E-Government-Maßnahmen sind wesentlicher Teil des vereinbarten
Pakets
Wien (bpd) - Kanzleramtsstaatssekretärin Sonja Steßl begrüßt die Vereinbarung der
zwei Dutzend Maßnahmen, die beim "Reformdialog Verwaltungsvereinfachung" am 23.06. im Bundeskanzleramt
beschlossen wurden: "Mit der Umsetzung des Gesamtpakets können im Bund 30 Millionen Euro pro Jahr an
Kosten eingespart werden. Bei den Unternehmen sind 40 Millionen Euro an Kostenreduktionen möglich, bei den
Bürgerinnen und Bürgern 14 Millionen Euro."
Die Staatssekretärin für Verwaltung und Öffentlichen Dienst betonte am Dienstag, es sei "wichtig,
dass wir Verwaltungsreform auch als Chance für Modernisierung, Verbesserungen, mehr Serviceorientierung sehen
und nicht nur als Möglichkeit des Kostensparens." Laut Schätzungen von Expertinnen und Experten
würden die Maßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern insgesamt fast vier Millionen Stunden an
Zeit ersparen - durch Effizienzsteigerungen, entfallene Behördenwege und raschere Erledigungen.
In ihrer Wortmeldung im Reformdialog präsentierte und unterstützte Staatssekretärin Steßl
vor allem die E-Government-Maßnahmen. Darunter fallen unter anderem die automatische Arbeitnehmerveranlagung
und damit auch die automatische Auszahlung der Negativsteuer (ab 2017, für das Veranlagungsjahr 2016), die
elektronische An- bzw. Abmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes (ab Jahresanfang 2016), die einmalige Vorlage von
Dokumenten (schrittweise ab Jahresende 2015), die Handysignatur als Ersatz für notarielle Beglaubigung bei
Betriebsgründungen (Jahresende 2015), die Vereinheitlichung und der Ausbau der elektronischen Zustellung (erstes
Quartal 2016).
"In der stetigen Weiterentwicklung der Verwaltung ist beim E-Government die Republik 2.0 das Ziel", so
Steßl, "die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf mehr elektronisches Service der Verwaltung."
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