Über verfassungsrechtliche Grundlagen und Details wird bis zum Plenum weiterverhandelt
Wien (pk) Über die Steuerreform wird seit Monaten öffentlich diskutiert. Am 30.06. geschah dies
im Finanzausschuss erstmals auf der Grundlage von Regierungsentwürfen und mit dem Ziel konkreter Beschlüsse
des Nationalrates. Auf dem Verhandlungstisch lagen der Entwurf für ein Steuerreformgesetz 2015/2016 ( 684
d.B. ) mit einem Umfang von 5 Mrd. . Neue Lohnsteuertarife und stufen sowie eine höhere "Negativsteuer"
sollen ArbeitnehmerInnen, PensionistInnen und NiedrigverdienerInnen sowie Familien mit einem verdoppelten Kinderfreibetrag
entlasten. Für die Wirtschaft wird die Forschungsprämie auf 12% erhöht. Die "Selbstfinanzierung"
der Steuerreform durch Konjunktureffekte infolge der gestärkten Kaufkraft schätzt die Regierung auf 850
Mio. . Gegenfinanzierungen sollen die Budgetneutralität sichern: 1,9 Mrd. soll der verschärfte Kampf
gegen Steuer- und Abgabenbetrug mit Registrierkassen- und Belegpflicht und Lockerung des Bankgeheimnisses in Finanzverfahren
bringen. 1,1 Mrd. will Finanzminister Hans Jörg Schelling in Verwaltung und bei Förderungen einsparen.
Dazu kommen eine Anhebung begünstigter Mehrwertsteuersätze, höhere Steuern für privat genutzte
Dienstwagen, ein Ende für Absetzmöglichkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum und weniger Abschreibungen
bei Gewerbeimmobilien. 350 Mio. sollen durch höhere vermögensbezogene Steuern hereinkommen.
Verhandlungen mit den Grünen gehen bis zum Plenum weiter
Zwei dieser Gegenfinanzierungsmaßnahmen erfordern im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit und damit oppositionelle
Unterstützung der Regierungsparteien. Die Grünen signalisierten grundsätzlich Zustimmung zu beiden
Gesetzen: Zu einem Endbesteuerungsgesetz ( 683 d.B.), das die verfassungsrechtliche Grundlage zur unterschiedlichen
Besteuerung von Kapitalerträgen schafft - der besondere Steuersatz von 25% soll künftig nur mehr für
Sparbücher gelten; andere Kapitalerträge, etwa von Wertpapieren, sollen ab 2016 mit 27,5% besteuert werden.
An dieser Stelle müsse aber noch bis zum Plenum der kommenden Woche weiterverhandelt werden. Mit Zweidrittelmehrheit
wird der Nationalrat auch die Einschränkung des Bankgeheimnisses in Finanzverfahren beschließen. Der
diesbezüglichen Änderung des Bankwesengesetzes und den Entwürfen für ein Kontenregister- und
Konteneinschaugesetz sowie einem Kapitalzu- und -abfluss-Meldegesetz samt EU-Anpassungen beim internationalen Informationsaustausch
( 685 d.B. ) stimmten neben SPÖ und ÖVP die Grünen auch schon im Ausschuss zu, weil ÖVP-SPÖ-Abänderungsanträge
die Konteneinschau in Abgabenverfahren nur auf richterliche Anordnung hin zulässt und den Rechts- und Datenschutz
bei der Einschränkung des Bankgeheimnisses stärkt. Den Text für das Steuerreformgesetz 2015/2016
selbst leitete der Finanzausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit an das Plenum weiter. Dem Abänderungsantrag
stimmten auch die Grünen zu. Ein Entschließungsanträge der Grünen zur Wiedereinführung
der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde vertagt, einer für "Ökologische Umsteuerung" abgelehnt.
Von der Opposition kam Kritik an der von der Regierung vorgeschlagenen Steuerreform und konkrete Gegenvorschläge:
Die FPÖ unterbreitete ihre weitergehenden Vorschläge für eine Lohnsteuerreform zur Stärkung
der Kaufkraft durch mehr Einkommen für die Menschen und eine Entlastung des Mittelstandes durch Anwendung
des Lohnsteuersatzes von 50% erst ab einem Einkommen von 80.000 ( 69/A(E) ) und unternahm einen weiteren Anlauf
zur ersatzlosen Streichung der Sektsteuer ( 438/A(E) ). Der erste Antrag gilt als miterledigt, der zweite wurde
auf Vorschlag von Hermann Schultes (V) mit der Begründung vertagt, in Sachen Sektsteuer stehe ein Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofes bevor, das abzuwarten sei.
