Arbeitsmarktöffnung würde zu steigender Arbeitslosigkeit führen
Wien (bmasl) - Das Sozialministerium veröffentlichte am 01.07. die WIFO Studie "Auswirkungen einer
Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für Asylsuchende in Österreich". Die Studie untersucht die
potentiellen Auswirkungen und die Vor- und Nachteile einer Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für AsylwerberInnen.
Sie beschäftigt sich außerdem mit der Qualifikation und dem Integrationserfolg der AsylwerberInnen und
den in Österreich bestehenden Regelungen. Die Studie selbst ging zum Zeitpunkt des Erstellens von 33.000 Anträgen
im Jahr 2015 aus und rechnet mit diesen niedrigen Antragszahlen mit einer einmaligen Erhöhung des Arbeitskräftepotentials
um bis zu 10.000 Personen zusätzlich. Kurzfristig würde sich die Arbeitslosigkeit um 0,23 Prozentpunkte
erhöhen. Das Innenministerium rechnet nunmehr bereits mit 70.000 Asylanträgen - also mehr als doppelt
so vielen Anträgen - im Jahr 2015. Die hohe Zahl der Anträge würde die Zahl der Arbeitslosigkeit
noch deutlicher erhöhen. "Vor diesem Hintergrund und den heute veröffentlichen hohen Arbeitslosenzahlen
im Land - 381.898 Menschen sind im Juni arbeitslos oder in Schulung gewesen - ist für mich eine Öffnung
des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nicht vertretbar", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer. "Wir
haben bereits jetzt 17.122 anerkannte Fluchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige in Arbeitslosigkeit,
unser Hauptaugenmerk ist es, diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren", sagte Hundstorfer, der darauf verwies,
dass für diese Personen die Mittel für Deutschkurse ab dem heutigen Tag noch einmal aufgestockt wurden.
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Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass eine Öffnung des Arbeitsmarktes zu 0,04 bis 0,08 Prozent niedrigeren
Löhnen der heimischen Arbeitskräfte und zu einer geringfügigen (0,04 Prozentpunkte) Verringerung
des Zugangs in Beschäftigung in einzelnen Branchen z.B. Landwirtschaft führt. Generell gilt, je kürzer
die Verfahrensdauer von Asylverfahren, desto geringer sind die Arbeitsmarktwirkungen einer Liberalisierung.
Ein Blick auf die Qualifikationsstruktur ergibt, dass AsylwerberInnen mehrheitlich (75 Prozent) Männer im
Alter zwischen 20 und 40 Jahren mit einem traditionell sehr hohen Anteil an mittleren Qualifikationen sind. Dieser
Anteil ist jedoch im Sinken begriffen und ist von Herkunftsland zu Herkunftsland sehr unterschiedlich. 33,47 Prozent
verfügen maximal über einen Pflichtschulabschluss, 56 Prozent über eine mittlere Ausbildung.
In Österreich ist ein eingeschränkter Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen nach drei Monaten möglich.
AsylwerberInnen können dann nach Erhalt einer Bewilligung entweder einer befristeten Saisonbeschäftigung
im Tourismus oder in der Landwirtschaft nachgehen. Jugendliche AsylwerberInnen bis 25 Jahre können eine Beschäftigungsbewilligung
für einen Lehrberuf mit nachgewiesenem Lehrlingsmangel erhalten. Laut Grundversorgungsgesetz können Hilfstätigkeiten
in den Betreuungseinrichtungen und Unterkünften (z.B. Küchenbetrieb, Reinigung, Instandhaltung) und kurzfristige
(maximal drei Wochen) oder anlassbezogene Hilfstätigkeiten mit gemeinnützigem Charakter bei Bund, Land
oder Gemeinde (z.B. Betreuung von Park- und Sportanlagen) ausgeübt werden. Solche gemeinnützige Tätigkeiten
gelten allerdings nicht als Arbeitsverhältnis.
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