Nach Regierungsbeschluss mehr Fairness und spürbare Entlastung für Kleinunternehmer -
langjährige Forderung der SVA umgesetzt
Wien (svagw) - Die Bundesregierung hat am 16.06. Entlastungsmaßnahmen für Österreichs Selbständige
beschlossen. So wurde die Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von derzeit rund 724 Euro auf 406 Euro entschieden.
"Damit ist eine wichtige Forderung der SVA umgesetzt", betont Alexander Herzog, SVA Obmann-Stv. Diese
Senkung der Mindestbeitragsgrundlage für Selbständige auf das Niveau der Arbeitnehmer bedeute einerseits
eine Gleichstellung sowie auch eine spürbare finanzielle Entlastung von knapp 292 Euro jährlich für
Geringverdiener.
Analog zum Beitragszuschuss für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, wurde nun für Selbständige
die sogenannten "Mindest-Sozialversicherungsbeiträge" im Rahmen der Steuerreform beschlossen und
soll bereits mit 1.1. 2016 in Kraft treten. Derzeit liegt die Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung
für Selbständige bei 724,02 Euro. Davon werden die Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von
7,65 % berechnet, d.h. Unternehmer bezahlen mindestens 55,4 Euro pro Monat.
Eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage von 724,02 auf 405,98 Euro bedeutet niedrigere monatliche Beiträge
und eine jährliche Ersparnis von bis zu 291,96 Euro "Wir wollen keine Bevorzugung, wir wollen Gerechtigkeit
und mit der Angleichung der Mindestbeitragsgrundlage auf die Geringfügigkeitsgrenze der Arbeitnehmer ist nun
ein wichtiger Schritt getan", so Herzog. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf knapp 40 Mio. Euro.
Die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringfügigkeitsgrenze soll
zudem mit 1.1.2018 starten. Eine vollständige Angleichung an die Geringfügigkeitsgrenze wird voraussichtlich
mit 1.1.2022 erreicht sein.
SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als gesetzliche
Krankenversicherung rund 775.000 Kunden, davon 390.000 aktiv Erwerbstätige, 146.000 Pensionisten und 239.000
Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 416.000 Versicherte zuständig.
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