Wie viel Eingriff verträgt der Rechtsstaat?
Wien (pk) - Auf heftigen Widerstand stieß die Bundesregierung am 08.06. im weiteren Verlauf der Sondersitzung
des Nationalrats nicht nur mit den Plänen zur erleichterten Konteneinsicht als Maßnahme gegen Steuerbetrug.
Vor einem "Generalangriff auf die Grundrechte der BürgerInnen" warnten Team Stronach und NEOS in
ihrem dringlich behandelten Antrag auch bei Überlegungen, Behörden im Rahmen der Terrorbekämpfung
ausgeweitete Rechte zur Datenspeicherung zu geben. Beispielsweise durch eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung,
wie die NEOS mit zusätzlichen Entschließungsanträgen ins Treffen führten. Die Grünen
deponierten ihre Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung ebenfalls in einem Antrag, verwehrten sich jedoch dagegen,
wegen Abfragemöglichkeiten im Kontenregister die Bevölkerung in Panik zu versetzen. Aus Sicht der Freiheitlichen
indes spiegelt die Debatte um das Bankgeheimnis die Entwicklung Österreichs in Richtung Überwachungsstaat
wider.
Der Team Stronach-NEOS-Antrag wurde von der Mehrheit im Plenum zwar abgelehnt, in einzelnen Punkten erhielt der
Forderungskatalog aber sogar von SPÖ und ÖVP positive Rückmeldungen. So konnten die Koalitionsparteien
dem Vorstoß für ein bundesweit einheitliches Finanzmanagement einiges abgewinnen und sprachen sich gleichermaßen
für transparente Finanzausgleichsverhandlungen aus. In puncto Kontoöffnung stellte die Volkpartei allerdings
klar, ohne richterlichen Beschluss dürfe eine solche durch die Finanzbehörden nicht erfolgen, wohingegen
die SPÖ den Grundrechteschutz bereits mit einem Rechtsschutzbeauftragten gewahrt ansah. Mehrmals wurde die
Notwendigkeit betont, den Grundrechteschutz im Regierungsvorschlag bei den parlamentarischen Verhandlungen nachzuschärfen.
Ohne ausreichende Zustimmung im heutigen Plenum blieben auch die Entschließungsanträge von Grünen
und NEOS.
Kampf gegen Steuerbetrug im Spannungsfeld zwischen Überwachung….
Mit den Vorhaben der Regierung, Konten leichter öffnen zu können, werde ein "gesellschaftspolitisches
Tabu" gebrochen, ist Abgeordnete Kathrin Nachbaur (T) überzeugt; verstärkt werde durch die Abschaffung
des Bankgeheimnisses lediglich ein Klima, in dem "Besitz und Eigentum als anrüchig gelten". Dabei
sollte die Politik lieber bei sich selber sparen, als die Behebung der Schuldenkrise auf die SteuerzahlerInnen
abzuwälzen und Misstrauen gegen LeistungsträgerInnen zu zeigen, so die Oppositionspolitikerin. Zumal
die Regierung in eigenen Belangen – etwa bei Bundeshaftungen – gerne den Datenschutz als Erklärung für
mangelnde Informationen heranziehe. "Das Sparbuch der Oma zu kontrollieren, hilft nicht gegen internationalen
Steuerbetrug", bekräftigte ihr Parteikollege Leopold Steinbichler. Das Team Stronach lehne eine Kriminalisierung
der BürgerInnen und der Unternehmen dezidiert ab, seien doch Großkonzerne hauptverantwortlich für
Steuerflucht.
