Seniorenrat fordert SV-Gutschrift auch für Ausgleichszulagenbezieher
Wien (seniorenrat) - Den Schwerpunkt der Sitzung des Seniorenrates vom 29.06. bildete die kurz vor dem Abschluss
stehende Steuerreform. Die Forderung mit dieser Steuerreform die auch lohn- und einkommensteuerpflichtigen älteren
Österreicherinnen und Österreicher spürbar zu entlasten, wird erfüllt. Durch die Senkung des
Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % werden alle steuerzahlenden Seniorinnen und Senioren entlastet, unabhängig
davon, in welcher Progressionsstufe sie sich befinden.
Ausdrücklich begrüßt wird ebenso, dass erstmals auch Pensionistinnen und Pensionisten, die auf
Grund ihres geringen Einkommens keine Steuer zahlen, 50 % ihrer geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, maximal
aber 110 Euro im Jahr, rückerstattet bekommen.
In den Verhandlungen konnte dazu noch eine Vorziehung durchgesetzt werden. Bis zu 55 Euro werden - bezogen auf
2015 - bereits im Sommer 2016 zur Auszahlung gelangen. Diese Maßnahme hilft rund einer Million Pensionistinnen
und Pensionisten.
Geplant ist, dass die Auszahlung dieser Gutschrift durch die Finanzämter erfolgt. Der Seniorenrat vertritt
dazu die Auffassung, dass die Abwicklung über die pensionsauszahlenden Stellen effizienter und einfacher wäre
- ohne Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung.
Offener Punkt: Gutschrift auch für AZ-Bezieher
Vorgesehen ist derzeit vollkommen unverständlich, dass die Rückerstattung der SV-Beiträge bei
niedrigen Pensionen durch den Bezug einer Ausgleichszulage gemindert wird. D.h. eine Gruppe von rund 230.000 Ausgleichszulagen-Bezieherinnen
und Bezieher würde aus der Steuerreform daher nichts oder nur wenig profitieren.
Die ab 2016 mögliche Rückerstattung bezahlter Krankenversicherungsbeiträge bis höchstens
110 Euro pro Jahr kann nach Auffassung des Österreichischen Seniorenrates unter gar keinen Umständen
von der Ausgleichszulage in Abzug gebracht werden.
Der Ausschluss dieser Personengruppe ist eklatant europarechtswidrig und wird, weil überwiegend Frauen treffend,
sicherlich vor den EUGH kommen und von diesem als diskriminierend aufgehoben werden. Es wird in diesem Zusammenhang
auf das EuGH-Vorabentscheidungsverfahren betreffend Pensionsanpassung 2008 (C-123/10) hingewiesen (Details siehe
ANHANG).
Offener Punkt: Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag
Der Seniorenrat verlangt die Wiederherstellung des AVAB nach alter Rechtslage und damit die Aufhebung der Einschleifregelung
beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 Z 2 EStG), damit dieser in Zukunft einkommensunabhängig
gewährt wird.
Unabhängig davon ist die Korrektur der Berechnungsmethode für den Lohnsteuer-Wartungserlass sicher zu
stellen, damit vom Bruttoeinkommen nicht nur der Krankenversicherungsbeitrag sondern wie früher auch wieder
Sonderausgaben, Freibeiträge und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden, um Pensionskürzungen
zu vermeiden.
Diese beiden wesentlichen Punkte werden am Vortag der Sitzung des Finanzausschusses von den Präsidenten des
Seniorenrates Karl Blecha und Dr. Andreas Khol nochmals massiv eingefordert.
Umsetzung der Maßnahmen im Pensionsbereich
Nach Abschluss der Steuerreform sind nun die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zur Anhebung
des faktischen Pensionsalters umzusetzen.
Offene Punkte im Pensionsbereich:
- Bonus-Malus-System, um zu verhindern, dass ältere Arbeitnehmer in den Ruhestand
gedrängt werden
- Frühpensionsmonitoring und Beschäftigungsmonitoring für Angestellte
und Beamte um punktgenaue Maßnahmen setzen zu können
- Aufschub-Bonuspension, damit jene die nach 60/65 freiwillig weiterarbeiten, später
einen Pensionsbonus erhalten
- Reform der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, die auch Transparenz
in Beamten- und andere öffentliche Pensionssysteme bringen soll.
Diese im Regierungsprogramm vereinbarten Reformschritte sind dringend notwendig, um zahlreichen älteren Menschen
ihren Arbeitsplatz bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter und darüber hinaus zu erhalten.
