Justizminister unterstützen Kommissionsvorschlag über neue Datenschutzbestimmungen
Luxemburg (ec) - Am 15.06. wurde auf der Ratstagung der Justizminister eine allgemeine Ausrichtung zur von
der Kommission vorgeschlagenen Datenschutz-Grundverordnung festgelegt. Moderne, harmonisierte Datenschutzbestimmungen
werden dazu beitragen, Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten und einen Digitalen Binnenmarkt in
der EU zu erreichen. Die Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Rat werden noch im Juni beginnen; gemeinsames Ziel
ist eine endgültige Einigung bis Ende 2015.
Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt sagte: “Ich fühle mich durch diesen positiven
Schritt in Richtung verbesserter und harmonisierter Datenschutzregeln bestärkt. Datenschutz bildet das Herzstück
des digitalen Binnenmarkts; und die Grundlage, um Europa dabei zu unterstützen, innovative digitale Dienstleistungen
wie big data und cloud computing besser zu nutzen.“
Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Wir sind heute
ein gutes Stück voran gekommen, um Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten. Die Bürgerinnen
und Bürger und die Unternehmen dürfen zeitgemäße Datenschutzbestimmungen erwarten, die mit
den jüngsten technologischen Entwicklungen Schritt halten. Hohe Datenschutzstandards werden das Vertrauen
der Verbraucher in digitale Dienstleistungen stärken, und Unternehmen werden von einem einheitlichen Regelwerk
in 28 Ländern profitieren. Ich bin überzeugt, dass wir bis Ende des Jahres zu einer Einigung mit dem
Europäischen Parlament und dem Rat gelangen.”
Die von der Kommission 2012 in die Wege geleitete Datenschutzreform (IP/12/46) zielt darauf ab, den Bürgern
mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben. Außerdem werden die modernisierten Regeln
dank der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Stärkung des Vertrauens der Verbraucher dazu beitragen,
dass Unternehmen die Chancen des Digitalen Binnenmarkts bestmöglich nutzen können. Mit einem solideren
und kohärenteren Rahmen für den Datenschutz wird die Sicherheit für Bürger, Unternehmen und
Behörden in rechtlicher wie praktischer Hinsicht erhöht.
Im März 2014 befürwortete das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission zur Reform der
Datenschutzbestimmungen (siehe MEMO/14/186). Der Europäische Rat sprach sich für eine Annahme der Datenschutzreform
noch im Jahr 2015 aus.
Mit der nun festgelegten allgemeinen Ausrichtung zur Datenschutz-Grundverordnung wurde eine Einigung über
folgende Punkte erzielt:
- Ein Kontinent, ein Recht: Die Verordnung wird eine einheitliche Datenschutzregelung
schaffen, die EU-weit gültig ist. Unternehmen müssen damit nur noch ein Gesetz anstelle von 28 befolgen.
Dies wird ihnen Einsparungen von rund 2,3 Mrd. EUR pro Jahr bringen. Durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands
werden die neuen Regeln zudem insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen. Unnötige
Verwaltungsanforderungen, wie Meldepflichten für Unternehmen, werden beseitigt. Allein durch diese Maßnahme
werden Unternehmen jährlich 130 Mio. EUR einsparen.
- Gestärkte und zusätzliche Rechte: Das Recht auf Vergessenwerden wird
gestärkt. Wenn Bürger keine weitere Verarbeitung ihrer Daten wünschen und kein legitimer Grund für
die Speicherung der Daten vorliegt, muss der Verantwortliche die Daten löschen, es sei denn er kann nachweisen,
dass sie weiterhin erforderlich oder relevant sind. Außerdem werden die Bürger im Fall eines Hacker-Angriffs
besser informiert. Das Recht auf Datenübertragbarkeit wird es Benutzern erleichtern, personenbezogene Daten
zwischen Diensteanbietern zu übertragen.
- Europäische Regeln auf europäischem Boden: Unternehmen mit Sitz außerhalb
Europas werden dieselben Regeln befolgen müssen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten.
- Erweiterte Befugnisse für unabhängige nationale Datenschutzbehörden:
Die Behörden werden gestärkt, damit sie die Regeln wirksam durchsetzen können, und sie werden befugt,
Geldbußen über Unternehmen zu verhängen, die gegen die EU-Datenschutzbestimmungen verstoßen.
Dies kann Strafzahlungen von bis zu 1 Mio. EUR bzw. 2 % des Jahresumsatzes des Unternehmens nach sich ziehen.
- Zentrale Anlaufstellen: Die Regeln sehen zentrale Anlaufstellen für Unternehmen
und Bürger vor. Unternehmen müssen sich nur noch an eine einzige Aufsichtsbehörde statt an 28 richten,
wodurch es für sie einfacher und günstiger wird, EU-weit Geschäfte zu tätigen. Einzelpersonen
können sich an die nationale Datenschutzbehörde ihres Landes in ihrer eigenen Sprache wenden, selbst
wenn ihre personenbezogenen Daten außerhalb dieses Landes verarbeitet werden.
Nächste Schritte
Die erste Trilogsitzung zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat findet am 24. Juni
unter Teilnahme von Kommissionsmitglied Vera Jourová statt. Die drei Organe streben eine Einigung über
einen Fahrplan für den Abschluss der Reform im Jahr 2015 an.
|