Blecha und Khol mahnen offene
 Punkte der Steuerreform ein

 

erstellt am
30. 06. 15
11.00 MEZ

Seniorenrat fordert SV-Gutschrift auch für Ausgleichszulagenbezieher
Wien (seniorenrat) - Den Schwerpunkt der Sitzung des Seniorenrates vom 29.06. bildete die kurz vor dem Abschluss stehende Steuerreform. Die Forderung mit dieser Steuerreform die auch lohn- und einkommensteuerpflichtigen älteren Österreicherinnen und Österreicher spürbar zu entlasten, wird erfüllt. Durch die Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 % auf 25 % werden alle steuerzahlenden Seniorinnen und Senioren entlastet, unabhängig davon, in welcher Progressionsstufe sie sich befinden.

Ausdrücklich begrüßt wird ebenso, dass erstmals auch Pensionistinnen und Pensionisten, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuer zahlen, 50 % ihrer geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, maximal aber 110 Euro im Jahr, rückerstattet bekommen.

In den Verhandlungen konnte dazu noch eine Vorziehung durchgesetzt werden. Bis zu 55 Euro werden - bezogen auf 2015 - bereits im Sommer 2016 zur Auszahlung gelangen. Diese Maßnahme hilft rund einer Million Pensionistinnen und Pensionisten.

Geplant ist, dass die Auszahlung dieser Gutschrift durch die Finanzämter erfolgt. Der Seniorenrat vertritt dazu die Auffassung, dass die Abwicklung über die pensionsauszahlenden Stellen effizienter und einfacher wäre - ohne Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung.

Offener Punkt: Gutschrift auch für AZ-Bezieher
Vorgesehen ist derzeit vollkommen unverständlich, dass die Rückerstattung der SV-Beiträge bei niedrigen Pensionen durch den Bezug einer Ausgleichszulage gemindert wird. D.h. eine Gruppe von rund 230.000 Ausgleichszulagen-Bezieherinnen und Bezieher würde aus der Steuerreform daher nichts oder nur wenig profitieren.

Die ab 2016 mögliche Rückerstattung bezahlter Krankenversicherungsbeiträge bis höchstens 110 Euro pro Jahr kann nach Auffassung des Österreichischen Seniorenrates unter gar keinen Umständen von der Ausgleichszulage in Abzug gebracht werden.

Der Ausschluss dieser Personengruppe ist eklatant europarechtswidrig und wird, weil überwiegend Frauen treffend, sicherlich vor den EUGH kommen und von diesem als diskriminierend aufgehoben werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf das EuGH-Vorabentscheidungsverfahren betreffend Pensionsanpassung 2008 (C-123/10) hingewiesen (Details siehe ANHANG).

Offener Punkt: Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag
Der Seniorenrat verlangt die Wiederherstellung des AVAB nach alter Rechtslage und damit die Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 Z 2 EStG), damit dieser in Zukunft einkommensunabhängig gewährt wird.
Unabhängig davon ist die Korrektur der Berechnungsmethode für den Lohnsteuer-Wartungserlass sicher zu stellen, damit vom Bruttoeinkommen nicht nur der Krankenversicherungsbeitrag sondern wie früher auch wieder Sonderausgaben, Freibeiträge und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden, um Pensionskürzungen zu vermeiden.

Diese beiden wesentlichen Punkte werden am Vortag der Sitzung des Finanzausschusses von den Präsidenten des Seniorenrates Karl Blecha und Dr. Andreas Khol nochmals massiv eingefordert.

Umsetzung der Maßnahmen im Pensionsbereich
Nach Abschluss der Steuerreform sind nun die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zur Anhebung des faktischen Pensionsalters umzusetzen.

Offene Punkte im Pensionsbereich:

  • Bonus-Malus-System, um zu verhindern, dass ältere Arbeitnehmer in den Ruhestand gedrängt werden
  • Frühpensionsmonitoring und Beschäftigungsmonitoring für Angestellte und Beamte um punktgenaue Maßnahmen setzen zu können
  • Aufschub-Bonuspension, damit jene die nach 60/65 freiwillig weiterarbeiten, später einen Pensionsbonus erhalten
  • Reform der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung, die auch Transparenz in Beamten- und andere öffentliche Pensionssysteme bringen soll.


Diese im Regierungsprogramm vereinbarten Reformschritte sind dringend notwendig, um zahlreichen älteren Menschen ihren Arbeitsplatz bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter und darüber hinaus zu erhalten.

