Drei große Novellen aus dem Justizministerium im heutigen Ministerrat beschlossen:
Wien (bmj) - „Im heutigen Ministerrat wurden mit der Erbrechtsreform, der Reform des Strafgesetzbuches und
der Urheberrechtsreform gleich drei große Gesetzesvorhaben aus meinem Ressort beschlossen. Ich denke, das
ist ein Ergebnis, auf das wir wirklich stolz sein können“, freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Das 200 Jahre alte Erbrecht wurde nun im Sinne der Familien und der Familienbetriebe überarbeitet, zugleich
sollen Pflegeleistungen künftig bereits im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt werden. Mit der Reform
des Strafgesetzbuches sollen Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich stärker bestraft
und die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten deutlich angehoben werden. Die Urheberrechts-Novelle ist ein gutes
Ergebnis für Künstler, Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft. So soll mit der Einführung der
Speichermedienvergütung die Gesetzeslage an moderne technologische Entwicklungen angepasst werden, um Rechtssicherheit
sicherzustellen.
Erbrecht: Erleichterung für Familienbetriebe und Berücksichtigung von Pflegeleistungen
Gerade beim Thema Erbrecht kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den engsten Angehörigen. „Mit einem
modernen und klaren Erbrecht wollen wir in ohnehin schwierigen Situationen Rechtssicherheit schaffen“, so Bundesminister
Brandstetter zur Reform, die heute im Ministerrat beschlossen wurde. „Mit dieser neuen Regelung schaffen wir eine
Erleichterung für Familienbetriebe und unterstützen vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen.
Bisher mussten diese leider oft zerschlagen werden, da der Erbe die Anteile nicht sofort ausbezahlen konnte“, so
Brandstetter. Zusätzlich sollen Personen, die sich aufopfernd um einen kranken Verwandten kümmern, im
Erbfall bereits im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt werden. „Pflege wird in unserer stets älter
werdenden Gesellschaft immer wichtiger. Oft übernehmen Familienmitglieder oder Verwandte diese Aufgabe – es
ist daher wichtig, diese im Erbfall zu berücksichtigen“, so der Justizminister.
Strafgesetzbuch: Stärkerer Schutz bei Straftaten gegen Leib und Leben
Mit der Reform des Strafgesetzbuches soll eine ausgewogene Balance der Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten
und Delikten gegen Leib und Leben hergestellt werden. Heute legen Menschen deutlich größeren Wert auf
körperliche oder auch sexuelle Integrität. Daher sollen Straftaten gegen den höchstpersönlichen
Lebensbereich deutlich stärker bestraft und neue Tatbestände – wie Cybermobbing oder Verletzung der sexuellen
Selbstbestimmung – unter Strafe gestellt werden. Zugleich sollen die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten angehoben
werden. „Diese Reform markiert eine grundsätzliche Neuorientierung des Strafrechts in Österreich, die
den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird“, zeigt sich Brandstetter stolz.
Urheberrecht: gutes Ergebnis für Künstler, Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft
Die Privatkopie ist in Österreich nur dann zulässig, wenn der Urheber dafür einen gerechten Ausgleich
erhält. Die klassische Leerkassettenvergütung hat aber diesen Anforderungen nicht mehr genügt und
so wurde die Vergütungspflicht auf neue digitale Datenträger („Speichermedienvergütung“) angepasst.
„Mit der Speichermedienvergütung haben wir eine zeitgemäße Lösung gefunden, mit der alle Beteiligten
gut leben können“, so Justizminister Brandstetter. Die Vergütung darf sechs Prozent des typischen Preisniveaus
nicht überschreiten. Zugleich wird es – gemeinsam mit der Reprografievergütung – eine Deckelung für
die Jahre 2016 bis 2019 von 29 Millionen Euro pro Jahr geben.
Die Reform des Urheberrechts soll durch die Ausweitung der „freien Werknutzungen“ auch viele positive Aspekte für
die Wissenschaft bringen. So soll beispielsweise das Zitatrecht sprachlich einfacher gestaltet und großzügiger
formuliert werden, sodass künftig auch das Filmzitat erlaubt sein soll. Zusätzlich soll die neue freie
Werknutzung für Intranet-Nutzungen in Bildungseinrichtungen das Fernstudium erleichtern. „Mit der Reform haben
wir das Urheberrecht an moderne technologische Entwicklungen angepasst und können somit ein erhöhtes
Maß an Rechtssicherheit garantieren“, so Bundesminister Brandstetter.
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