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FMA und OePR klären offene Fragen der |
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erstellt am |
Wien (fma) - Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA und die Österreichische Prüfstelle
für Rechnungslegung (OePR) haben sich im Zuge eines Mediationsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht
auf ein gemeinsames Verständnis zu offenen Fragen der Auslegung des Rechnungslegungskontrollgesetzes geeinigt.
Mit Unterzeichnung des Protokolls wurden alle Verfahren vor dem BVwG einvernehmlich beendet. "Beide Seiten
bekennen sich zu einer kooperativen Zusammenarbeit in der Kontrolle der Rechnungslegung von Emittenten, die an
der Wiener Börse gelistet sind", betonen die Leitung der Prüfstelle Rudolf Jettmar und Roman Rohatschek,
sowie FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller und Helmut Ettl gleichlautend. |
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