Die im Regierungsprogramm vorgesehene Teilpension, wurde zwar kürzlich durch einen Gesetzesentwurf gleichen Namens umgesetzt, sieht aber nur eine erweiterte Altersteilzeitregelung vor.

Deutsche Rentenbesteuerung
Nach wie vor beschäftigt zehntausende Seniorinnen und Senioren die nachträgliche Besteuerung ihrer deutschen Renten. Der Österreichische Seniorenrat ist an das Finanzministerium herantreten, das einen Beitrag zur Unterstützung der Betroffenen leisten soll. Neben der Umsetzung der von Deutschland bereits zugesagten Erleichterungen schlägt der Österreichische Seniorenrat vor, dass die entrichtete Steuer von in Deutschland Steuerpflichtigen von der Bruttopension in Abzug gebracht wird, d.h. in Österreich die deutsche Nettopension als Berechnungsgrundlage für den Progressions¬vorbehalt heranzuziehen ist.

Rechtsanspruch auf Rehabilitation
Zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit muss im Rahmen einer Rehabilitations-Gesamtstrategie sichergestellt werden, dass Rehabilitation mit Rechtsanspruch für alle Pensionistinnen und Pensionisten von der Pensionsversicherung angeboten wird. Besonderes Augenmerk legt der Seniorenrat in dem Zusammenhang auch auf den zu entwickelnden Demenzstrategie-Plan, um dieser "Geisel des Alters" entsprechend entgegentreten zu können.

Pflegereform, Pflegefinanzierung und Finanzausgleichsverhandlungen
Bei den Finanzausgleichsverhandlungen ist sicher zu stellen, dass der Pflegefonds auch nach 2018 aus Steuermitteln finanziert wird. Weiters soll das Pflegegeld jährlich an die steigenden Pflegekosten angepasst werden. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Österreich wird massiv steigen. Den Prognosen ist Rechnung zu tragen.

Gefordert werden daher insbesondere:

  • ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
  • bundeseinheitliche Standards für Sachleistungen bei Pflege und Betreuung
  • verstärkter, flächendeckenden Ausbau von "Betreutem Wohnen" sowie der stationären und mobilen Dienste und Tagesbetreuungseinrichtungen und
  • die Aufwertung des Pflegeberufs durch bessere Entlohnung und Karrieremöglichkeiten


Pensionssicherungsbeitrag für Beamte und weitere Berufsgruppen
Die Bestimmungen zu den seit längerem bestehenden Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und weitere Berufsgruppen dürfen nicht weiter aufrechterhalten werden. Dieser Personenkreis sollen ihren Pensionssicherungsbeitrag erst über einer Pensionshöhe der ASVG Höchstbeitragsgrundlage leisten müssen.

Der Österreichische Seniorenrat fordert Streichung des § 13a Pensionsgesetz und der analogen Regelungen betreffend den Pensionssicherungsbeitrag anderer Berufsgruppen, beispielsweise der Post-, Bahn-, oder Landesbediensteten. Erinnert wird dazu an die Härtefälle bei Witwen- und Waisenrenten und die Ungleichbehandlung zwischen den Berufsgruppen der Eisenbahner und des Öffentlichen Dienstes.
Sitz und Stimme in den Organen der Krankenversicherung

Derzeit sind in den Organen der Selbstverwaltung nur Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Sitz und Stimme vertreten. Vertreter der Pensionisten haben hingegen bloß eine Mitsprachrecht (Beiräte), aber kein Mitbestimmungsrecht.

Schon der Begriff der Selbstverwaltung sagt, dass die Betroffenen, insbesondere die Zahler, sich selbst verwalten sollen. Im Bereich der Krankenversicherung tragen die Pensionisten maßgebend zur Finanzierung bei, sind aber derzeit nicht entsprechend in den Organen der Sozialversicherung vertreten - haben kein allgemeines Stimmrecht.

Der Seniorenrat fordert daher eine den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gleichberechtigte Mitbestimmung der Pensionisten und volles Stimmrecht in den Organen im Bereich der Krankenversicherung. Der völlige Ausschluss der Pensionisten von der Mitbestimmung im Bereich der Krankenversicherung ist im Hinblick auf ihre Stellung als Beitragszahler nach Ansicht des Österreichischen Seniorenrates verfassungswidrig.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.seniorenrat.at

 

 

 

 

 

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