Wien (bmj) - Mit der Reform des Weisungsrechts will Justizminister Wolfgang Brandstetter das Vertrauen der Bevölkerung
in die Österreichische Justiz stärken, am 09.06. wird sie im Ministerrat beschlossen. „Bereits bei meinem
Amtsantritt habe ich versprochen, mich um das Weisungsrecht zu kümmern. Umso mehr freut es mich, dass es heute
im Ministerrat beschlossen und voraussichtlich mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten wird“, so Bundesminister
Brandstetter. Mit dem neuen Weisungsrecht wird ein unabhängiger Weisungsrat eingerichtet und die Berichtspflichten
der Staatsanwaltschaften reduziert. Zusätzlich wird die erfolgreiche Whistleblower-Homepage gesetzlich implementiert.
Der neue Weisungsrat besteht aus dem Generalprokurator und zwei weiteren unabhängigen Experten mit langjähriger
Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht. Der Weisungsrat kann im Sinne der größtmöglichen Transparenz
seine Entscheidungen auch veröffentlichen. „Hochkarätige Strafrechtsexperten haben sich klar für
den Weisungsrat ausgesprochen. Und auch ich bin mir sicher, dass der unabhängige Weisungsrat die bestmögliche
Lösung ist“, so Brandstetter.
Zusätzlich werden die staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten reduziert und präzisiert, sodass Staatsanwaltschaften
künftig nur noch gezielt über jene Strafsachen berichten müssen, bei denen es tatsächlich notwendig
ist. Damit soll die Verfahrensdauer wesentlich beschleunigt werden. Außerdem wird mit 1. Jänner 2016
auch die bereits seit über zwei Jahren erfolgreich bestehende Whistleblower-Homepage gesetzlich implementiert.
Mitwisser von Korruption können über das anonyme und sichere Online-System Hinweise geben, ein anonymes
Postfach einrichten und somit wesentlich zur Aufklärung von Korruption und Wirtschaftskriminalität beitragen.
„Die Whistleblower-Homepage hat sich im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität bewährt. Die
gesetzliche Verankerung ist daher der nächste logische Schritt“, so Brandstetter.
Die wesentlichen Änderungen nach der Begutachtung sollen für noch mehr Transparenz und Unabhängigkeit
der Organe sorgen. „Wir haben einige Anregungen aus der Begutachtung gerne aufgenommen“, so Justizminister Brandstetter.
So erfolgt die Vorauswahl der weiteren Weisungsrats-Mitglieder nicht durch den Generalprokurator, sondern durch
den unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten der Justiz unter Einbindung der Höchstgerichtspräsidenten.
Dieser schlägt der Bundesregierung Mitglieder vor. Schlussendlich werden die Mitglieder des Weisungsrates
vom Bundespräsidenten für sieben Jahre bestellt. Der Generalprokurator bleibt weiterhin der Vorsitzende
des Weisungsrates. Um die Begrifflichkeiten noch weiter zu schärfen wird der Beirat zukünftig Weisungsrat
heißen.
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