Grüne: Dyskalkulie bei Benotung beachten, NEOS: Ferien besser
verteilen, FPÖ: Flexiblen Schuleintritt für Frühgeborene ermöglichen
Wien (pk) - Die Teilleistungsschwäche Dyskalkulie, die den Umgang mit Zahlen bzw. das Lösen mathematischer
Aufgaben erschwert, soll nach Meinung der Grünen bei der Notengebung an Schulen stärker beachtet werden.
Immerhin sei die Problematik wissenschaftlich erforscht. Die NEOS berufen sich in ihrer Forderung nach Reduktion
bzw. besserer Verteilung der Schulferien auf das Elternforum, das die geltenden Ferienregelungen ebenfalls kritisiere.
Das Geburtsdatum als alternativlosen Stichtag für den Schulstart problematisiert die FPÖ mit Hinweis
auf die Situation von frühgeborenen Kindern.
Mehr Aufmerksamkeit für Dyskalkulie an Schulen
Grünen-Bildungssprecher Harald Walser urgiert nicht nur eine stärkere Beachtung von Dyskalkulie in der
Leistungsbeurteilungsverordnung, sondern auch, die Lehrpläne für Mathematik an höheren Schulen in
Module zu unterteilen. Abzubilden seien darin im Sinne betroffener SchülerInnen die grundlegenden und erweiterten
Mathematikkompetenzen, die bei der schriftlichen Reifeprüfung erforderlich sind ( 1251/A(E)).
Weniger Unterbrechung des Schulalltags durch verkürzte Sommerferien
Besonders für berufstätige Eltern gestaltet sich in den Augen von NEOS-Familiensprecherin Beate Meinl-Reisinger
die Kinderbetreuung in schulfreien Zeiten schwierig. Allerdings sei nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell
die Überbrückung der Sommerferien häufig eine Herausforderung, betont sie in ihrem Antrag ( 1257/A(E))
auf eine neue Ferienregelung. Immerhin profitierten die SchülerInnen selbst kaum von den "überdurchschnittlich"
langen Ferien – nehme doch die Lernkurve durch die ferienbedingte Unterbrechung des schulischen Alltags über
den Sommer ab. In eine ähnliche Richtung geht Meinl-Reisingers Antrag ( 1283/A(E)) auf eine bundesweit harmonisierte
Festlegung schulautonomer Tage. Das Elternforum wird auch bei dieser Initiative als treibende Kraft angeführt.
Späterer Schuleintritt für Frühchen auf Grundlage des berechneten Geburtstermins
Erziehungsberechtigte bräuchten die Wahlfreiheit, ob sie ihre zu früh geborenen Kinder – sogenannte Frühchen
– schon mit sechs Jahren in die Schule schicken wollen. Das fordert FPÖ-Bildungssprecher Walter Rosenkranz,
der den im Schulpflichtgesetz festgelegten Starttermin der allgemeinen Schulpflicht als unpassend sieht, wenn es
Kindern aufgrund einer Frühgeburt bei Vollendung des sechsten Lebensjahres an Schulreife fehlt. Alternativ
zum Geburtsdatum sollte in diesen Fällen der laut Mutter-Kind-Pass berechnete Geburtstermin herangezogen werden
können ( 1276/A(E)), schlägt er vor.
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