Gesundheitlicher Schutz von Kindern, Jugendlichen, chronisch Kranken und ArbeitnehmerInnen
verbessert
Wien (bmg) - Das uneingeschränkte Rauchverbot in der Gastronomie ist am 09.06. im Ministerrat beschlossen
worden. "Das ist ein guter Tag für die österreichische Gesundheitspolitik. Mit dem ausnahmslosen
Rauchverbot auch in der Gastronomie verbessern wir den gesundheitlichen Schutz von Kindern, Jugendlichen, chronisch
Kranken, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Österreich ist damit, was den NichtraucherInnen-Schutz betrifft,
endlich in Europa angekommen", freut sich Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser über den Beschluss
im Ministerrat.
Der Gesetzesentwurf führt ein Rauchverbot ohne Ausnahmen in der Gastronomie mit 1. Mai 2018 ein und sieht
eine Ausweitung der NichtraucherInnen-Schutzbestimmungen vor. Als Anreiz für einen vorzeitigen und freiwilligen
Umstieg von Gastronomiebetrieben auf das komplette Rauchverbot schon bis zum 1. Juli 2016 wird es eine steuerliche
Prämie in der Höhe von 30 Prozent für getätigte Umbauinvestitionen geben. "Ich hoffe,
dass möglichst viele Betreiberinnen und Betreiber diese Prämie in Anspruch nehmen und Österreich
schon ab Juli 2016 eine überwiegend rauchfreie Gastronomie genießen kann", so Oberhauser. Spätestens
mit 1. Mai 2018 - dem Inkrafttreten des Rauchverbots in der Gastronomie - müssen jedoch alle Gastronomiebetriebe
auf das uneingeschränkte Rauchverbot umgestellt haben.
Um auch im Rahmen von Vereinen und Vereinsveranstaltungen den NichtraucherInnen-Schutz zu gewährleisten, sieht
das Gesetz ein Rauchverbot dann vor, wenn Vereinstätigkeiten im Beisein von Kindern und Jugendlichen ausgeübt
werden und wenn Vereine Veranstaltungen abhalten. Gewährleistet wird außerdem, dass die Bestimmungen
des Tabakgesetzes nicht durch Vereinsgründungen umgangen werden können.
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