BMF: Entscheidender Schritt zu endgültigem
 Verkauf des Balkannetzwerks gesetzt

 

erstellt am
01. 07. 15
11.00 MEZ

Pre-Closing mit US-Fonds Advent International erfolgreich abgeschlossen – weiterer wichtiger Schritt zum Abbau der Hypo Alpe Adria
Wien (bmf) - Nach dem Signing im vergangenen Dezember für den Verkauf des Südosteuropa-Netzwerks der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bank International, nunmehr HETA Asset Resolution AG, erfolgte in der Nacht auf den 01.07. mit dem Pre-Closing ein wesentlicher Schritt. Damit ist die vertragliche Festlegung der entscheidenden wirtschaftlichen Eckpunkte innerhalb der Frist abgeschlossen. Mit dem US-Fonds Advent International und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) konnte eine erfolgreiche Einigung erzielt werden. Ausständig ist nun im Wesentlichen noch eine Zustimmung zur beantragten Konzessionserweiterung durch die Europäische Zentralbank. Europäische Kommission und Aufsichtsbehörden haben den Deal bereits genehmigt.

Der Verkauf des SEE Netzwerks bildet einen wesentlichen Bestandteil beim Abbau der Hypo Alpe Adria und setzt die Vorgabe der EU-Kommission aus der Beihilfengenehmigung vom 30.9.2013 um, wonach das Balkannetzwerk bis spätestens 31.12.2015 verkauft werden muss. Ein Scheitern hätte die zwingende Abwicklung des Netzwerks zur Folge gehabt. Aufgrund der nun erfolgten Re-Privatisierung kann die Osteuropabank ihr Geschäft weiterführen und bleibt somit als wichtiger Faktor für die Stabilität des Finanzsystems in den jeweiligen Ländern erhalten.

Es ist unter sehr schwierigen Bedingungen gelungen, den nächsten Schritt im Abbauprozess der ehemaligen Hypo Alpe Adria zu setzen und das für das 2. Quartal 2015 angekündigte Closing termingerecht zu erzielen.

Der Verkaufsvertrag sieht einen Kaufpreis mit einer Untergrenze von 50 Millionen Euro vor, der Basiskaufpreis liegt bei 200 Millionen Euro. Die Refinanzierungslinien der HETA für das SEE Netzwerk von 2,1 Milliarden Euro bleiben erhalten und werden über die nächsten Jahre zurückgeführt. Vom ursprünglichen Angebot konnten die Haftungsobergrenzen von über 2 Milliarden Euro auf 1,7 Milliarden Euro reduziert werden. Weiters beinhaltet der Vertrag eine Ausschüttungsbeschränkung. Sollte der neue Eigentümer Beteiligungen gewinnbringend verkaufen, werde der Bund davon mitprofitieren.

 

 

 

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