Hundstorfer: Teilpension im Ministerrat

 

erstellt am
09. 06. 15
11.00 MEZ

Weiterer Schritt, ältere ArbeitnehmerInnen länger in Beschäftigung zu halten – 2014 wurden für Pensionen um 260 Mio. Euro weniger ausgegeben als veranschlagt – auch für 2015 wird Budgetunterschreitung erwartet.
Wien (bmask) - Die Teilpension passierte am 09.06. den Ministerrat. "Mit der Teilpension, die nach der Logik der erweiterten Altersteilzeit funktioniert, setzt die Bundesregierung einen weiteren Schritt, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Beruf zu halten", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Mit dem Gesetz wird die im Regierungsprogram vereinbarte Form einer Teilpension ab der Erreichung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension umgesetzt. Mehr Menschen länger in Arbeit bedeutet auch mehr Lebens-Einkommen für die ?Beschäftigten und mehr Einnahmen für den Staat. "Die Teilpension ist ein wichtiger Eckpunkt einer langen Reihe von Reformen im Pensionsbereich" unterstrich Hundstorfer. Die Wirkungen auf das Budget 2014, das abgerechnet wurde, zeigen sich klar: 198 Millionen Euro Budget-Unterschreitung anstelle von 63 Millionen Euro Überschreitung; das bedeutet, dass wir 2014 in Summe 260 Millionen Euro weniger ausgegeben haben. "Ich bin aufgrund der Wirtschaftsprognosen auch für 2015 optimistisch, dass wir 86 Millionen Euro weniger ausgeben werden als veranschlagt", so der Sozialminister.

Das ausgearbeitete Modell ist im Wesentlichen ein Altersteilzeitgeldmodell in der kontinuierlichen Variante. Anstatt in Korridorpension zu gehen, werden Beschäftigungsverhältnisses in Teilzeit bis zum Regelpensionsalter gefördert. Es ist eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent möglich. Die Pensionen bleiben damit abschlagsfrei. Um die Teilpension bekommen zu können, muss man die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension erfüllen.

Der Arbeitnehmer bekommt für die entfallene Arbeitszeit 50 Prozent Lohnausgleich, dieser wird durch das AMS bezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin zu 100 Prozent des vorhergehenden Lohns entrichtet. Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber zu 100 Prozent abgegolten. Die Administration erfolgt durch das AMS.

Nach einer Aufbauphase bis 2020 werden im Jahresdurchschnitt voraussichtlich 1.600 Personen Teilzeitpension beziehen. Die jährlichen Kosten werden dann 31,5 Millionen Euro betragen. Diesen Kosten ist der Minderaufwand bei alternativem Korridorpensionsbezug bzw. Altersteilzeitgeldbezug sowie das zusätzliche jährliche Abgabenaufkommen durch die längere Beschäftigung gegenzurechnen. In Summe werden dies im Jahr 2020 bei rund 44,6 Millionen Euro sein.

Abschließend nannte der Minister ein Beispiel: Ein Angestellter verdient 2.000 Euro brutto. Er erfüllt alle Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension, will aber aufgrund der hohen Abschläge doch weiterarbeiten, jedoch mit reduzierter Arbeitszeit; er einigt sich mit seinem Arbeitgeber auf Teilpension. Nun arbeitet der Angestellte nur noch 20 Stunden, erhält dafür vom Arbeitgeber 1.000 Euro brutto, hinzukommen noch 500 Euro brutto, die dem Arbeitgeber vom AMS ersetzt werden. Die Sozialversicherung wird aber zur Gänze (also für 2.000 Euro) bezahlt. Bei 2.000 Euro brutto würde das 800 Euro ausmachen (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) Da der Angestellte jedoch nur 20 Stunden arbeitet, werden dem Arbeitgeber 400 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge vom AMS ersetzt. Der Arbeitnehmer hat sozialversicherungsrechtlich keine Nachteile, der Arbeitgeber bekommt insgesamt 900 Euro ersetzt, die öffentliche Hand fördert damit einen älteren Arbeitnehmer und erspart sich eine Korridorpension zu bezahlen.

 

 

 

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