Bozem (lpa) - Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 23.06. einstimmig beschlossen, sich entschieden gegen
den Entschluss der Brennercom AG, die Landesbeteiligung für erloschen zu erklären, zur Wehr zu setzen.
„Die Enteignung von öffentlichem Gut durch private Teilhaber ist durch nichts zu rechtfertigen“, betont Landeshauptmann
Arno Kompatscher.
Bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung stellte Landeshauptmann Kompatscher klar,
dass es im Sinne der Bürger sei, dass die Breitbandinfrastruktur in öffentlicher Hand bleibe. Das Breitband
sei ebenso von öffentlichem und strategischem Interesse, wie das öffentliche Straßennetz. "Es
ist undenkbar, dass eine so grundlegende Infrastruktur in private Hand gelangt", erklärte der Landeshauptmann.
Die Landesregierung hat sich in ihrer Sitzung eingehend mit der Thematik Brennercom befasst und wird das öffentliche
Interesse mit aller Vehemenz zu verteidigen wissen. So wurde einstimmig beschlossen, vor Gericht die Maßnahme
des Verwaltungsrates der Brennercom AG vom 19. Juni 2015 anzufechten. Mit der Vertretung und Verteidigung des Landes
im entsprechenden Verfahren wurden Rechtsanwalt Marcello Clarich, Professor für Verwaltungsrecht an der LUISS
in Rom, sowie die Anwaltschaft des Landes betraut.
Der Landeshauptmann wurde von der Landesregierung zudem ermächtigt, eine Syndikatsvereinbarung mit den anderen
öffentlichen Anteilseignern abzuschließen. Es sind dies SELFIN, die Stadtwerke Brixen und die Brennerautobahn
AG. "Diese Vereinbarung beinhaltet die Verpflichtung, künftige Schritte nur noch nach gemeinsamer Abstimmung
zu setzen. Auch ein allfälliger Verkauf von Aktien kann nur noch nach gemeinsamer Absprache erfolgen",
sagte der Landeshauptmann. Ein derartiger Vertrag sei im Zivilgesetzbuch vorgesehen und geregelt. "Wir hoffen,
dass wir diese Vereinbarung alsbald unterzeichnen können", so Kompatscher.
Das Land ist mit 42,354 Prozent an der Brennercom AG beteiligt. Die Südtiroler Landesregierung hatte am 23.
Dezember 2014 beschlossen, eine Reorganisation der Beteiligungen vorzunehmen. Dieser Beschluss wurde von der Athesia
Druck GmbH und der KM Invest GmbH, die Aktionäre der Brennercom AG sind, vor dem Verwaltungsgericht Bozen
mit dem am 4. Juni 2015 zugestellten Rekurs angefochten.
Am 19. Juni 2015 teilte der Präsident des Verwaltungsrates der Brennercom AG dem Land mittels E-Mail mit,
dass der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2015 das Erlöschen der Beteiligung des Landes - in
Höhe von derzeit 19.483 Stammaktien - kraft Gesetzes zur Kenntnis genommen und beschlossen hat, den Wert der
Beteiligung des Landes auf Grund der Schätzung von Baker Tilly Revisa AG vom Juni 2015 mit 764,27 Euro je
Aktie, und somit für die gesamte Beteiligung von 19.483 Stammaktien auf 14.890.000 Euro festzusetzen.
Für die Landesregierung ist eindeutig, dass dieser Beschluss die Rechte des Landes in dessen Eigenschaft als
Gesellschafter verletze. "Die Maßnahme wurde in offensichtlicher Verletzung der Bestimmungen, auf die
der Verwaltungsrat seine Entscheidung aufgebaut hat, ergriffen", unterstrich Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Es sei auch offensichtlich, dass die Beteiligung an der Brennercom AG für die institutionellen Zwecke des
Landes unbedingt notwendig ist, so dass keine Abtretungspflicht bestehe.
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