Die Eintrittskarte in den geförderten und kommunalen Wohnbau
Stadtrat Ludwig präsentierte Neuerungen in der Wohnungsvergabe. Ab 1. Juli 2015 gelten einheitliche
und transparente Kriterien für die Anmeldung für Gemeinde- und geförderte Wohnungen. Mit der neuen
Wohnberatung Wien ist zu Jahresbeginn bereits der erste Schritt der Harmonisierung und Zusammenführung des
Leistungs- und Serviceangebots des kommunalen und geförderten Wohnbaus erfolgt. Egal, ob geförderte Miet-
und Genossenschaftswohnungen, geförderte Eigentumswohnungen, gefördert sanierte Wohnungen, Wohnungen
in Wiedervermietung oder Gemeindewohnungen - in der Wohnberatung Wien in der Guglgasse 7-9 erhalten Wohnungssuchende
und InteressentInnen umfassende Informationen über das vielfältige Wohnungsangebot der Stadt Wien sowie
auch zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Nun folgt mit der Neuregelung der Vergabekriterien der
nächste Schritt zur Vereinheitlichung und Vereinfachung.
Für die WienerInnen bringt dies eine ganze Reihe von Vorteilen, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig am 17.06.
im Rahmen eines Mediengesprächs informierte: "Mit der Harmonisierung der Kriterien für die Wohnungsvergabe
und der Einrichtung einer zentralen Anmeldemöglichkeit für das gesamte Angebotsspektrum schaffen wir
zusätzliche Erleichterungen auf dem Weg zu einer passenden, kostengünstigen Wohnung." Dies ermögliche
eine wesentlich raschere und treffsicherere Angebotslegung, so der Stadtrat. "Nach nur noch einer Anmeldung
bzw. Registrierung erhalten Wohnungssuchende ihr persönliches Wiener Wohn-Ticket. Mit dieser Eintrittskarte
in den geförderten und kommunalen Wohnbau erhalten die Interessentinnen und Interessenten je nach den persönlichen
Grundvoraussetzungen und Wünschen individuell maßgeschneiderte Angebote aus dem vielfältigen Spektrum
- von der Gemeindewohnung über die geförderte Wohnung, bis hin zu den neuen SMART-Wohnungen oder auch
jenen aus der Wiener Wohnbauinitiative", wie Ludwig betonte. Die Neuerungen, die bereits mit 1. Juli 2015
in Kraft treten, basieren auf einheitlichen und transparenten Kriterien.
Die allgemeinen Voraussetzungen
Die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Vormerkrichtlinien umfasst das gesamte Wohnungsangebot, das über
die Wohnberatung Wien zur Vergabe kommt. Dies reicht von den Gemeindewohnungen über das zukünftige Angebot
"Gemeindewohnungen neu", die SMART-Wohnungen, Wohnungen mit Superförderung, Angebote aus der Wiener
Wohnbauinitiative (WBI) sowie auch den gesamten Bereich von geförderten Neubauwohnungen, geförderten
Wohnungen aus der Wiedervermietung und gefördert sanierten Wohnungen. Für dieses gesamte Wohnungsangebot
gelten ab 1. Juli nachfolgende einheitliche Grundvoraussetzungen:
- Vollendung des 17. Lebensjahres
- Zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen Gleichgestellte
- Unterschreitung der Einkommensgrenze nach dem Wiener Wohnbauförderungs-
und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) 1989
Für Gemeindewohnungen sowie für SMART-Wohnungen und Wohnungen aus der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil
von unter 10.000 Euro muss zudem auch ein dringend notwendiger Wohnbedarf erforderlich.
Angebotsbündelung bringt deutliche Verbesserung. Nur noch eine Anmeldung!
Durch die einheitliche Beratung in der Wohnberatung Wien sowie die Harmonisierung der Vergabekriterien ist
in Zukunft nur noch eine Anmeldung für das gesamte Wohnungsangebot notwendig. Dies bringt zudem den Vorteil,
dass durch das wesentlich größere Angebot in der Regel auch deutlich rascher das passende Angebot, das
den individuellen Bedürfnissen des Wohnwerbers entspricht, gefunden werden kann.
Das Wiener Wohn-Ticket ersetzt bei Neuanmeldung ab 1. Juli den Vormerkschein
Mit der erfolgreichen Anmeldung erhalten Wohnungssuchende ab dem 1. Juli 2015 ihr persönliches Wiener
Wohn-Ticket. Diese Eintrittskarte in den geförderten und kommunalen Wohnbau ersetzt bei Neuanmeldungen den
bisherigen Vormerkschein für Gemeindewohnungen. InhaberInnen eines Wiener Wohn-Tickets sind mit ihren persönlichen
Grundvoraussetzungen und Wünschen in der Wohnberatung Wien angemeldet und erfasst und erhalten den Kriterien
entsprechend individuelle und maßgeschneiderte Wohnungsangebote aus dem gesamten Spektrum. Bestehende Vormerkscheine
bleiben uneingeschränkt gültig.
