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Doppelbesteuerungsabkommen mit Turkmenistan |
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erstellt am |
Wien (pk) - Ein Abkommen mit Turkmenistan soll die Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen vermeiden. Der Text entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen aus dem Jahr 1992. Das neue Abkommen tritt an die Stelle eines veralteten Abkommens mit der UdSSR, das bislang im Verkehr mit Turkmenistan weiter angewendet wurde. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu dieser Region erfordert den Abschluss eines zeitgemäßen Abkommens gemäß neuen OECD-Standards, erfährt der Leser in den Erläuterungen |
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Allgemeine Informationen: |
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Die Nachrichten-Rubrik "Österreich,
Europa und die Welt" |
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