FMA-Bericht zum 1. Quartal 2015 der Aufsicht über Kapitalmarktprospekte
Wien (fma) - Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte
belief sich im 1. Quartal 2015 auf 15, ein Rückgang um 10 im Vergleich zum 1. Quartal 2014. Dieser Rückgang
um 40% ist darauf zurückzuführen, dass die Wohnbaubanken ihre Emissionstätigkeit im Wesentlichen
auf Basisprospekte umgestellt haben, wodurch die Zahl der zu billigenden Prospekte von 17 (Q1 2014) auf 4 (Q1 2015)
zurückging. Im Gegenzug kam es bei den gebilligten Basisprospekten zu einem massiven Anstieg (+60%) der Zahl
der hinterlegten Endgültigen Bedingungen, und zwar von 1515 im 1.Quartal 2014 auf 2428 im 1. Quartal 2015.
Weiters wurden von der FMA 49 Nachträge gebilligt (Q4 2014: 44), was einen Anstieg um rund 11,5% bedeutet.
Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über
Kapitalmarktprospekte hervor.
Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien IPOs,
Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q1 2015: 1 / Q1 2014: 1), Wohnbaubanken (Q1 2015: 3 / Q1 2014: 7),
Basisprospekte (Q1 2015: 7 / Q1 2014: 4) und Anleihen (Q1 2015: 2 / Q1 2014: 2). Voraussetzung für die Verwendung
eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation
an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 1. Quartal 2015 wurden der FMA von Schwesterbehörden
51 Prospekte (Q1 2014: 55) und 214 Nachträge (Q1 2014: 316) notifiziert. Die FMA notifizierte 6 Prospekte
(Q1 2014: 4) und 14 Nachträge (Q1 2015: 20). Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz
verhängte die FMA im 1. Quartal 2015 acht Verwaltungsstrafen (Q1 2014: 1) und brachte zwei Anzeigen (Q1 2014: 7)
bei der Staatsanwaltschaft ein.
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