Investive Maßnahmen zeigen Wirkung:
 Kärntens Bauwirtschaft legte erneut zu

 

erstellt am
02. 07. 15
11.00 MEZ

LHStv.in Schaunig: Knapp 170 Millionen Euro im Kärntner Bauwesen im ersten Quartal 2015 erwirtschaftet – Um 35,6 Prozent mehr als im Vorjahr – Mehr als Hälfte der Bauleistung aus öffentlichen Aufträgen
Klagenfurt (lpd) - Es war nicht nur der milde Winter, der der Kärntner Bauwirtschaft ein äußerst erfolgreiches erstes Quartal bescherte – das zeigen die österreichischen Vergleichszahlen. Während es österreichweit von Jänner bis März einen Rückgang des Produktionswerts um 5,6 Prozent gab, verzeichnet das Kärntner Bauwesen einen Anstieg von 35,6 Prozent auf 168,4 Millionen Euro. „Die öffentlichen Aufträge machten mit 101,1 Millionen Euro rund 60 Prozent des gesamten Produktionswertes aus“, betont Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 02.07. Dies zeige, dass der Spagat zwischen striktem Sparkurs und wichtigen investiven Maßnahmen gelungen sei. „Damit konnten wir die ungünstige Entwicklung am Arbeitsmarkt zumindest punktuell abfedern“, so Schaunig. Kein anderes Bundesland verzeichnete im ersten Quartal auch nur annähernd gleich hohe Zuwachsraten. Lediglich in Niederösterreich (plus 1,8 Prozent) und in der Steiermark (plus 0,8 Prozent) gab es geringe Steigerungen, überall sonst Rückgänge.

Die monatelangen Verzögerungen bei der Gewährung von Kreditmitteln für das Land Kärnten durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur dürften die Bauleistung im zweiten Quartal etwas gedämpft haben. Einen Hinweis darauf geben die Auftragsbestände: Zum Stichtag 31. März konnte die Kärntner Bauwirtschaft Auftragsbestände im Gegenwert von 751,8 Millionen Euro vorweisen, was einem Rückgang von 4,1 Prozent zum Vergleichswert des Vorjahres entspricht. „Nach Vorliegen der Finanzierungszusage des Bundes Ende Mai wurde der Auszahlungsstopp im Bereich der investiven Maßnahmen aber sofort aufgehoben“, erinnert Schaunig. Förderungen für 192 Wohneinheiten im mehrgeschossigen gemeinnützigen Wohnbau mit einem Investitionsvolumen von 30 Millionen Euro wurden bereits beschlossen.

Weiters wurden die Richtlinien des Wohnbauförderungsgesetzes sowie Landeswohn- und Siedlungsfonds vom „Billigstbieterprinzip“ zum „Bestbieterprinzip“ umgestellt. „Damit erhält die heimische Bauwirtschaft künftig einen noch besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen“, sagt Schaunig.

 

 

 

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