Pre-Closing mit US-Fonds Advent International erfolgreich abgeschlossen – weiterer wichtiger
Schritt zum Abbau der Hypo Alpe Adria
Wien (bmf) - Nach dem Signing im vergangenen Dezember für den Verkauf des Südosteuropa-Netzwerks
der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bank International, nunmehr HETA Asset Resolution AG, erfolgte in der Nacht auf
den 01.07. mit dem Pre-Closing ein wesentlicher Schritt. Damit ist die vertragliche Festlegung der entscheidenden
wirtschaftlichen Eckpunkte innerhalb der Frist abgeschlossen. Mit dem US-Fonds Advent International und der Europäischen
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) konnte eine erfolgreiche Einigung erzielt werden. Ausständig
ist nun im Wesentlichen noch eine Zustimmung zur beantragten Konzessionserweiterung durch die Europäische
Zentralbank. Europäische Kommission und Aufsichtsbehörden haben den Deal bereits genehmigt.
Der Verkauf des SEE Netzwerks bildet einen wesentlichen Bestandteil beim Abbau der Hypo Alpe Adria und setzt die
Vorgabe der EU-Kommission aus der Beihilfengenehmigung vom 30.9.2013 um, wonach das Balkannetzwerk bis spätestens
31.12.2015 verkauft werden muss. Ein Scheitern hätte die zwingende Abwicklung des Netzwerks zur Folge gehabt.
Aufgrund der nun erfolgten Re-Privatisierung kann die Osteuropabank ihr Geschäft weiterführen und bleibt
somit als wichtiger Faktor für die Stabilität des Finanzsystems in den jeweiligen Ländern erhalten.
Es ist unter sehr schwierigen Bedingungen gelungen, den nächsten Schritt im Abbauprozess der ehemaligen Hypo
Alpe Adria zu setzen und das für das 2. Quartal 2015 angekündigte Closing termingerecht zu erzielen.
Der Verkaufsvertrag sieht einen Kaufpreis mit einer Untergrenze von 50 Millionen Euro vor, der Basiskaufpreis liegt
bei 200 Millionen Euro. Die Refinanzierungslinien der HETA für das SEE Netzwerk von 2,1 Milliarden Euro bleiben
erhalten und werden über die nächsten Jahre zurückgeführt. Vom ursprünglichen Angebot
konnten die Haftungsobergrenzen von über 2 Milliarden Euro auf 1,7 Milliarden Euro reduziert werden. Weiters
beinhaltet der Vertrag eine Ausschüttungsbeschränkung. Sollte der neue Eigentümer Beteiligungen
gewinnbringend verkaufen, werde der Bund davon mitprofitieren.
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