Berücksichtigung des Lebensmittelpunkts Wien über ein Bonus-System
Ergänzend zu der bereits bisher für die Vormerkung einer Gemeindewohnung gültigen Grundvoraussetzung,
dass InteressentInnen seit mindestens zwei Jahren in Wien wohnhaft und hauptgemeldet sein müssen, wird in
Zukunft der Lebensmittelpunkt Wien noch stärker berücksichtigt. Personen, die bereits seit langem in
Wien wohnhaft sind, können einen Bonus von bis zu neun Monaten in der Reihung der Angebotslegung erhalten.
So werden für jeweils volle fünf Jahre, für die eine Person ihren Lebensmittelpunkt in Wien nachweist,
drei Monate "gutgeschrieben". Es werden jedoch maximal 15 Jahre "angerechnet". Ist diese Dauer
des Lebensmittelpunkts Wien erfüllt oder überschritten, wirkt sich dies mit einem Bonus von max. 9 Monaten
in der Reihung aus.
Erfolgreiche JungwienerInnen-Aktion wird ausgeweitet
Junge Menschen, die sich zur Begründung eines eigenen Haushaltes entschlossen haben, werden in Wien über
eine eigene JungwienerInnen-Aktion unterstützt. Dieses erfolgreiche Angebot, das bisher für die Vergabe
von Gemeindewohnungen gültig war, wird nunmehr auch auf das Segment der SMART-Wohnungen und der besonders
günstigen geförderten Wohnungen in der Wiedervermietung mit einem maximalen Eigenmittelanteil von unter
10.000 Euro ausgeweitet. Von "JungwienerInnen" muss der Vormerkgrund "dringender Wohnbedarf"
nicht erfüllt werden. Sie erhalten ein Wohnungsangebot aus dem Bestand der Wiener Gemeindebauten, zudem steht
ihnen das Angebot aus dem geförderten Wohnbau offen. Fairness & Transparenz sowie Hintanstellung von missbräuchlicher
Anwendung
Fairness und Transparenz in der Wohnungsvergabe standen bereits bisher im Mittelpunkt der geltenden Regelungen.
Mit den ab 1. Juli 2015 gültigen neuen Vergabekriterien wird diesen Grundsätzen noch stärker Rechnung
getragen. Sämtliche Regelungen sowie auch die Aktionen, wie die JungwienerInnen-Regelung, haben allgemeine
Gültigkeit. Zur Unterstützung von Personen in außergewöhnlichen Umständen oder sozialen
Notlagen werden auch weiterhin die Leistungen der sozialen Wohnungsvergabe angeboten.
Neu geregelt wird hingegen der Vormerkgrund des Überbelags. Für einen Überbelag, der für die
Vormerkung einer Gemeindewohnung bzw. geförderten Wohnung über das Kriterium "dringender Wohnbedarf"
berechtigt, wird zukünftig ausschließlich die Kernfamilie - also Verwandte in gerader Linie - über
drei Generationen herangezogen.
Außerdem ist durch die Neuregelung auch eine faire und transparente Lösung für die direkte Anmeldung
auf einzelne Wohnungsangebote im Internet sichergestellt. Waren bisher Personen, die fortlaufend am Computer sitzen,
und sich somit als erste für neue Projekte anmelden konnten, klar im Vorteil, so gilt zukünftig nicht
mehr die Reihung der individuellen Anmeldung auf Einzelprojekte, sondern der Zeitpunkt der Erstanmeldung in der
Wohnberatung Wien. Ausschlaggebend ist somit das Datum des Wiener Wohn-Tickets.
Vielfältige Angebote, einheitliche Kriterien, maßgeschneiderte Lösungen
Die Stadt Wien sorgt mit den in ihrem Eigentum stehenden Gemeindewohnungen sowie dem steigenden Angebot an
geförderten Wohnungen dafür, dass moderner, zeitgemäßer Wohnraum für die WienerInnen
zur Verfügung steht. "Wir bauen keine Wohnungen von der Stange, sondern bieten individuelle und maßgeschneiderte
Angebote für unterschiedlichste Ansprüche und Bedürfnisse der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner.
Wohnraum, den sich die Menschen auch leisten können", unterstrich Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
Neben der Schaffung und Bereitstellung von erschwinglichem Wohnraum bietet die Stadt Wien auch eine breite Palette
an Serviceleistungen, Information und Beratung im Bereich des Wohnens. "Die Unterstützung bei der Wohnungssuche
über die Wohnberatung Wien ist ein ganz wesentlicher Pfeiler in der Wiener Wohnbaupolitik. Mit den ab 1. Juli
2015 gültigen einheitlichen und transparenten Kriterien für die Anmeldung für Gemeinde- und geförderte
Wohnungen schaffen wir zudem eine wesentliche Erleichterung und unterstützen die Wienerinnen und Wiener zusätzlich
auf dem Weg zu ihrer passenden Wohnung", so Ludwig abschließend.
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