Interessentenbeiträgegesetz bringt
 mehr Autonomie für Gemeinden

 

erstellt am
18. 06. 15
11.00 MEZ

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Zu Beginn der Ausschussberatungen des Salzburger Landtags behandelte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss am 17.06. eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem ein Interessentenbeiträgegesetz 2015 erlassen und das Anliegerleistungsgesetz geändert wird. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und Team Stronach gegen SPÖ und FPÖ angenommen.

Das geltende Interessentenbeiträgegesetz stammt aus dem Jahr 1962. Es enthält Regelungen über den Besteuerungsgegenstand, die Bemessungsgrundlage, die Aufteilung des Interessentenbeitrags, die Beitragsvorschreibung und -entrichtung, die zwangsweise Einbringung des Beitrags sowie die Vorschreibung von Ergänzungsbeiträgen und Vorauszahlungen.

Das neue Gesetz soll von Flexibilisierung und Subsidiarität geprägt sein. Es soll die Gemeinden – wie bisher – zur Vorschreibung von Beiträgen auf Grund freien Beschlussrechts ermächtigen, aber nur noch die nach den finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen zwingend erforderlichen Inhalte enthalten. Alles andere soll von den Gemeinden in einer zu erlassenden Beitragsverordnung festgelegt werden. Der Ertrag des Beitrags steht den Gemeinden als ausschließliche Gemeindeabgabe zur freien Verfügung.

Interessenbeiträge sind Beiträge zu einem finanziellen Aufwand für öffentliche Einrichtungen und Anlagen, die bestimmten Personen wirtschaftliche Vorteile bringen. Sie sollen nicht den finanziellen Aufwand für den Gemeindehaushalt allgemein abdecken, sondern bilden vielmehr ein Entgelt für spezielle Vorteile, die den Grundstückseigentümern und Anrainern aus der Aufschließung des Geländes, in dem ihre Liegenschaften gelegen sind, zukommen. Sie sollen also einen bestimmten Nutzen abgelten.

Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler (Grüne) verwies auf den Wunsch der Gemeinden nach mehr Autonomie. Das neue Gesetz diene auch zu einer verstärkten Mobilisierung von Bauland.

LAbg. Mag. Hans Scharfetter (ÖVP) sagte, dass sich seit 1962 die Umstände für die Vorschreibung von Interessentenbeiträgen erheblich geändert haben. Das alte Gesetz entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Für LAbg. Ing. Mag. Roland Meisl (SPÖ) bringe das neue Gesetz auf den ersten Blick Verwaltungsvereinfachungen. Aber man müsse zumindest einen Mindeststandard zur Orientierung bei der Preisgestaltung festlegen. In den ersten Jahren werden Muster-Verordnungen wohl angenommen werden, aber danach werde es zu heftigen Debatten kommen.

Auch LAbg. Lukas Essl (FPÖ) befürchtete, dass mit 118 unterschiedlichen Gemeinde-Verordnungen eine Art "Preistreiberei" betrieben werde. Das neue Gesetz werde also zu wesentlich höheren Kosten führen. Die Gemeinden werden dadurch unter enormen Druck geraten. LAbg. Rupert Fuchs (Grüne) sagte, er habe in Gesprächen die Erfahrung gemacht, dass sich die Gemeinden diese neue Regelung gewünscht haben.

 

 

 

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