VfGH-Entscheidung über
 Unzulässigkeit von Schwärzungen

 

erstellt am
19. 06. 15
11.00 MEZ

Nationalratspräsidentin Doris Bures: "Rechtliche Bedingung für lückenlose Aufklärungsarbeit im Hypo-U-Ausschuss ist gegeben"
Wien (pk) - Nationalratspräsidentin Doris Bures zeigt sich über die "inhaltlich klare Entscheidung" des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) über die Unzulässigkeit von Schwärzungen seitens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erfreut. Die Nationalratspräsidentin dazu: "Durch die klare Entscheidung des VfGH sind die rechtlichen Bedingungen für eine lückenlose Aufklärungsarbeit gegeben. Inhaltlich ist die Entscheidung des Höchstgerichts selbstverständlich von allen zu respektieren."

Die im vergangenen Dezember beschlossene Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse sieht vor, dass sich der Ausschuss bei rechtlichen Unklarheiten an den Verfassungsgerichtshof wenden kann. Nationalratspräsidentin Bures betont: "Diese Regelung hat sich nun erstmals in der Praxis bewährt."

Die Mitglieder des Hypo-Untersuchungsausschusses haben das Finanzministerium Ende April einstimmig aufgefordert, alle den Untersuchungsgegenstand betreffenden Akten und Unterlagen ungeschwärzt ans Parlament zu liefern. Nationalratspräsidentin Bures und Bundesfinanzminister Hans Jörg Schelling waren sich danach einig, dass die strittige Frage betreffend geschwärzter Akten und Unterlagen rasch einer rechtlichen Klärung zugeführt werden soll. Das BMF und die Mitglieder des Ausschusses Gernot Darmann (FPÖ), Rainer Hable (NEOS), Werner Kogler (Grüne), Robert Lugar (Team Stronach) und Elmar Podgorschek (FPÖ) wandten sich daraufhin mit dem Ersuchen um eine Entscheidung an den Verfassungsgerichtshof.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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