"Der Staat hat die Privatsphäre der Bürger zu schützen", zog Herbert Kickl (F) nach und
warf der Regierung vor, die Freiheitsrechte der Bevölkerung wie in einem "Überwachungsstaat"
immer weiter einzuschränken. Ähnlich wie Nachbaur warf der Freiheitliche den Mitgliedern der Bundesregierung
vor, selbst sehr restriktiv Informationen weiterzugeben und nannte als Beispiel die Frage, ob Bundeskanzler Werner
Faymann an der jüngsten Bilderberg-Konferenz teilgenommen hat. Eindringlich warnte FPÖ-Finanzsprecher
Hubert Fuchs ebenfalls vor der Abschaffung des Bankgeheimnisses, in der er einen ersten Schritt sah, dem weitere
wie die Abschaffung des Bargeldes folgen würden. Bei der Betrugsbekämpfung gelte es vielmehr, die bestehenden
Werkzeuge, so etwa die internationale Amtshilfe, anzuwenden. Sein Fraktionskollege Elmar Podgorschek beklagte die
hohe Steuer- und Abgabenlast und meinte, es gehe nicht an, unter dem Deckmantel der Steuerbetrugsbekämpfung
immer mehr Freiheitsrechte einzuschränken.
…und Förderung von Steuergerechtigkeit
"Wir wollen nicht länger zusehen, wie das Bankgeheimnis zur Steuerhinterziehung missbraucht wird",
mit dieser Maxime setze die Bundesregierung im Sinne der Steuerehrlichen die richtigen Schritte, hielt Kai Jan
Krainer (S) demgegenüber fest. Nur durch verbesserten Kampf gegen Steuerbetrug seien Steuererleichterungen
für den Großteil der Bevölkerung möglich, befand er wie Angela Lueger (S). Die Ungleichgewichte
zwischen Einkommen aus Arbeit und jenen aus Vermögen bei Steuerleistungen würden mit den Kontoregisterabfragen
transparent, so Krainer, wobei die SPÖ für einen "vernünftigen Rechts- und Datenschutz"
in diesem Zusammenhang einstehe. Lueger skizzierte, was an den Einschaurechten der Finanzbehörden "nachzujustieren"
sei: neben einem Vier-Augen-Prinzip und einer umfassenden Dokumentation bedürfe es zur Kontoöffnung auch
eines richterlichen Beschlusses oder der Zustimmung eines Rechtsschutzbeauftragten. Bei der großen Masse
der ArbeitnehmerInnen werde schon immer der Lohn automatisch an das Finanzamt gemeldet, das störe Team Stronach
und NEOS aber nicht, konterte SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter, der die beiden Fraktionen aufforderte,
endlich aufzuhören, "die Verteidiger der Schwarzgeldmillionäre zu spielen". Wolfgang Katzian
(S) wies die Vorwürfe von Spitzelstaat und Generalverdacht scharf zurück und unterstrich seinerseits,
es gehe bei den geplanten Maßnahmen bloß darum, die Möglichkeiten zu schaffen, gegen "Ungereimtheiten"
vorzugehen.
"Panikmache" warf Bruno Rossmann (G) den MandatarInnen von Team Stronach und NEOS vor, entbehre der Vorwurf,
die BürgerInnen würden mit den anvisierten Novellen zur Steuerbetrugsbekämpfung unter Generalverdacht
gestellt, doch jeglicher sachlichen Grundlage. Tatsächlich bezögen sich Abfragen im Kontenregister nicht
auf Abflüsse aus den Konten, sondern verdeutlichten nur, über wie viele Konten einzelne Personen verfügen.
Österreich tue gut daran, stärker im Kampf gegen Steuerbetrug aufzutreten, so der Grünen-Budgetsprecher,
immerhin sei das Land auch mit dem Informationsaustausch über Kontodaten ausländischer SteuerzahlerInnen
zögerlich verfahren. Generell versicherte Rossmann, seine Fraktion sei bei Kontodatenabfragen der "Garant
für eine rechtsstaatliche Lösung mit richterlichem Beschluss". Jakob Auer (V) urgierte ebenfalls
eine gerichtliche Bewilligung zur Konteneinsicht und konnte sich überdies Betragsgrenzen bei der Erfassung
von Kapitalflüssen vorstellen. Nicht zuletzt um die Verwaltungskosten bei der Umsetzung der Maßnahme
mit ihrem Nutzen im Gleichgewicht zu halten, wie er sagte. Als Vorsitzender des Finanzausschusses regte Andreas
Zakostelsky (V) an, derartige Sachfragen schon vor den Ausschussberatungen über den Novellenentwurf abzuklären,
mit dem Ziel einer parteiübergreifenden Lösung. "Österreich braucht Reformen", betonte
er, zur konjunkturellen Belebung sei die anvisierte Steuerreform mit 5,2 Mrd. € an Entlastungen jedenfalls notwendig.
