Österreich bei Umsetzung des EU-Rechts im Mittelfeld

 

erstellt am
10. 07. 15
11.00 MEZ

Brüssel/Wien (ec) - Die Europäische Kommission hat am 09.07. ihren Bericht zur Umsetzung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Mit insgesamt 53 Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2014 rangiert Österreich im EU-Vergleich damit im Mittelfeld. 21 Verfahren führte die EU-Kommission wegen verspäteter Umsetzung, 32 wegen mangelhafter Umsetzung oder fehlerhafter Anwendung des EU-Rechts. Die meisten Vertragsverletzungsverfahren richteten sich gegen Griechenland und Italien (beide 89), dicht gefolgt von Spanien (86) und Belgien (80), die wenigsten Verstöße verzeichneten Kroatien(10), Estland(16) und Malta(18). Insgesamt sind die Vertragsverletzungsverfahren rückläufig, erklärte der Sprecher der EU-Kommission in Brüssel. Dies sei auf den strukturierten Dialog mit den Mitgliedsstaaten zurückzuführen, den die Kommission bereits frühzeitig vor der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens einleitet, so der Sprecher weiter.

Der 32. Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts gibt einen Überblick über den Erfolg der Mitgliedstaaten in Bezug auf zentrale Aspekte der Anwendung des EU-Rechts und beleuchtet die wichtigsten Entwicklungen bei der Durchsetzungspolitik im Jahr 2014.

Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein, wenn ein Mitgliedstaat eine mutmaßliche Verletzung des Unionsrechts nicht abstellt. Sie eröffnet Vertragsverletzungsverfahren, wenn ein Mitgliedstaat nicht innerhalb der vereinbarten Frist die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt hat. Zudem kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren auf der Grundlage von Beschwerden einzelner Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen oder aufgrund einer Untersuchung der Kommission einleiten, wenn die Rechtsvorschriften eines Landes nicht mit den Anforderungen des EU-Rechts im Einklang stehen oder das EU-Recht von den nationalen Behörden nicht ordnungsgemäß angewendet wird.

Insgesamt ist die Zahl der formellen Vertragsverletzungsverfahren in den letzten fünf Jahren zurückgegangen. Dies ist auf die Wirksamkeit des strukturierten Dialogs mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Pilot-Verfahrens zurückzuführen, der stattfindet, bevor ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird. Darin zeigt sich, dass die Kommission bestrebt ist, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um von Anfang an eine bessere Einhaltung der Vorschriften zu erreichen und bei potenziellen Verstößen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen schnell eine Lösung zu finden.

Bekämpfung der verspäteten Umsetzung von Richtlinien
Im Rahmen der Initiative für bessere Rechtsetzung wird die Kommission sich darauf konzentrieren, Klarheit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der EU-Rechtsvorschriften sicherzustellen. Der Umsetzung und Durchsetzung wird größere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Kommission ist entschlossen, die verspätete Umsetzung (d. h. die Umsetzung nach der festgelegten Frist) von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten zu verhindern. Verzögerungen bei der Umsetzung des Unionsrechts verhindern, dass Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen in den Genuss der Vorteile des EU-Rechts kommen; außerdem wird dadurch die Rechtssicherheit generell beeinträchtigt, und die Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, die ja einheitlich sein sollen, werden verzerrt.

Die Richtlinien über die Eigenkapitalanforderungen, über die Rechte der Verbraucher, über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung oder über Elektro- und Elektronikaltgeräte sind nur einige Beispiele für Richtlinien, bei denen die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung in Verzug sind. Im Jahr 2014 ist die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung gegenüber 2013 um 22 % gestiegen.

Die Kommission unterstützt außerdem die Mitgliedstaaten durch ein breites Spektrum an Instrumenten (z. B. Durchführungspläne, Leitfäden, Sitzungen von Sachverständigengruppen und spezielle Websites) weiterhin bei der Durchführung des Unionsrechts.

In den Fällen der Nichtumsetzung einer Richtlinie innerhalb der festgelegten Frist nutzt die Kommission weiterhin die ganze Bandbreite des mit dem Vertrag von Lissabon eingeführten Systems finanzieller Sanktionen. In vier Fällen (gegen Belgien, Irland und Finnland), in denen der Gerichtshof der Europäischen Union angerufen wurde, beantragte sie die Auferlegung von Zwangsgeldern.

Die Kommission reagiert auf Beschwerden der Bürger
Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige betroffene Parteien können vermutete Verstöße gegen das EU-Recht über ein Online-Beschwerdeformular auf dem Europa-Portal Ihre Rechte direkt melden.2014 betrafen die meisten Beschwerden die Themen Beschäftigung, Binnenmarkt und Justiz.

Hintergrund
Infolge einer Aufforderung des Europäischen Parlaments erstellt die Kommission seit 1984 alljährlich einen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Vorjahr. Das Europäische Parlament nimmt dann eine Entschließung zum Bericht der Kommission an.

 

 

 

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