budgetsaldo laut Bundesregierung soll in den Jahren 2015 bis 2018 rund 0,5% des BIP betragen. Aus Sicht des Fiskalrates werden die im Stabilitätsproramm skizzierten Vorhaben der Bundesregierung zur Budgetkonsolidierung in Kombination mit den Wachstumsinitiativen nicht ausreichen, um die Einhaltung der Budgetregeln der EU in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Dies obwohl sich die budgetäre Ausgangssituation in Österreich durch eine niedrige strukturelle Defizitquote im Jahr 2014 auszeichnet (0,4% des BIP laut Europäischer Kommission; 0,6% des BIP laut FISK). Hinsichtlich der Abwicklung der Hypo Alpe-Adria-Bank bestehen Unsicherheiten über das Ausmaß der noch zu erwartenden Budgeteffekte. Im Jahr 2015 dürfte das strukturelle Budgetdefizit gemäß FISK-Frühjahrsprognose mit 0,6% des BIP innerhalb der tolerierten Abweichung von +0,25% des BIP zum mittelfristigen Budgetziel (MTO) von 0,45% des BIP zu liegen kommen. Für das Jahr 2016 ergibt sich laut FISK-Prognose ein pessimistischeres Bild. Der geplante Budgetkurs der Bundesregierung könnte durch die Steuerreform 2015/2016 unterbrochen werden: Nach Variante 1, die sich an den EK-Annahmen der Frühjahrsprognose 2015 orientiert (Einnahmen aus Betrugsbekämpfung werden zur Hälfte und ausgabenseitige Sparvorhaben in geringem Ausmaß wirksam) steigt im Jahr 2016 das Maastricht-Budgetdefizit von 1,8% des BIP (2015) auf 2,1% des BIP (2016) und das strukturelle Budgetdefizit von 0,6% des BIP (2015) auf 1,6% des BIP (2016). Nach Variante 2, die den Gesetzesentwürfen zur Steuerreform vom Mai 2015 folgt (geplante Gegenfinanzierungen der Steuerreform realisieren sich) geht zwar im Jahr 2016 das Maastricht-Defizit auf 1,6% des BIP zurück, das strukturelle Budgetdefizit weist aber ebenfalls einen deutlichen Anstieg auf (+0,4 Prozentpunkte auf 1,0% des BIP). Insgesamt weisen beide Prognosevarianten des Fiskalrates auf die Gefahr hin, dass im Frühjahr 2017 der Frühwarnmechanismus gemäß präventivem Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts ausgelöst wird. Auch ein übermäßiges Defizit-Verfahren infolge der Verfehlung der Schuldenregel kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, sofern nicht im Falle des Ausbleibens erwarteter Gegenfinanzierungen zusätzliche Maßnahmen zur Gegensteuerung gesetzt werden. Abschließend ist hervorzuheben, dass vor dem - auch in der mittleren Frist - zu erwartenden schwachen Konjunkturumfeld und den verstärkt einsetzenden demografisch bedingten Kosten der Fokus auf Effizienzsteigerung und Kostendämpfung in den Bereichen Pensionen, Gesundheit und Pflege - neben dem Ziel der Bundesregierung zur Entflechtung der öffentlichen Aufgaben, der Mischfinanzierungen und der Transfers zwischen den Gebietskörperschaften - unerlässlich erscheint. Vor allem in den Bereichen Arbeitslosenunterstützung, Pensionen und Sachleistungen für Gesundheit ergibt die FISK-Prognose - trotz Reformen - starke, im Vergleich zum Ausgabenaggregat überdurchschnittliche Ausgabenerhöhungen. |
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