Steuerreformpläne der Regierung werden sehr unterschiedlich bewertet
In der Debatte kritisierte Hubert Fuchs (F) die Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf 27,5% als schädlich
für die so dringende Eigenkapitalbildung in der Wirtschaft und bezeichnete den Entfall der steuerfreien Rückzahlung
von Eigenkapital wörtlich als "Wahnsinn". Von der Erhöhung der Forschungsprämie würden
kleine Unternehmen nicht profitieren können, warnte Fuchs. Der Redner lehnte auch die rückwirkende Umqualifizierung
von Werkverträgen ab. Entschieden wandte sich Fuchs dagegen, den hohen administrativen Aufwand, den die steuerliche
Absetzbarkeit von Spenden nach sich zieht, gemeinnützigen Organisation "umzuhängen". Die FPÖ
will keine gläsernen Steuerzahler. Zu fragen sei laut Fuchs auch, warum der Inflationsabschlag abgeschafft
werde.
Bruno Rossmann (G) erinnerte an das jahrelange Eintreten der Grünen für eine Lockerung des Bankgeheimnisses
und zeigte sich froh über die Änderungen beim Rechts- und Datenschutz, wobei er auf das Vieraugenprinzip,
eine ausreichende Begründung und schriftliche Ausfertigung sowie auf Rechtsmittel auf allen Ebenen von Finanzverfahren
hinwies all dies mache es seiner Fraktion möglich, der Änderung des Bankwesengesetzes zuzustimmen.
Bei der Meldepflicht von Kapitalabflüssen seien allerdings noch Präzisierungen bis zur Plenardebatte
vorzunehmen. "Das Finale der Verhandlungen über das Endbesteuerungsgesetz und das Kapitalabfluss-Meldegesetz
kommt bei der Zweiten Lesung", sagte Rossmann und fügte hinzu: "Wir wollen den Steuerhinterziehern
auf die Schliche kommen".
Tarifanpassung, keine Strukturreform
Die Steuerreform selbst qualifizierte Rossamnn als eine Steuertarifanpassung, bei der sehr viel Geld in die Hand,
aber zu wenig Rücksicht darauf genommen werde, dass Vermögen in Österreich sehr ungleich verteilt
seien. Vermögen sollten daher einen wesentlich höheren Beitrag zur Finanzierung einer stärkeren
Entlastung des Faktors Arbeit leisten. Dies wäre auch ökonomisch sinnvoll, weil Erbschafts- und Schenkungssteuern,
wie sie die Grünen vorschlagen, die am wenigsten wachstumsschädliche Steuern seien. Als falsch bezeichnete
Rossmann die von der Regierung dargestellte Wirkungsfolgenabschätzung der Steuerreform hinsichtlich ihrer
Verteilungseffekte auf Männer und Frauen; Rossmann zitierte an dieser Stelle die Analysen des Parlamentarischen
Budgetdienstes. Die Entlastung komme großteils den Männern zugute, sagte Rossmann. Makroökonomisch
würde der Steuerstrukturreformvorschlag der Grünen viel größere Effekt auslösen als der
Vorschlag der Regierung, der nur ein zusätzliches BIP-Wachstum von 0,4 % und 8100 neue Jobs erwarten lasse.
Robert Lugar (T) erhob den Vorwurf, all jene Betriebe, die bisher ohne Registrierkasse gearbeitet haben, würden
unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung gestellt. Die Regierung sei offenbar nicht bereit, zwischen Menschen
zu unterscheiden, die Steuern hinterziehen, um überleben zu können, und solchen, die ihre zweite Jacht
mit Schwarzgeld finanzierten. Lugar befürchtete, viele Wirte im ländlichen Raum müssten ihre Gasthäuser
zusperren. Die Entlastung der BürgerInnen, die Lugar einräumte, komme zur falschen Zeit, weil sie die
Schulden erhöhen würde, die von den BürgerInnen selbst zurückgezahlt werden müssten. Die
Grünen hätten bei ihren Verhandlungen mit der Regierung Fortschritte beim Rechtsschutz erzielt, man dürfe
nicht vergessen, dass die Konteneinschau spätestens dann für viele BürgerInnen problematisch werde,
wenn das Pensionssystem zusammenbreche und all jene in die Pflicht genommen werden, die sich ein Vermögen
erspart haben.
