Weiterer Schritt, ältere ArbeitnehmerInnen länger in Beschäftigung zu halten
– 2014 wurden für Pensionen um 260 Mio. Euro weniger ausgegeben als veranschlagt – auch für 2015 wird
Budgetunterschreitung erwartet.
Wien (bmask) - Die Teilpension passierte am 09.06. den Ministerrat. "Mit der Teilpension, die nach
der Logik der erweiterten Altersteilzeit funktioniert, setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt, um ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Mit dem Gesetz wird die im Regierungsprogram vereinbarte Form einer Teilpension ab der Erreichung der Anspruchsvoraussetzungen
für die Korridorpension umgesetzt. Mehr Menschen länger in Arbeit bedeutet auch mehr Lebens-Einkommen
für die ?Beschäftigten und mehr Einnahmen für den Staat. "Die Teilpension ist ein wichtiger
Eckpunkt einer langen Reihe von Reformen im Pensionsbereich" unterstrich Hundstorfer. Die Wirkungen auf das
Budget 2014, das abgerechnet wurde, zeigen sich klar: 198 Millionen Euro Budget-Unterschreitung anstelle von 63
Millionen Euro Überschreitung; das bedeutet, dass wir 2014 in Summe 260 Millionen Euro weniger ausgegeben
haben. "Ich bin aufgrund der Wirtschaftsprognosen auch für 2015 optimistisch, dass wir 86 Millionen Euro
weniger ausgeben werden als veranschlagt", so der Sozialminister.
Das ausgearbeitete Modell ist im Wesentlichen ein Altersteilzeitgeldmodell in der kontinuierlichen Variante. Anstatt
in Korridorpension zu gehen, werden Beschäftigungsverhältnisses in Teilzeit bis zum Regelpensionsalter
gefördert. Es ist eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent möglich. Die
Pensionen bleiben damit abschlagsfrei. Um die Teilpension bekommen zu können, muss man die Anspruchsvoraussetzungen
für die Korridorpension erfüllen.
Der Arbeitnehmer bekommt für die entfallene Arbeitszeit 50 Prozent Lohnausgleich, dieser wird durch das AMS
bezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin zu 100 Prozent des vorhergehenden Lohns entrichtet.
Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber zu 100 Prozent abgegolten. Die Administration erfolgt durch das AMS.
Nach einer Aufbauphase bis 2020 werden im Jahresdurchschnitt voraussichtlich 1.600 Personen Teilzeitpension beziehen.
Die jährlichen Kosten werden dann 31,5 Millionen Euro betragen. Diesen Kosten ist der Minderaufwand bei alternativem
Korridorpensionsbezug bzw. Altersteilzeitgeldbezug sowie das zusätzliche jährliche Abgabenaufkommen durch
die längere Beschäftigung gegenzurechnen. In Summe werden dies im Jahr 2020 bei rund 44,6 Millionen Euro
sein.
Abschließend nannte der Minister ein Beispiel: Ein Angestellter verdient 2.000 Euro brutto. Er erfüllt
alle Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension, will aber aufgrund der hohen Abschläge doch weiterarbeiten,
jedoch mit reduzierter Arbeitszeit; er einigt sich mit seinem Arbeitgeber auf Teilpension. Nun arbeitet der Angestellte
nur noch 20 Stunden, erhält dafür vom Arbeitgeber 1.000 Euro brutto, hinzukommen noch 500 Euro brutto,
die dem Arbeitgeber vom AMS ersetzt werden. Die Sozialversicherung wird aber zur Gänze (also für 2.000
Euro) bezahlt. Bei 2.000 Euro brutto würde das 800 Euro ausmachen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) Da
der Angestellte jedoch nur 20 Stunden arbeitet, werden dem Arbeitgeber 400 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge
vom AMS ersetzt. Der Arbeitnehmer hat sozialversicherungsrechtlich keine Nachteile, der Arbeitgeber bekommt insgesamt
900 Euro ersetzt, die öffentliche Hand fördert damit einen älteren Arbeitnehmer und erspart sich
eine Korridorpension zu bezahlen.
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