Novelle der Sanierungsverordnung unterstützt Revitalisierung von Wohngebäuden, die
während des zweiten Weltkrieges errichtet wurden und über eine schlechte Bausubstanz verfügen.
Wien (rk) - Die geförderte Wohnhaussanierung leistet einen ganz entscheidenden Beitrag zur hohen Wohn-
und Lebensqualität in unserer Stadt. Über den erfolgreichen Weg der Sanften Stadterneuerung - eine der
zentralen Säulen der Wiener Wohnbaupolitik - werden jedes Jahr Gebäude mit tausenden Wohnungen revitalisiert.
Die BewohnerInnen profitieren von der Verbesserung der Wohnqualität bei gleichzeitig aber stabilen und erschwinglichen
Mieten. Gleichzeitig werden auch ganze Grätzel aufgewertet und noch lebenswerter gestaltet. Das trägt
auch maßgeblich zum heutigen Erscheinungsbild der Stadt bei. Die vielfältigen Maßnahmen, die von
der Stadt Wien gefördert werden, sind in der geltenden Sanierungsverordnung klar definiert. Über eine
Novelle dieser Verordnung werden diese Maßnahmen nun noch ausgeweitet, wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig,
am 02.07. im Rahmen eines Mediengesprächs informierte.
Stadtrat Ludwig hob die immense Bedeutung der geförderten Sanierung für die Stadt, aber vor allen für
die WienerInnen hervor: "Mehr als 750.000 Wienerinnen und Wiener leben bereits heute in Wohnhäusern,
die mit Fördermitteln der Stadt Wien revitalisiert worden sind. Wir stellen jährlich mehr als 200 Millionen
Euro aus Mitteln der Wiener Wohnbauförderung für Sanierung und Revitalisierung des Wohnhausbestandes
in Wien bereit. Derzeit befinden sich 247 Wohnhäuser mit mehr als 17.300 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet
in Sanierung. Die Stadt Wien fördert diese Projekte mit 380 Millionen, die Gesamtbaukosten betragen rund 650
Millionen Euro", so Ludwig. Zudem sind weitere 185 Wohnhäuser mit rund 13.600 Wohneinheiten derzeit in
Bauvorbereitung. Mit rund 285 Millionen Euro unterstützt die Stadt Wien auch diese Projekte, für die
mehr als 575 Millionen Euro an Gesamtbaukosten investiert werden.
Ausweitung des Förderangebots durch Novelle der Sanierungsverordnung
Wohnbaustadtrat Ludwig verwies auch auf die vielfältigen Förderungen und Förderanreize, die
seitens der Stadt Wien gewährt werden. Darüber hinaus werde nun durch eine Novellierung der geltenden
Sanierungsverordnung das Angebot noch einmal ausgeweitet. Zukünftig soll die Revitalisierung von besonders
erhaltenswerten Wohngebäuden, die während des zweiten Weltkrieges errichtet wurden und über eine
schlechte Bausubstanz verfügen, mit zusätzlichen Fördermitteln unterstützt werden. "Erhaltung
und Sanierung dieser Wohngebäude, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten - bedingt durch die gegebenen Rahmenbedingungen
zum Zeitpunkt ihrer Errichtung - eine außergewöhnliche Erschwernis darstellen, die bislang im Rahmen
der bestehenden Sanierungsverordnung keine entsprechende fördertechnische Absicherung erfahren hatten, sind
damit sichergestellt", erklärte Ludwig.
Zusätzliche Fördermittel von bis zu 700 Euro pro Quadratmeter
Konkret sind künftig nach Beschlussfassung und Inkrafttreten der Novelle über § 8 Absatz 5 der
Sanierungsverordnung 2008 folgende Rahmenbedingungen festgelegt:
- Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die während des zweiten
Weltkrieges errichtet wurden und über eine schlechte Bausubstanz verfügen, in denen Wohnungen der Ausstattungskategorie
C überwiegen und die durchschnittliche Größe der Wohnungen 60 Quadratmeter Wohnnutzfläche
nicht überschreiten,
- Außergewöhnliche Erschwernisse, insbesondere zur Abwendung von Gefahren
für die BewohnerInnen und Nachrüstung auf den ortsüblichen Gebäudestandard (z.B. statische
Maßnahmen, nachträgliche Brandschutzvorkehrungen, Schallschutz und Barrierefreiheit)
- Es wird gewährt: zusätzlich zum normalen Förderungsausmaß
(nach Abs. 1 bis Abs. 4) ein nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von bis zu 700 Euro je Quadratmeter Nutzfläche
aller Wohnungen und Geschäftsräume
Novelle tritt im Herbst in Kraft und unterstützt die Verbesserung von Wohnraum
"Durch dieses zusätzliche Förderangebot ermöglichen wir, dass in zukünftig in besonderen
und begründeten Fällen zusätzliche Mittel für die Sanierung von erhaltenswerten Wohngebäuden
- und damit für die Verbesserung und Aufwertung von bestehendem Wohnraum - in Anspruch genommen werden können",
wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig unterstrich.
Die Novelle zur Sanierungsverordnung wird voraussichtlich in der Sitzung der Wiener Landesregierung am 15. September
2015 beschlossen. Damit werden die neuen Förderungsbestimmungen noch im September 2015 in Kraft treten.
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