Faktor Arbeit wird entlastet
Es sei höchste Zeit, den Faktor Arbeit zu entlasten, sagte Gabriele Tamandl (V) und begrüßte darüber
hinaus die Entlastungen für Familien durch Verdoppelung des Freibetrags und eine automatische Arbeitnehmerveranlagung
sowie die Entlastung kleiner Einkommen und Pensionen. Die Behauptung, Wirte müsste schwarz arbeiten, um zu
überleben, wies Tamandl ebenso zurück wie die Kritik der Spendenorganisationen am automatischen Informationsaustausch,
der unverzichtbar sei für die automatische Arbeitnehmerveranlagung.
Als einen Wermutstropfen bezeichnete Tamandl die Erhöhung der Grunderwerbssteuer und lehnte im Zusammenhang
damit jede Substanzbesteuerung, wie sie die Grünen fordern, ab. Für die ÖVP nahm Tamandl in Anspruch,
die Begutachtung des ursprünglichen Entwurfs genützt zu haben, um eine automatische Konteneinschau bei
Veranlagungen auszuschließen.
Ein erster Schritt für mehr Steuergerechtigkeit
Kai Jan Krainer (S) begrüßte die Steuerreform und insbesondere die Lockerung des Bankgeheimnisses
dort, wo es zur Steuerhinterziehung missbraucht werden könne. "Wir senken Steuern auf Arbeit und schauen
darauf, dass das Kapital einen gerechten Beitrag zur Finanzierung der Steuerreform leistet". Das ist ein erster
Schritt in die richtige Richtung. "Über manche Details bei der Einführung einer Belegerteilungspflicht"
hielt es Krainer und sein Fraktionskollege Christoph Matznetter mit Zustimmung von ÖVP-RednerInnen für
notwendig, bis zur Plenardebatte Lösungen zu finden.
Die SPÖ stehe für künftige Steuerstrukturänderungen und Modernisierungen des Steuersystems
zur Verfügung, sagte Krainer, umso mehr deswegen, da das Kapital nach wie vor einen vergleichsweise geringen
Beitrag zur Finanzierung des Staates leiste.
Auch Hermann Schultes (V) plädierte für Erleichterungen für Bauern in benachteiligten Regionen,
nachdem die neuen Einheitswerte zur Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge geführt haben. Beim
Thema Grunderwerbssteuer trat er nachdrücklich dafür, bis zum Beschluss im Nationalratsplenum Lösungen
zu finden, dasselbe gelte auch für die Entlastung kleiner Unternehmen.
August Wöginger (V) widersprach Hubert Fuchs und hielt es für unverständlich, wie man sich in der
Debatte über ein 5 Mrd. -Steuerentlastungspaket auf die Einführung der Registrierkassenpflicht konzentrieren
könne, mit der der europäische Standard in Österreich umgesetzt werde. Wöginger betonte die
positiven Effekte für BezieherInnen mittlerer und kleinerer Einkommen und belegte diese mit Fallbeispielen.
Dazu kommen positive wirtschaftliche Wirkungen, die Stärkung des Konsums und die Ankurbelung der Konjunktur.
Die Steuerreform bringe die größte Entlastung seit 13 Jahren, sie nütze kleinen und mittleren Unternehmen
und halte den Steuer- und Sozialbetrug hintan. Bis zum Plenum sollte man aber noch eine Lösung für die
innerfamiliäre Wohnungsweitergabe finden. Stark steigende Grundstückspreise würden dazu führen,
dass Erben mit kleinen Einkommen eine Grunderwerbssteuer von 25.000 zahlen müssten.
Laut Christoph Matznetter (S) komme die Steuerreform zur richtigen Zeit und setze ein wichtiges konjunkturpolitisches
Signal. Effiziente Kontrolle bedeute keinen Generalverdacht. Die Steuerreform erhöhe keineswegs die Schulden,
weil sie die Konjunktur stärke und aufkommensneutral gegenfinanziert sei. Steuerhinterziehung sei abzulehnen,
weil sie ein Instrument unlauteren Wettbewerbs gegenüber redlichen Konkurrenten in der Wirtschaft darstelle,
führte Matznetter aus.