Ungeachtet dessen dürften BürgerInnen und Unternehmen nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt
werden.
Vorratsdatenspeicherung weiterhin Thema im Nationalrat
"Einen sorglosen Umgang mit Grundrechten" macht Nikolaus Alm (N) nicht nur im Zusammenhang mit Abfragen
im Kontoregister aus. Um Klarheit über alle schon bestehenden Eingriffe in die Privatsphäre der BürgerInnen
zu erhalten, sei eine "Überwachungsgesamtrechnung" für die Republik notwendig; die Bundesregierung
solle daher sämtliche Befugnisse zur Überwachung von BürgerInnen evaluieren, drängt der NEOS-Sprecher
für Innere Angelegenheiten. In einem eigens eingebrachten Entschließungsantrag forderte Alm die Aufhebung
aller Gesetze, die sich bei einer derartigen Analyse als unverhältnismäßig herausstellen. Überdies
sind in seinen Augen auch künftige Gesetzesbestimmungen, die Bürgerrechte einschränken, auf ihre
Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit jährlich zu überprüfen. In einem weiteren
Entschließungsantrag unterstrich NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak einmal mehr das Nein seiner Fraktion zu einer
allfälligen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung, wobei er argumentierte, die Bekämpfung terroristischer
und krimineller Aktivitäten dürfe nicht als Rechtfertigung dienen, das Recht auf Privatsphäre, Meinungsfreiheit
oder andere Grundrechte unverhältnismäßig, anlasslos und dauerhaft einzuschränken. Vielmehr
sollten bestehende Instrumente wie etwa der Datenaustausch zwischen den EU-Staaten via Europol und Eurojust endlich
voll ausgeschöpft werden. Die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müsse jedenfalls die ultimative
Maxime politischen Handelns werden. Nicht Transparenz der BürgerInnen, sondern Transparenz des Staates brauchen
wir, betonte Rainer Hable (N) mit Blick auf die Aktenschwärzungen im Untersuchungsausschuss. Einschau in die
Konten sei Einschau ins Privatleben, empörte er sich.
Albert Steinhauser stellte mit Nachdruck klar, dass für die Grünen neben einer systematischen, ansatzlosen
und personenbezogenen Vorratsdatenspeicherung auch eine Ermächtigung zur Sammlung von Fingerabdrücken
und IP-Adressen im Finanzstrafgesetz nicht in Frage kommt. Peter Pilz (G) forderte in einem Entschließungsantrag
die Bundesregierung auf, von derartigen Plänen Abstand zu nehmen, bescheinigte dem Finanzminister allerdings,
sich beim Thema Kontoeinschau in die richtige Richtung zu bewegen. Ohne vollen Rechtsschutz werde es aber keine
Zustimmung der Grünen geben, kündigte Pilz an, was Christoph Hagen vom Team Stonach wiederum mit der
Bemerkung quittierte, die Grünen seien nun der Steigbügelhalter der Regierung. Pilz brachte aber auch
die Kritik seiner Fraktion an den Überwachungsaktivitäten und Bespitzelungen von ausländischen Nachrichtendiensten
in Österreich zur Sprache und forderte in einer weiteren Initiative u.a. stärkeren Datenschutz auf EU-Ebene.
Die Einführung des zentralen Kontoregisters bedeute nicht die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung,
stellte ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker klar. Bei der Einschau in Privatkonten seien jedenfalls noch
Nachschärfungen notwendig, Kontoöffnung dürfe nur die ultima ratio sein, auch müsse es die
Möglichkeit eines Rechtsmittels geben, steckte sie den Standpunkt der Volkspartei ab.
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