Erbrecht, StGB und Urheberrecht

 

erstellt am
17. 06. 15
11.00 MEZ

Drei große Novellen aus dem Justizministerium im heutigen Ministerrat beschlossen:
Wien (bmj) - „Im heutigen Ministerrat wurden mit der Erbrechtsreform, der Reform des Strafgesetzbuches und der Urheberrechtsreform gleich drei große Gesetzesvorhaben aus meinem Ressort beschlossen. Ich denke, das ist ein Ergebnis, auf das wir wirklich stolz sein können“, freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Das 200 Jahre alte Erbrecht wurde nun im Sinne der Familien und der Familienbetriebe überarbeitet, zugleich sollen Pflegeleistungen künftig bereits im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt werden. Mit der Reform des Strafgesetzbuches sollen Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich stärker bestraft und die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten deutlich angehoben werden. Die Urheberrechts-Novelle ist ein gutes Ergebnis für Künstler, Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft. So soll mit der Einführung der Speichermedienvergütung die Gesetzeslage an moderne technologische Entwicklungen angepasst werden, um Rechtssicherheit sicherzustellen.

Erbrecht: Erleichterung für Familienbetriebe und Berücksichtigung von Pflegeleistungen
Gerade beim Thema Erbrecht kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen den engsten Angehörigen. „Mit einem modernen und klaren Erbrecht wollen wir in ohnehin schwierigen Situationen Rechtssicherheit schaffen“, so Bundesminister Brandstetter zur Reform, die heute im Ministerrat beschlossen wurde. „Mit dieser neuen Regelung schaffen wir eine Erleichterung für Familienbetriebe und unterstützen vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen. Bisher mussten diese leider oft zerschlagen werden, da der Erbe die Anteile nicht sofort ausbezahlen konnte“, so Brandstetter. Zusätzlich sollen Personen, die sich aufopfernd um einen kranken Verwandten kümmern, im Erbfall bereits im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt werden. „Pflege wird in unserer stets älter werdenden Gesellschaft immer wichtiger. Oft übernehmen Familienmitglieder oder Verwandte diese Aufgabe – es ist daher wichtig, diese im Erbfall zu berücksichtigen“, so der Justizminister.

Strafgesetzbuch: Stärkerer Schutz bei Straftaten gegen Leib und Leben
Mit der Reform des Strafgesetzbuches soll eine ausgewogene Balance der Strafrahmen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib und Leben hergestellt werden. Heute legen Menschen deutlich größeren Wert auf körperliche oder auch sexuelle Integrität. Daher sollen Straftaten gegen den höchstpersönlichen Lebensbereich deutlich stärker bestraft und neue Tatbestände – wie Cybermobbing oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung – unter Strafe gestellt werden. Zugleich sollen die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten angehoben werden. „Diese Reform markiert eine grundsätzliche Neuorientierung des Strafrechts in Österreich, die den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wird“, zeigt sich Brandstetter stolz.

Urheberrecht: gutes Ergebnis für Künstler, Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft
Die Privatkopie ist in Österreich nur dann zulässig, wenn der Urheber dafür einen gerechten Ausgleich erhält. Die klassische Leerkassettenvergütung hat aber diesen Anforderungen nicht mehr genügt und so wurde die Vergütungspflicht auf neue digitale Datenträger („Speichermedienvergütung“) angepasst. „Mit der Speichermedienvergütung haben wir eine zeitgemäße Lösung gefunden, mit der alle Beteiligten gut leben können“, so Justizminister Brandstetter. Die Vergütung darf sechs Prozent des typischen Preisniveaus nicht überschreiten. Zugleich wird es – gemeinsam mit der Reprografievergütung – eine Deckelung für die Jahre 2016 bis 2019 von 29 Millionen Euro pro Jahr geben.

Die Reform des Urheberrechts soll durch die Ausweitung der „freien Werknutzungen“ auch viele positive Aspekte für die Wissenschaft bringen. So soll beispielsweise das Zitatrecht sprachlich einfacher gestaltet und großzügiger formuliert werden, sodass künftig auch das Filmzitat erlaubt sein soll. Zusätzlich soll die neue freie Werknutzung für Intranet-Nutzungen in Bildungseinrichtungen das Fernstudium erleichtern. „Mit der Reform haben wir das Urheberrecht an moderne technologische Entwicklungen angepasst und können somit ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit garantieren“, so Bundesminister Brandstetter.

 

 

 

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