Rainer Hable (N) kritisierte die verspätete Vorlage der Abänderungsanträge und verlangte Auskunft
über die geänderten Vorschriften bei den neuen Bestimmungen für den Rechtsschutz bei Kontenöffnungen,
während Elmar Podgorschek (F) Maßnahmen gegen die kalte Progression einmahnte.
Ruperta Lichtenecker (G) erinnerte an die Forderung ihrer Partei, die indirekte Forschungsförderung, die um
20% erhöht werde, zu evaluieren.
Über weitere Vorteile für Kleinunternehmen wird weiterverhandelt
Werner Groiß (V) listete die Vorteile, die die Steuerreform für Kleinunternehmen bringe, auf und
nannte insbesondere den unbeschränkten Verlustausgleich, die Klarstellung für Mitarbeiterrabatte und
die Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer sowie die neue Definition der groben Fahrlässigkeit im Finanzstrafrecht.
Praktikablere Lösungen in einigen Bereichen sollten aber noch bis zum Plenum gefunden werden, sagte Groiß.
Schelling: Steuerreform bringt Wachstumsimpuls
Finanzminister Hans Jörg Schelling erklärte Hubert Fuchs, er werde bei der Einführung der Registrierkassenpflicht
per Verordnung klarstellen, dass es sich um ein offenes System handeln werde, keineswegs werde nur ein System zugelassen,
wie Fuchs dies befürchtete. Beim Thema Einlagenrückzahlung kündigte der Finanzminister bis zum Plenum
eine Lösung an. Die Erhöhung der Forschungsprämie sei wichtig und richtig, davon habe er sich bei
zahlreichen Betriebsbesuchen selbst überzeugen können. Die vorgesehenen Neuerungen bei der Absetzbarkeit
von Spenden seien notwendig, um einen vollautomatischen Jahresausgleich herbeiführen zu können. Die Einführung
der Registrierkassenpflicht habe nichts mit einem Generalverdacht zu tun, es gehe vielmehr darum, in Österreich
eine Lösung umzusetzen, die internationalen Standards entspreche. Generell werde die Steuerreform einen beachtlichen
Wachstumsimpuls bringen, was an ihrem hohen Selbstfinanzierungsgrad von 17 % abzulesen sei.
Dann erläuterte der Finanzminister das vorgesehene mehrstufige Rechtsschutzsystem und erklärte die Aufgabe
des Rechtsschutzbeauftragten, auf richtiges Verhalten der Behörden zu achten. Dies gelte auch unter der neuen
Voraussetzung, dass ein Richter darüber entscheiden werde, ob eine Konteneinschau zulässig sei. "Wir
wollen ein rasches und praktikables Verfahren mit hohem Rechtsschutz", sagte der Minister und unterstrich
sein Eintreten für der Kampf gegen die Schattenwirtschaft.
Die vorliegende Reform bezeichnete Schelling als eine Tarifreform. Über eine Steuerstrukturreform samt Ökologisierung
des Systemen sei in einem weiteren Schritt zu reden. Offen sei er auch für gute Lösungen bei der Belegerteilungspflicht
im Zusammenhang mit Automaten, sagte Schelling.
Beim Thema Grunderwerbssteuer wies Schelling auf Neuerungen hin, die Vorteile für die SteuerzahlerInnen bringen.
Ein Wachstumsimpuls von 0,4 % sei in der gegenwärtigen Konjunkturphase als nicht gering einzuschätzen,
sagte Schelling, der aber einräumte, dass es ihm lieber gewesen wäre, eine höhere Investitionsförderung
vorzusehen, weil davon eine nachhaltigere Wirkung auf das Wachstum zu erwarten sei als von einer Stärkung
des Konsums.
Hubert Fuchs (F) zeigte sich unbefriedigt von den Ausführungen des Ministers zum Thema Rechtsschutz bei Kontenöffnungen
und bezweifelte, dass der vorgesehene Rechtsschutz inhaltlich ausreichend sei.
Rainer Hable (N) sah keinerlei Entlastung der BügerInnen durch die vorgeschlagene Steuerreform, weil die Steuerquote
insgesamt nicht sinke und die vorgesehenen Entlastungen durch Belastungen kompensiert würden. Daher könne
diese Reform die Wirtschaft nicht ankurbeln und erlaube den Unternehmen nicht, neue Jobs zu schaffen.
