Vorarlberg: Änderungsvorschläge bis 18. Juni 2015 möglich
Bregenz (vlk) – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Mindestsicherungsgesetzes
zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 16. Jänner 2015, bei Gemeindeämtern
und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at
abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit
Änderungsvorschläge zu erstatten.
Mit diesem Gesetz soll insbesondere die Richtlinie 2013/33/EU zur Festlegung von (EU-weit geltenden) Normen für
die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, auf Landesebene umgesetzt werden. Der Entwurf
sieht neben Klarstellungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Minderjährigen und der Einführung
einer unentgeltlichen Rechtsberatung und -vertretung für Asylwerber im Wesentlichen die Berücksichtigung
der besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Personen vor.
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