Vierter Bericht des Biopatent Monitoring Komitees liegt vor
Wien (pk) – "Life Science" oder Lebenswissenschaften sind ein integraler Bestandteil der Wirtschaft
geworden. Die moderne Biotechnologie, nehmen einen wichtigen Platz in den Schlüsseltechnologien schlechthin
ein. In Österreich handelt es sich bei der Biotechnologie um eine noch junge, aber erfolgreiche Branche, die
dem Land internationales Ansehen als Life Science Standort gesichert hat. Der Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie hat dem Nationalrat nun den vierten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees vorgelegt
( III-184 d.B.), der den Berichtszeitraum 2012-2014 umfasst. Das Biopatent Monitoring Komitee überprüft
die Auswirkungen der Biotechnologie-Richtlinie der EU. Nachdem es vorerst lediglich auf der Grundlage einer Entschließung
des Nationalrates tätig war, hat der Nationalrat das Komitee mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2010 auf eine
gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wurde dessen Zuständigkeit festgelegt, der Kreis der Mitglieder geregelt
sowie eine auch das Budget des Komitees verwaltende Geschäftsstelle eingerichtet.
Wachstumstrend bei Biotechnologie setzt sich fort
Seit dem letzten Bericht im Jahr 2013 hat eine weitere dynamische Entwicklung der Branche stattgefunden. Ende 2012
waren in Österreich 128 biotechnologische Unternehmen tätig (2011: 113), welche ca. 15.400 MitarbeiterInnen
beschäftigten (2011: 11.000), wovon 5.900 mit biotechnologischen Tätigkeiten im engeren Sinn befasst
waren (2011: 7.300). Ihr Umsatz betrug 2012 rund 4,1 Mrd. € (2010 ca. 3 Mrd. €). Gegenüber 2006 hat der Umsatz
sich damit um rund 60 % gesteigert.
Biotechnologie ist eine forschungsintensive Branche. Forschende und produzierende Unternehmen investierten 2012
132 Mio. € in Forschung und Entwicklung. Der Rückgang gegenüber 2010 (173 Mio. €) wird mit der Verschiebung
des Fokus des Branche von Forschung und Entwicklung auf Produktion und Wertschöpfung begründet.
Patente sind ein wesentlicher Faktor in der biotechnologischen Industrie. Nach OECD-Angaben liegt Österreich
bei Biotech-Patenten über dem europäischen Durchschnitt. Österreichs Anteil aller weltweit erteilten
Biotechnologie-Patente im Zeitraum 2010-2012 betrug 0,82 %, im Zeitraum 2007 bis 2009 waren es 0,8 % der Patente.
Der technologische Vorteil für Österreich daraus hat sich damit weiter gesteigert.
Aufgabe und Zusammensetzung des Biopatent Monitoring Komitees
Überprüfungsgegenstand des Komitees sind vom Österreichischen Patentamt erteilte bzw. registrierte
Patente und Gebrauchsmuster, weshalb das Österreichische Patentamt am Komitee personell nicht mehr teilnimmt.
Zu überprüfen sind die Auswirkungen der in Umsetzung der EU-Biotechnologie-Richtlinie erlassenen österreichischen
Rechtsvorschriften auf verschiedene Bereiche: Menschenrechte, Tiere, Pflanzen, ökologische Systeme, Konsumentenschutz,
Landwirtschaft und Interessen der Entwicklungsländer. In die Arbeit des Österreichischen Biopatent Monitoring
Komitees sind laut Gesetz neben den Vertretern der zuständigen bzw. mitberührten Bundesministerien auch
Vertreter der Sozialpartner, der Industriellenvereinigung, des Vereins für Konsumenteninformation, der Bioethikkommission
beim Bundeskanzleramt, des Umweltbundesamtes und ein legitimierter Vertreter des Ökobüros eingebunden.
Allerdings haben weder der Verein für Konsumenteninformation noch das Ökobüro an den Sitzungen und
Beratungen des Komitees teilgenommen.
Was die Menschenrechte betrifft, so haben Änderungen im Obsorge- und Sachwalterrecht das Schutzniveau von
nicht-einwilligungsfähigen Personen im Bereich der medizinischen Forschung weiter angehoben. 2013 wurde durch
den einheitlichen Rechtsrahmen für Arzneimitteltests an Menschen Das Schutzniveau weiter erhöht. Das
österreichische Patentgesetz trägt auch der Tatsache Rechnung, dass Veränderungen der genetischen
Identität der Keimbahn eines menschlichen Lebewesens und Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen von der
Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Österreich nimmt auch intensiv an den Diskussionen über den Schutz
der genetischen Ressourcen der Entwicklungsländer teil. Die Diskussionen betreffen vor allem die Konvention
über die biologische Vielfalt (CBD). Das Nagoya Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und
den fairen und gerechten Vorteilsausgleich (access and benefit-sharing, ABS) wurde mittlerweile von 50 Staaten
und der EU im Juli 2014 ratifiziert und ist bereits in Kraft getreten.
Überprüfung der nationalen Erteilungs- und Spruchpraxis
Seit dem Zweiten Bericht des Komitees sind keine weiteren, über die damalige Biotechnologie-Umsetzungsnovelle
2005 hinausgehenden gesetzlichen Umsetzungsschritte erfolgt, doch wurde das Komitee durch die Patentgesetznovelle
2009 auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die weiterführenden Vorschriften unterhalb der Gesetzesebene
wurden bereits im Zuge des ersten Berichtes vom Komitee analysiert und als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
befunden.
Die Tätigkeit des Komitees umfasst die Überprüfung der nationalen Erteilungs- und Spruchpraxis,
also der vom Österreichischen Patentamt selbst erteilten Patente. Im Beobachtungszeitraum 1. 1. 2012 bis 31.
Dezember 2014 wurden in Österreich 16 Patente mit biotechnologischem Bezug erteilt, vom Komitee überprüft
und als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend beurteilt.
Die Patente im Bereich der Medizin befassen sich mit entzündlichen Prozessen. Dazu gehören Behandlungsfortschritte
bei Influenza, Hepatitis C, Alzheimer und Gluten-Unverträglichkeit. Patentiert wurden auch biotechnologische
Verfahrenstechniken und Nachweisverfahren, etwa ein Verfahren zur Früherkennung von Feuerbrand, ein besseres
Nachweisverfahren für Verderbnis bei Lebensmitteln und eine Detektionsmethode für Chlamydien und Gonokokken.
Entwicklungen auf Europäischer Ebene
Laut Patentgesetz besteht nur eine Zuständigkeit des Komitees für die vom Österreichischen Patentamt,
nicht aber auch für die vom Europäischen Patentamt mit Wirksamkeit für Österreich erteilten
Patente. Dem Biopatent Monitoring Komitee ist es jedoch auch in seinem vierten Bericht wichtig, die Ergebnisse
seiner Arbeit in einen weiteren europäischen Kontext zu stellen. Der Bericht enthält daher einen Überblick
über die vom Europäischen Gerichtshof und von den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes
getroffenen Entscheidungen. Dieses Rechtspanorama verweist auch auf die wichtigsten anhängigen Fälle.
So befasste sich der Europäische Gerichtshof im Berichtszeitraum ausführlich mit Fragen der Stammzellenforschung.
Angesichts neuer technischer Entwicklungen in diesem Bereich galt es, die sehr breite Definition des Begriffs "menschlicher
Embryo" zu überprüfen. Die Erkenntnisse des EuGH dazu sind von den nationalen Gerichten umzusetzen.
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