Klares Nein des Bundesrats zum opt-out bei Verwendung von genetisch veränderten Lebens-
und Futtermitteln – Mitteilung geplant
Wien (pk) - Sosehr die EU-Richtlinie zum nationalen Selbstbestimmungsrecht für den Anbau gentechnisch
veränderter Organismen (GVO) begrüßt wurde, so ablehnend zeigten sich die Bundesrätinnen und
Bundesräte am 11.06. zum Verordnungsvorschlag der Kommission, eine solche Wahlfreiheit auch im Hinblick auf
die Verwendung genetisch veränderter Lebens– und Futtermittel durch die Möglichkeit eines opt-out einzuführen.
Vielfach fiel in der Diskussion des EU-Ausschusses das "Scheinsubsidiarität". Die LändervertreterInnen
befürchten eher eine Verschlechterung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation und sehen sich darin eines
Sinnes mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie mit dem
Gesundheitsressort. In deren Stellungnahmen dazu wird vor allem der Umstand kritisiert, dass sich die Mitgliedstaaten
bei ihrer Entscheidung nicht auf Gründe des Schutzes menschlicher und tierischer Gesundheit sowie des Umweltschutzes
berufen dürfen. Im Gegensatz zum Anbau-opt-out ist im Fall der Lebens- und Futtermittel keine Liste von möglichen
Gründen für das opt-out angegeben. Außerdem müssen die Maßnahmen mit dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit und dem Verbot der Ungleichbehandlung inländischer und nicht-inländischer
Erzeugnisse im Einklang stehen, was bei unterschiedlichen Vorgangsweisen in den Mitgliedsländern schwierig
und mit dem Binnenmarkt nicht kompatibel sein werde, meinen sowohl die MinisteriumsexpertInnen als auch die VertreterInnen
der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer.
So sinnvoll die Wahlfreiheit beim Anbau ist, so wenig Sinn macht sie beim Inverkehrbringen von Waren, stellte auch
Martin Preineder (V/N) fest. Der Anbau ist lokal gebunden, beim Warenverkehr ist eine Kontrolle schwierig. Preineder
spricht sich daher für eine klare Kennzeichnung aus, ob ein Produkt gentechnikfrei ist oder nicht. Ähnlich
argumentierten Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W). Die Kommission wolle sich damit eines Problems
entledigen und durch die Hintertür dafür sorgen, dass es in eine bestimmte Richtung geht, mutmaßte
Schennach.
Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ortete demnach auch eine Verschlechterung für die Nationalstaaten
bei Umsetzung dieser Verordnung. Man kam daher im Ausschuss überein, diesen Punkt noch einmal auf die Tagesordnung
zu setzen, um eine Mitteilung des Ausschusses an die Kommission zu beschließen.
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