Grüne: Arbeit, Wirtschaft und Umwelt entlasten, Kapital besteuern
Die Grünen schlagen angesichts der zunehmenden Konzentration von Kapital in wenigen Händen bei zugleich
abnehmenden Reallöhnen eine Steuerstrukturreform zur stärkeren Entlastung des Faktors Arbeit vor. Die
reichsten 10% der privaten Haushalte sollen mit einer neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit progressivem Tarif
und eine Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild einen substantielleren Beitrag zur Gegenfinanzierung
einer wesentlich ambitionierteren Lohnsteuersenkung und Konjunkturstütze leisten, schlägt Bruno Rossmann
(G) der Regierung mit einem Abänderungsantrag vor ( 1223/A(E) ). Angesichts der aktuellen Schieflage sei für
ihn eine Steuerstrukturreform erforderlich, so Rossmann und forderte ein leistungsgerechtes Steuersystem.
Seitens der SPÖ hegte Christoph Matznetter Sympathie für die Forderung der Grünen und stellte einen
Antrag auf Vertagung, der mehrheitlich angenommen wurde. Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) wandte sich gegen jede
Substanzbesteuerung und konnte die Forderung nach Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer
nicht nachvollziehen. Tamandl ist jedoch bereit, mit der SPÖ weiterführende Gespräche zu führen.
Hubert Fuchs (F) stellte fest, dass durch die Erhöhung der vermögensbezogenen Steuern bereits eine verdeckte
Erbschaftssteuer eingeführt wurde, demnach sei der Antrag für ihn bereits erfüllt.
Zudem drängen die Grünen unter dem Titel "Ökologisches Umsteuern" auf eine Ökosteuerreform
in zwei Etappen ( 1226/A(E) ), die zugleich Antworten auf den Klimawandel und die hohe Arbeitslosigkeit gibt. 4
Mrd. sollen aufkommensneutral umgesteuert, das Verhalten der privaten Haushalte geändert, die Wirtschaft
angekurbelt, die Energiewende beschleunigt, die Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen
und private Haushalte gesenkt werden. Konkret wollen die AntragstellerInnen Schadstoffe und Verbrauch (fossiler)
Energieträger höher besteuern und die Schonung von Ressourcen belohnen: Gleicher Steuersatz für
Diesel und Benzin, generelle Lkw-Maut, Zuschlag auf die Flugabgabe, Aufhebung der Nova-Befreiung für Fiskal-Lkw,
Einführung einer Energieabgabe auf Elektrizität von 1 Cent/kWh (samt Rückvergütung für
energieintensive Unternehmen) und eine CO2-Steuer auf fossile Energieträger (Erdgas, Kohle, Mineralölprodukte)
ohne Emissionshandel. Doppelbelastungen der Stahlindustrie wollen die Grünen mit Ausnahmen für Anlagen,
die dem Emissionshandelsregime unterliegen, vermeiden.
Ruperta Lichtenecker (G) zeigte sich überzeugt, dass dieses Modell Anreize zur Reduktion von Emissionen setzen
könnte. Unternehmen hätten Wettbewerbsvorteile, zudem sei es dringend notwendig, die Lohnnebenkosten
zu senken. Angesichts der weiterhin steigenden Arbeitslosenzahlen sei eine Ökologisierung des Steuersystems
erforderlich, stellte Bruno Rossmann (G) fest, die Debatte darüber werde in anderen Ländern geführt,
Österreich ignoriere dies jedoch. Gabriele Tamandl (V) bezeichnet die Forderung der Grünen angesichts
der heute diskutierten Steuerreform als "verlorene Liebesmüh", denn dafür sei eine neue Steuerreform
notwendig. Seitens der NEOS brachte Rainer Hable seine Sympathie für das Anliegen der Grünen zum Ausdruck,
denn Nachhaltigkeit und damit auch ein generationengerechtes Steuersystem sei ein Kernwert der NEOS. Jedoch spreche
er sich bewusst gegen die Erhöhung von Umweltsteuern aus und plädiere für einen Umbau der vorhandenen
Umweltsteuern. Der Entschließungsantrag blieb in der Minderheit der AntragstellerInnen und wurde abgelehnt.
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