Finanzierung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Pflege absichern
Hall/Innsbruck (lk) - Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sowie die langfristige Sicherung der Pflegefinanzierung
waren die Hauptthemen der Konferenz der SozialreferentInnen der Bundesländer, die im Beisein von Sozialminister
Rudolf Hundstorfer am 12.06. in Hall in Tirol stattgefunden hat. Mit dem Auslaufen des Finanzausgleichs Ende 2016
stehen auch die weitere Finanzierung der Mindestsicherung, die derzeit in einer eigenen Bund- Länder- Vereinbarung
geregelt ist, sowie der Pflegefonds auf der Agenda.
BM Rudolf Hundstorfer: „Auch nach Auslaufen des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im kommenden
Jahr sollen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und der Pflegefonds weitergeführt werden. Bereits bei
dieser Sozialreferentenkonferenz hat eine Diskussion stattgefunden, in welche Richtung die Weiterentwicklung gehen
könnte. Außerdem darf ich von einer Premiere beim Europäischen Landwirtschaftsfonds ELER berichten.
Erstmals werden Mittel für soziale Dienstleistungen im ländlichen Raum gewidmet. Für ganz Österreich
stehen in dieser Förderperiode bis 2020 insgesamt 108 Millionen Euro zur Verfügung.“
Tirols Soziallandesrätin Christine Baur will an der 2010 eingeführten Bedarfsorientierten Mindestsicherung,
die aus den drei Teilen Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenhilfe besteht, ebenso festhalten. „Die Mindestsicherung
ist ein wichtiger Bestandteil unseres eng geknüpften sozialen Netzes“, will Baur auch in Zeiten knapper Budgets
nicht bei der sozialen Sicherheit sparen. Neben dem Hauptziel der österreichweiten Harmonisierung der Mindestsicherung,
muss die Flexibilität der Wohnkosten erhalten bleiben, um den regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen zu
können.
Wohnkosten in Griff bekommen
Eine große Herausforderung sieht Baur in Tirol – und hier insbesondere im Zentralraum Innsbruck – bei den
Wohnungspreisen. „Die hohen Mietkosten treiben auch die Kosten für die Mindestsicherung in die Höhe“,
erklärt die Soziallandesrätin. Baur hat bereits Gespräche mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern
in Tirol geführt. Ziel ist, dass ein bestimmter Prozentsatz von gemeinnützigen Wohnungen für BezieherInnen
der bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Verfügung steht. Vorstellbar wäre auch, dass leer stehender
Wohnraum vorübergehend von BezieherInnen von Mindestsicherung genutzt werden kann. „Wir wollen verhindern,
dass wir mit Mitteln aus der Sozialhilfe das Niveau der Mietpreise weiter erhöhen“, will LRin Baur ihre Bemühungen
um leistbaren Wohnraum fortsetzen.
Weiterführung Pflegefonds
Im Jahr 2011 wurde der bis 2016 mit 1,3 Milliarden Euro dotierte Pflegefonds für den Ausbau des Betreuungsangebots
eingeführt. Pflegelandesrat Bernhard Tilg sieht die Weiterführung dieses zweckgebundenen Fonds als langfristige
Absicherung der Pflegefinanzierung. Aus dem zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von Ländern und
Gemeinden dotierten Fonds stehen heuer 300 Millionen Euro zur Verfügung. Tirol erhält davon 2015 rund
25 Millionen Euro.
Die Hilfe für pflegebedürftige Menschen ist eine große Herausforderung für die Politik. „Den
Tirolerinnen und Tirolern wird aber durch die langfristige Pflegeplanung des Landes die Sicherheit gegeben, dass
die benötigten Angebote auch künftig zur Verfügung stehen“, erläutert LR Tilg. Die Finanzierung
des Ausbaus der Pflegeleistung zu Hause und im Heim wird durch einen engen Schulterschluss zwischen Land Tirol,
Tiroler Gemeindeverband und Stadt Innsbruck in gemeinsamer Verantwortung gewährleistet.
Gleichzeitig hat der Pflegefonds des Bundes zu einer unverzichtbaren finanziellen Entlastung der Länder und
Gemeinden beigetragen. „Das belegt die Tatsache, dass der Nettoaufwand der Gemeinden für die Heimpflege durch
die Pflegefondsmittel in den letzten fünf Jahren gesunken ist“, so LR Tilg.
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