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Sozialversicherungs-Abkommen zwischen |
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Canberra/Wien (bmask) - Wegen der großen Anzahl der nach Australien ausgewanderten ÖsterreicherInnen
gibt es bereits seit 1992 ein Sozialversicherungsabkommen mit Australien. Durch das Abkommen über soziale
Sicherheit können - für die Unternehmen kostspielige - Doppelversicherungen bei grenzüberschreitendem
Arbeitseinsatz vermieden werden. Zudem sind die im jeweils anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten
für einen Pensionsanspruch zusammenzurechnen. Das Sozialversicherungsabkommen mit Australien gibt es bereits
seit 1992, durch zwei Zusatzabkommen 2001 und 2010 ist die Rechtslage jedoch unübersichtlich geworden. Am
16.06. wurde im Ministerrat eine Neufassung beschlossen, durch die die zwischenstaatliche Rechtslage klarer gemacht
werden soll. |
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