Mehrheit im Außenpolitischen Ausschuss stimmt für Annäherung der drei Länder
an die Europäische Union
Wien (pk) – Die Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine, Moldawien und Georgien
wurden am 30.06.im Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrats genehmigt. Das bedeutet ein Ja für die
Bemühungen der EU, die Beziehungen zu den osteuropäischen Ländern weiter zu verstärken und
die politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit auszubauen. Mehrheitlich ausgesprochen hat sich der
Ausschuss außerdem für zwei bilaterale Abkommen. Österreich und Bulgarien werden demnach in Zukunft
ihre Kooperation im Bildungs- und Kulturbereich verstärken und das österreichische Bundesheer wird schon
bald im Dschungel Französisch-Guyanas trainieren.
EU will Beziehungen zur Ukraine, Moldawien und Georgien intensivieren
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den osteuropäischen Ländern waren bisher auf
Grundlage von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1998 geregelt. Diese sollen nun verstärkt
werden. Drei Assoziierungsabkommen ( 579, 580, 581 d.B.) eröffnen in diesem Sinne eine Perspektive für
den Ausbau der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, auch im Hinblick auf eine geplante Freihandelszone, und enthält
darüber hinaus auch verbindliche Bestimmungen zur schrittweisen Angleichung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften
an die europäischen Standards. Im Fokus hat das Abkommen vor allem handelsbezogene Bereiche wie Gesundheits-
und Pflanzenschutznormen, Rechte an geistigem Eigentum oder öffentliche Auftragsvergabe. Die Vertragsparteien
gehen dabei von dem Ziel aus, ihre Beziehungen auf Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit
und Achtung der Menschenrechte weiterzuentwickeln.
Mit Vorbehalt gegenüber dem Abkommen zwischen der EU und der Ukraine äußerte sich Tanja Windbüchler-Souschill
von den Grünen. Vor allem seien die Sicherheits- und militärischen Ziele im Abkommen zu diskutieren,
Österreich sollte da aus ihrer Sicht genau hinsehen. Ein entsprechender Vertagungsantrag der Oppositionspartei
wurde im Ausschuss abgelehnt.
Abkommen mit Bulgarien über Bildungs- und Kulturzusammenarbeit
Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Österreich und Bulgarien im Bildungsbereich sowie auf dem Gebiet von
Kunst und Kultur wird erweitert. Auch dafür sprach sich der Außenpolitische Ausschuss mehrheitlich aus.
Ein von der Regierung vorgelegtes Abkommen ( 698 d.B.) betrifft vor allem den Austausch von ExpertInnen im Bildungsbereich,
Aktivitäten und Initiativen bei der Ausbildung von LehrerInnen, Fortbildungsmaßnahmen bei Deutsch als
Fremdsprache, einen verstärkten Erfahrungsaustausch von KünstlerInnen sowie die Zusammenarbeit bei Denkmalschutz
und Museen.
Bundesheer trainiert im Dschungel Französisch-Guyanas
Ein weiteres bilaterales Abkommen, das der Außenpolitische Ausschuss für gut befand, ermöglicht
es dem österreichischen Bundesheer künftig, Ausbildungen und Übungen in Französisch-Guyana,
also im nordöstlichen Dschungel Südamerikas, abzuhalten ( 507 d.B.). Die Teilnahme des Bundesheers an
Einsätzen im Rahmen des internationalen Krisenmanagements der Vereinten Nationen und der Europäischen
Union mache es nämlich notwendig, die Soldatinnen und Soldaten speziell auch auf die klimatischen Gegebenheiten
des Dschungels vorzubereiten, ist in der Regierungsvorlage zu lesen. Eine Argumentation, der sich die Grünen
und die FPÖ nicht anschließen können. Für die Oppositionsparteien liegen die Kernaufgaben
des Bundesheeres nämlich nicht darin, "dschungeltauglich" zu sein.
Selbstbestimmungsrecht Südtirols soll unterstützt und weiterentwickelt werden
Der Außenpolitische Ausschuss legte zudem ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols
ab. Auf Basis einer Forderung der Freiheitlichen ( 820/A(E))sprach er sich mehrheitlich für einen von SPÖ,
ÖVP und NEOS im Ausschuss eingebrachten Entschließungsantrag und damit gleichzeitig für die Aufforderung
an Außenminister Sebastian Kurz aus, seine Politik zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Autonomie
Südtirols im Sinne der im Pariser Vertrag von 1946 verankerten Schutzfunktion für Südtirol und der
Grundprinzipien des Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche
und politische Rechte auszurichten. Wegen seiner Begründung bemängelt wurde der Antrag von der FPÖ.
Kurz soll gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran aktiv werden
Mehrheitlich wurde ein weiterer S-V-Ausschussantrag, diesmal ausgehend von einem Vorstoß der Grünen,
in dem sie die Regierung auffordern, gegenüber dem Iran im Sinne der Menschenrechte aktiv zu werden ( 1218/A(E)),
angenommen. Konkret soll sich der Außenminister demnach mit Nachdruck für einen erfolgreichen Abschluss
der Verhandlungen über die Beschränkung des iranischen Atomprogramms einsetzen, bilateral, europäisch
und international die Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte sowie der Meinungsfreiheit im Iran einfordern
sowie die iranische Regierung auffordern, die Einreise des UNO-Sonderbeauftragten zur Lage der Menschenrechte im
Iran zuzulassen.
NEOS für Kohärenz in der Entwicklungszusammenarbeit und eine Aufstockung der humanitären Hilfe
an die Ukraine
Dem EZA-Unterausschuss wurden zudem zwei Anträge der NEOS zugewiesen. In einem fordert die Oppositionspartei
Politikkohärenz in der Entwicklungspolitik. Dem Außenpolitischen Sprecher der NEOS, Christoph Vavrik,
geht es dabei vor allem darum, Entscheidungen in allen Politikbereichen entwicklungskonform zu gestalten. Unter
die "Entwicklungslupe" will er insbesondere jene Entscheidungen nehmen, die nicht schon einen EZA-Stempel
haben, da diese seinen Befürchtungen zufolge am ehesten entwicklungshemmende Auswirkungen haben könnten
( 1069/A(E)). Handlungsbedarf gibt es den NEOS zufolge außerdem rund um die humanitäre Situation in
der Ostukraine. Die von der Bundesregierung beschlossenen Mittel seien angesichts von einer Million Vertriebener
und fünf Millionen Menschen, die auf humanitäre Unterstützung angewiesen sind, unzureichend ( 1010/A(E)),
kritisiert Christoph Vavrik und fordert eine Aufstockung auf 2 Mio. €.
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