Die im Regierungsprogramm vorgesehene Teilpension, wurde zwar kürzlich durch einen Gesetzesentwurf gleichen
Namens umgesetzt, sieht aber nur eine erweiterte Altersteilzeitregelung vor.
Deutsche Rentenbesteuerung
Nach wie vor beschäftigt zehntausende Seniorinnen und Senioren die nachträgliche Besteuerung ihrer
deutschen Renten. Der Österreichische Seniorenrat ist an das Finanzministerium herantreten, das einen Beitrag
zur Unterstützung der Betroffenen leisten soll. Neben der Umsetzung der von Deutschland bereits zugesagten
Erleichterungen schlägt der Österreichische Seniorenrat vor, dass die entrichtete Steuer von in Deutschland
Steuerpflichtigen von der Bruttopension in Abzug gebracht wird, d.h. in Österreich die deutsche Nettopension
als Berechnungsgrundlage für den Progressions¬vorbehalt heranzuziehen ist.
Rechtsanspruch auf Rehabilitation
Zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit muss im Rahmen einer Rehabilitations-Gesamtstrategie sichergestellt
werden, dass Rehabilitation mit Rechtsanspruch für alle Pensionistinnen und Pensionisten von der Pensionsversicherung
angeboten wird. Besonderes Augenmerk legt der Seniorenrat in dem Zusammenhang auch auf den zu entwickelnden Demenzstrategie-Plan,
um dieser "Geisel des Alters" entsprechend entgegentreten zu können.
Pflegereform, Pflegefinanzierung und Finanzausgleichsverhandlungen
Bei den Finanzausgleichsverhandlungen ist sicher zu stellen, dass der Pflegefonds auch nach 2018 aus Steuermitteln
finanziert wird. Weiters soll das Pflegegeld jährlich an die steigenden Pflegekosten angepasst werden. Die
Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Österreich wird massiv steigen. Den Prognosen ist Rechnung zu
tragen.
Gefordert werden daher insbesondere:
- ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
- bundeseinheitliche Standards für Sachleistungen bei Pflege und Betreuung
- verstärkter, flächendeckenden Ausbau von "Betreutem Wohnen"
sowie der stationären und mobilen Dienste und Tagesbetreuungseinrichtungen und
- die Aufwertung des Pflegeberufs durch bessere Entlohnung und Karrieremöglichkeiten
Pensionssicherungsbeitrag für Beamte und weitere Berufsgruppen
Die Bestimmungen zu den seit längerem bestehenden Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und weitere
Berufsgruppen dürfen nicht weiter aufrechterhalten werden. Dieser Personenkreis sollen ihren Pensionssicherungsbeitrag
erst über einer Pensionshöhe der ASVG Höchstbeitragsgrundlage leisten müssen.
Der Österreichische Seniorenrat fordert Streichung des § 13a Pensionsgesetz und der analogen Regelungen
betreffend den Pensionssicherungsbeitrag anderer Berufsgruppen, beispielsweise der Post-, Bahn-, oder Landesbediensteten.
Erinnert wird dazu an die Härtefälle bei Witwen- und Waisenrenten und die Ungleichbehandlung zwischen
den Berufsgruppen der Eisenbahner und des Öffentlichen Dienstes.
Sitz und Stimme in den Organen der Krankenversicherung
Derzeit sind in den Organen der Selbstverwaltung nur Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Sitz und Stimme
vertreten. Vertreter der Pensionisten haben hingegen bloß eine Mitsprachrecht (Beiräte), aber kein Mitbestimmungsrecht.
Schon der Begriff der Selbstverwaltung sagt, dass die Betroffenen, insbesondere die Zahler, sich selbst verwalten
sollen. Im Bereich der Krankenversicherung tragen die Pensionisten maßgebend zur Finanzierung bei, sind aber
derzeit nicht entsprechend in den Organen der Sozialversicherung vertreten - haben kein allgemeines Stimmrecht.
Der Seniorenrat fordert daher eine den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gleichberechtigte Mitbestimmung
der Pensionisten und volles Stimmrecht in den Organen im Bereich der Krankenversicherung. Der völlige Ausschluss
der Pensionisten von der Mitbestimmung im Bereich der Krankenversicherung ist im Hinblick auf ihre Stellung als
Beitragszahler nach Ansicht des Österreichischen Seniorenrates verfassungswidrig.
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